• 17.05.2011, 12:54:51
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  • OTS0187 OTW0187

EANS-News: DocCheck AG, Köln / Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG / ISIN: DE0005471007

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Köln (euro adhoc) - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der DocCheck AG, Köln, zum
Abschlussstichtag 31.12.2009 und der zusammengefasste Lagebericht der DocCheck
AG für das Geschäftsjahr 2009 fehlerhaft sind:

1. Die Konzernanhangangaben zum Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder
Firmenwerts sind unvollständig bzw. fehlerhaft:
- Es fehlen Angaben zu den wesentlichen Prämissen und Annahmen der Cash Flow
Planung im Detailplanungszeitraum. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.134 (d)(i)
u. (ii).
- Es fehlt eine Sensitivitätsanalyse, obwohl eine für möglich gehaltene
geringfügige Änderung einer wesentlichen Annahme (z. B. des Zinses oder der
Prämissen zur Planung) verursachen würde, dass der Buchwert der Einheit deren
erzielbaren Betrag übersteigt. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.134 (f).
- Die im Konzernanhang angegebenen Zinssätze von 9% und 12% stimmen nicht mit
den tatsächlich verwendeten Zinssätzen überein. Es fehlt die Angabe, bei welcher
CGU welcher Zins zur Anwendung kam. Dies sind Verstöße gegen IAS 36.134 (d)
(v).

2. Minderheiten
Die Gesellschaft hat fehlerhaft den Ausweis von negativen Minderheitenanteilen
in Höhe von 65 TEuro per 01.01.2009 nicht im Konzernabschluss zum 31.12.2009
korrigiert, obwohl die Minderheitsgesellschafter nicht zum Verlustausgleich
verpflichtet waren. Der Erwerb dieser Minderheitenanteile im Geschäftsjahr 2009
führte zunächst zu einer entsprechenden Erhöhung des Geschäfts- oder
Firmenwertes und in der Folge zu einer Abschreibung desselben. Im
Konzernabschluss 2009 werden die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder
Firmenwert für das Geschäftsjahr 2009 und die Gewinnrücklagen per 1.1.2009 um 65
TEuro zu hoch ausgewiesen. Die nicht vorgenommene Korrektur der negativen
Minderheitenanteile per 1.1.2009 entspricht nicht den Vorgaben des IAS 27.35
(alt) und IAS 8.41.

Der Minderheitsanteil an der DocCheck Medizinbedarf und Logistik GmbH wird in
der Konzernbilanz per 31.12.2009 fehlerhaft ausgewiesen, da er nach einer
disproportionalen Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2009 um den absoluten Betrag
der vom Minderheitsgesellschafter getragenen Kapitalerhöhung erhöht wurde und
nicht anhand der neuen Minderheitsquote (42,5%) und auf Basis des Eigenkapitals
per 31.12.2009 berechnet wurde.
Dies entspricht nicht den Vorgaben des IAS 27.4 (alt).

Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei sukzessiven
Unternehmenserwerben sind im Konzernanhang nicht enthalten, obwohl mehrere
Erwerbe von Minderheitenanteilen erfolgt sind und obwohl die IFRS (alt) hierfür
keine konkrete Methode vorgegeben haben, also eine Ermessensentscheidung des
Unternehmens hinsichtlich der anzuwendenden Methode notwendig war. Dies ist ein
Verstoß gegen IAS 1.17 (a), IAS 1.117 (b) i.V.m. IAS 8.10.

3. Der Kapitalausgleichsposten, der aus einer Reverse Acquisition im Jahr 1999
resultierte, wurde im Konzernabschluss per 31.12.2009 prospektiv statt
retrospektiv um einen Fehler in Höhe von 55 TEuro korrigiert, ohne dass der
Fehler im Konzernanhang ausführlich erläutert wurde.
Dies entspricht nicht den Vorgaben des IAS 8.42 und des IAS 8.49.

4. Kapitalflussrechnung 2009
Die Kapitalflussrechnung entspricht unter anderem deshalb nicht den Vorgaben des
IAS 7, da die Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie die Cash Flows
aus Ertragsteuern nicht gesondert angegeben wurden und da in den Cashflows aus
Investitionstätigkeit nicht zahlungswirksame Komponenten eingerechnet wurden.
Dies sind Verstöße gegen IAS 7.43, 7.31 und IAS 7.35.

Die Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung in Konzernanhang, Kapitel X, zu dem
"Erwerb" von Vermögensgegenständen, insbesondere Zahlungsmitteln, und Schulden
vollkonsolidierter Tochtergesellschaften im Rahmen eines Erwerbs von
Minderheitenanteilen sind irreführend, da diese Vermögensgegenstände und
Schulden bereits per 1.1.2009 voll konsolidiert wurden.
Dies ist ein Verstoß gegen IAS 1.17 (b) i.V.m. IAS 7.40 und IAS 7.50.

5. Im Konzernanhang 2009 fehlen für zahlreiche quantitative Informationen die
Vergleichsinformationen hinsichtlich der vorangegangenen Periode (z.B.
Steuerüberleitungsrechnung; Sonstige finanzielle Verpflichtungen; nicht nutzbare
steuerliche Verlustvorträge).
Dies ist ein Verstoß gegen IAS 1.38.

6. In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der DocCheck AG und des
DocCheck AG-Konzerns wurden für die Geschäftstätigkeit bedeutsame finanzielle
Leistungsindikatoren wie der "Auftragseingang" oder die "Auslastung" nicht
einbezogen und erläutert.
Dies ist ein Verstoß gegen § 289 Abs. 1 S. 3 HGB sowie § 315 Abs. 1 S. 3 HGB.

Köln, im Mai 2011

DocCheck AG

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Tanja Mumme
+49 (0)221 92053 139
tanja.mumme@doccheck.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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