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Pflege: Ärztekammer postuliert kombinierte Begutachtung

Alleinige Beurteilung durch Pflegepersonal wird abgelehnt - Interessen der Patientinnen und Patienten wahren

Wien (OTS) - Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) lehnt die alleinige Begutachtung des Pflegebedarfs durch das Pflegepersonal ab. In einer am Freitag in Seefeld einstimmig verabschiedeten Resolution spricht sich die Standesvertretung der Ärzteschaft für eine kombinierte Beurteilung des Pflegebedarfs durch Ärzteschaft und Pflegepersonal ab Pflegestufe 5 aus. Änderungen im Pflegebedarf seien meist mit einer medizinischen Indikation verbunden, also mit einer Verbesserung oder Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes. Dies bedürfe der ärztlichen Diagnose, heißt es in der Entschließung.

Die alleinige Begutachtung durch Pflegepersonal, wie dies das Sozialministerium plant, würde hingegen die Versorgungsqualität gefährden und sei daher nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ziel müsse es vielmehr sein, ein Modell zu entwickeln, das eine enge Kooperation zwischen Ärzteschaft und Pflegepersonal etabliere. Nur so sei es möglich, im Fall eines steigenden Pflegebedarfs rasch zu reagieren. (sl)

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Mag. Martin Stickler
Tel.: 0664/522 68 25
Mail: m.stickler@aerztekammer.at

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