- 12.04.2011, 15:42:31
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Schönborn: Religionsfreiheit gilt auch im Gefängnis
Neue Broschüre über Prinzipien der Gefängnisseelsorge in Wiener Uno-City präsentiert
Wien, 12.04.11 (KAP) Die Menschenrechte - und damit auch das Recht
auf Religionsfreiheit - müssen auch für jene zehn Millionen Menschen
gelten, die weltweit in Gefängnissen einsitzen. Das hat Kardinal
Christoph Schönborn unterstrichen. Das Recht auf Religionsfreiheit
beinhalte, dass jeder Strafgefangene das Recht habe, sein Religion
auszuüben und Beistand und Begleitung von einem Seelsorger zu
erhalten, so Schönborn. Er äußerte sich am Dienstag im Vienna
International Centre ("Uno-City") bei der Präsentation einer neuen
Broschüre über Gefängnisseelsorge.
Dass Dokument "Basic Principles: Religion in prison" wurde von der
Internationalen Kommission der Katholischen Gefängnisseelsorge
(ICCPPC) in Zusammenarbeit weiteren Organisationen verfasst, die
sich der Gefängnisseelsorge widmen. In einem zweiten Schritt wurde
das Dokument nochmals gemeinsam mit orthodoxen, muslimischen,
buddhistischen und hinduistischen Vertretern überarbeitet.
Neben der Forderung nach der Gewährung gemeinsamer Gottesdienste für
Häftlinge unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte fordert das
Dokument die Behörden außerdem auf, religiöse Praktiken und Regeln
der Häftlinge wie Gebetszeiten, Ernährung, Feiertage etc. zu
berücksichtigen. Die Broschüre ist auf Englisch, Spanisch und
Russisch erschienen. Angeregt wurde auch eine arabische Übersetzung.
Zehn Millionen Menschen sind weltweit in Haft, ein Viertel davon
allein in den USA. In Österreich gibt es etwa 9.000 Häftlinge in 27
Haftanstalten. Knapp 35 haupt- und ehrenamtliche katholische
Seelsorger sind derzeit aktiv. In der evangelischen Kirche sind es
22 Mitarbeiter.
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