• 07.04.2011, 10:14:02
  • /
  • OTS0071 OTW0071

Wende im Fall Aliyev

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Auslieferung nach Kasachstan - wegen Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kasachstan

Wien (OTS) - Opferanwalt Lansky: "Aliyevs Auslieferung jetzt
zwingend geboten"

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) hat entscheidende Auswirkungen auf den Fall
Rakhat Aliyev in Österreich. Der EGMR hat nämlich seine Judikatur
hinsichtlich Auslieferungen nach Kasachstan entscheidend modifiziert,
indem er die Möglichkeit der Auslieferung von Straftatverdächtigen
nach Kasachstan bejaht hat, und zwar auch in Fällen, in denen der
Auszuliefernde politische Verfolgung in Kasachstan behauptet. "Das
ändert die Situation im Fall Aliyev von Grund auf", so der Wiener
Rechtsanwalt Gabriel Lansky, der die Opfer von Aliyev vertritt und
die Auslieferung des früheren kasachischen Botschafters und seiner
Mittäter nach Kasachstan betreibt.

In ihrem Urteil vom 10. Februar 2011 (Dzhaksybergenov vs. Ukraine;
application no. 12343/10) stellen die Richter in Straßburg unter
Verweis auf aktuelle internationale Berichte (unter anderem des
UNO-Sonderberichterstatters Manfred Nowak) fest, dass sich die
Menschenrechtssituation in Kasachstan soweit gebessert hat, dass ein
generelles Auslieferungsverbot nach Kasachstan nicht besteht und
aufgrund der positiven Entwicklungen auch nicht gerechtfertigt wäre.
Im konkreten Fall entschied der Fünfte Senat des EGMR einstimmig,
dass ein angeblich politisch Verfolgter aus der Ukraine nach
Kasachstan ausgeliefert werden darf. Kasachstan hatte zuvor
umfassende Garantien abgegeben, die die menschenrechtskonforme
Behandlung des Beschuldigten sicherstellen.

Der EGMR begründet seine Entscheidung mit dem Argument, dass kein
Grund mehr bestehe, per se von einem Folterrisiko oder einem unfairen
Verfahren in Kasachstan auszugehen. Vielmehr müsse der Auszuliefernde
im Einzelfall von sich aus nachweisen, dass genau er dem konkreten
Risiko menschenrechtswidriger Behandlung ausgesetzt sei.

Opferanwalt Lansky: "Damit bricht die Argumentation von Rakhat
Aliyev und seiner in Österreich lebenden Komplizen völlig in sich
zusammen. Weder die Behauptung, aus politischen Gründen
strafrechtlich verfolgt zu werden, noch die Berufung auf ein
generelles Folterrisiko in Kasachstan wird vom EGMR als pauschales
Auslieferungshindernis akzeptiert."

Der Nachweis eines individuellen Risikos werde Aliyev aber mit
Sicherheit nicht erbringen können, so Lansky, weil Kasachstan der
österreichischen Regierung verbindlich angeboten habe, sowohl das
Strafverfahrens gegen ihn und seine Mittäter neu durchzuführen, wie
auch eine allfällige Freiheitsstrafe unter internationale Beobachtung
zu stellen.

Aliyev wurde von einem kasachischen Gericht wegen Entführung
zweier früherer Manager der kasachischen "Nurbank" und schwerer
Erpressung zu 20 Jahren Haft verurteilt. Weiters sind gegen ihn in
Österreich Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht der Geldwäsche,
der Untreue sowie der Freiheitsentziehung und Folterung anhängig.
Ebenfalls wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt die Justiz in
Deutschland.

Die österreichische Justiz verweigerte bisher die Auslieferung von
Aliyev und seinen Mittätern nach Kasachstan. Die
Bezirkshauptmannschaft Horn stellte Aliyev und seinen vier nach
Österreich geflüchteten Komplizen sogar eine
Niederlassungsgenehmigung aus, die jetzt ebenfalls Gegenstand eines
Strafverfahrens wegen Amtsmissbrauch ist.

Zwei von Aliyevs Mittätern und deren Familien haben in Österreich
mittlerweile Asyl beantragt und warten völlig unbehelligt von der
österreichischen Justiz auf den Ausgang des Verfahrens.
Lansky: "Nachdem Aliyev und seine Leute in Österreich fast vier Jahre
lang geschützt wurden, muss unsere Justiz jetzt endlich handeln. Es
ist schlicht unerträglich, dass zwei Familienväter spurlos
verschwinden und die Verantwortlichen in Österreich weder zur
Rechenschaft gezogen, noch ausgeliefert werden. Doch nach diesem
neuen Urteil des EGMR ist die Auslieferung der Täter wohl zwingend
geboten."

Das Argument, Österreich müsse im Fall der Auslieferung von Aliyev
und seinen Mittätern eine Verurteilung durch den EGMR befürchten,
gelte nicht mehr, so Lansky. Vielmehr würden Auslieferungen nach
Kasachstan von den Straßburger Richtern nunmehr ausdrücklich erlaubt.

Rückfragehinweis:

Dr. Gabriel Lansky
   Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH
   1010 Wien, Rotenturmstraße 16-18/8
   T: +43 1 533 33 30-13
   E: lansky@lansky.at
   W: http://www.lansky.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LGP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel