• 19.05.2011, 12:53:01
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Hundstorfer: "Weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung beim Pflegegeld"

Nur mehr die PVA für Landespflegegeld zuständig - auszahlende Stellen von 303 auf 8 reduziert

Bad Hall (OTS/BMASK) - "Mit dem heutigen Beschluss bei der
Landeshauptleutekonferenz ist ein weiterer Schritt einer
Verwaltungsvereinfachung beim Pflegegeld gelungen", so
Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Donnerstag. In Zukunft ist für
das Landespflegegeld nur mehr ein Träger - die
Pensionsversicherungsanstalt - zuständig, die Zersplitterung hat
damit ein Ende", betonte Hundstorfer. Zusätzlich kommt es auch zu
Reformen im Bereich des Bundes: Der Bund reduziert seine
Entscheidungsträger von derzeit 23 auf 8 Träger. "Mit der Reduktion
von insgesamt 303 auf 8 Träger ist eine maßgebliche Vereinheitlichung
der Vollziehung erreicht und die Vorschläge des Rechnungshofes werden
umgesetzt", unterstrich Hundstorfer, der auch auf weitere Vorteile
verwies: Nunmehr gebe es klare Zuständigkeiten, Verwaltungseinsparung
bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik sowie eine
Beschleunigung der Verfahrensdauer von 90 auf 60 Tage. *****

Derzeit beziehen 368.000 Bezieher Menschen Bundespflegegeld,
74.000 Menschen beziehen Landespflegegeld. 85% der Pflegebedürftigen
erhalten das Pflegegeld vom Bund, der es über 23 Träger, den
jeweiligen Pensionsversicherungsträger des Betroffenen, abwickelt.
15% der Pflegebedürftigen erhalten Landespflegegeld, das sich in den
neun Ländern lt. Rechnungshof auf 280 Träger (mit Gemeinden)
aufsplittert. Das sind Menschen, die keine Pensionsleistung eines
Bundesträgers erhalten, z.B. jüngere Menschen mit Behinderung oder
Landes- bzw. Gemeindebedienstete im Ruhestand. "Statt der
Zersplitterung der Kompetenzen und die vergleichsweise hohe
administrative Belastung kleinerer Träger wird eine
Kompetenzbereinigung das Pflegegeld beim Bund konzentrieren", so der
Sozialminister.

Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes
werden vom Bund übernommen. Hierbei erfolgt eine Kostenerstattung
durch die Länder und Gemeinden in Höhe des Jahresaufwandes 2010 (372
Mio. Euro). Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten des neuen FAG.
Über die Weiterführung wird im Rahmen der Arbeitsgruppe zur
Strukturreform beraten.

Pflegefonds sichert Finanzierung für die nächsten Jahre

"Der Pflegefonds wird die Kostensteigerungen der Länder und
Gemeinden für die kommenden Jahre abdecken", so Hundstorfer. Nach dem
Finanzausgleichsschlüssel beteiligen sich der Bund zu 2/3, Länder
und Gemeinden zu 1/3. Die Gesamthöhe beträgt für 2011-2014 Euro 685
Millionen Euro; für das Jahr 2011 100 Millionen Euro, für das Jahr
2012 150 Millionen Euro, für das Jahr 2013 200 Millionen Euro und für
das Jahr 2014 235 Millionen Euro.

Die Mittel dürfen ausschließlich für die Pflege verwendet werden.
Das Pflegefondsgesetz regelt die Mittelaufteilung an Länder und
Gemeinden, sowie die Mittelverwendung für die Sicherung und den
Ausbau von Pflegeleistungen.

"Das Pflegefondsgesetz beinhaltet auch die Schaffung einer
adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsstatistik und die
Regelung der Auszahlung der Mittel auf Basis von Bund, Ländern und
Gemeinden gemeinsam fixierter, transparenter Kriterien", betonte
Hundstorfer. Die Mittelaufteilung auf die Bundesländer erfolgt nach
dem im jeweiligen Jahr geltenden Bevölkerungsschlüssel. Die
Aufteilung im Innenverhältnis zwischen Land und Gemeinden erfolgt
nach tatsächlichen und nachgewiesenen Netto-Aufwendungen für
Pflegedienstleistungen. Eine Arbeitsgruppe zur Strukturreform im
Pflegebereich hat bis Ende 2012 Ergebnisse vorzulegen, die eine
Überführung dieser Lösung in den nächsten Finanzausgleich vorschlägt.
"Wir werden mit Nachdruck an einer nachhaltigen Lösung arbeiten", so
Hundstorfer.

Jene 176.800 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die
Pflegedienstleistungen beziehen, profitieren von der Sicherung und
dem Ausbau mobiler und stationärer Pflege, sowie der Schaffung von
Tageszentren und Case-/Caremanagement.

Pflegedienste sind vorwiegend persönliche Dienstleistungen.
"Durch den Pflegefonds werden über 28.000 Arbeitsplätze im
Sozialbereich geschaffen und gesichert werden", schloss Hundstorfer.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at

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