BZÖ-Widmann: SPÖ/ÖVP bringen "Vorratsdaten-Spitzelgesetz" unverändert in Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie
"Wahnsinns-Beschluss" im nicht öffentlichen Ausschuss droht!
Wien (OTS) - Die heute von SPÖ und ÖVP im FIT-Ausschuss vorgelegten Neuregelungen im Telekommunikationsgesetz kritisiert BZÖ-Technologiesprecher Abg. Mag. Rainer Widmann. "Was hier vorliegt, geht weit über das geforderte Maß hinaus! Unter dem Deckmantel der Richtlinie wird eine Generalzugriffsermächtigung für Ermittlungsbehörden schon bei Verdacht auf irgendeine Straftat und ohne richterliche Kontrolle geschaffen - das ist ein Vorratsdaten-Spitzelgesetz", so Widmann.
"Die auf Vorrat gespeicherten Daten sollen dem unkontrollierten Zugriff der Behörden unterliegen. Es erfolgt keine Einschränkung auf organisierte Kriminalität, Terrorismus oder Kinderpornographie - acht Millionen Österreicher werden somit zu Verdächtigen", warnt Widmann. Für ihn ist es unverständlich, dass die vielfach geäußerte Expertenkritik im Expertenhearing im Justizausschuss "einfach ignoriert wird". Die von SPÖ und ÖVP versprochenen Abmilderungen fehlen völlig.
Konkret geht es um die von der EU vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten. Das Telekommunikationsgesetz regelt, welche Daten von Telekommunikationsanbietern gespeichert oder zur Auskunft verarbeitet werden dürfen bzw. können. Wann diese Daten von Behörden verwertet werden dürfen, regelt sich nach dem Sicherheitspolizeigesetz und der Strafprozessordnung, auf die im Telekommunikationsgesetz verwiesen wird, erklärt Widmann.
"Das BZÖ ist strikt gegen die geplanten "Stasi"-Strafprozessordnungs-, Sicherheitspolizeigesetz- und TKG-Verschärfungen, die weit über das in Richtlinie geforderte Maß hinausgehen und eindeutig gegen die Verfassung verstoßen", erklärt Widmann. Doch weder die negative Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung noch die Kritik des SPÖ-Datenschutzratsvorsitzenden Jacky Mayer zu diesem Gesetz haben die Regierungsparteien von solchen "Wahnsinns-Beschlüssen" abhalten können.
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