• 05.04.2011, 16:18:36
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  • OTS0248 OTW0248

Bunkermuseum: Klarstellung des BMLVS

Wien (OTS/BMLVS) - Das Bundesministerium für Landesverteidigung
und Sport (BMLVS) stellt zur Causa "Bunkermuseum" fest: Das BMLVS
legt auch im Bereich des Vollzugs von Kriegsmaterialbewilligungen
größten Wert auf eine rechtskonforme, saubere und transparente
Vollzugspraxis. Der Betreiber des Bunkermuseums hatte Kriegsmaterial
in den Bestand des Bunkermuseums übernommen, für das keine
Ausnahmebewilligung nach dem Waffengesetz vorlag.

Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens wurde der Betreiber bereits im
Jahre 2009 auf diese gravierenden Mängel hingewiesen und angemerkt,
dass jedenfalls immer ein berechtigter Bewilligungsinhaber für die
Präsentation von Kriegsmaterial durch das Museum zwingend
erforderlich ist. Aufgrund dieser Mängel wurden dem Betreiber durch
das BMLVS die waffenrechtlichen Bewilligungen mangels Verlässlichkeit
mittels Bescheid entzogen. Der vom Betreiber beim
Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Antrag auf aufschiebende Wirkung
wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.

Das Heeresgeschichtliche Museum als Leihgeber hat - nach Wegfall der
waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung - den Leihvertrag mit dem
Betreiber beendet. Dieser Leihvertrag war ursprünglich bis Ende 2011
befristet. Der Betreiber hatte sich in dem Leihvertrag schriftlich
verpflichtet, die Sammlung bei Nichtverlängerung des Leihvertrages an
das Heeresgeschichtliche Museum auf eigene Kosten zurückzubringen.

Trotz der entstehenden Probleme hat der Betreiber die Liegenschaft
auf der sich die Anlagen am Wurzenpass befinden gegen den Willen der
zuständigen Fachabteilungen des BMLVS, nämlich des Revisionsbereichs,
sowie der für Museumsfragen zuständigen Präsidialabteilung gekauft.
Damit war ein möglicher Lösungsansatz zum Erhalt des Bunkermuseums -
zu prüfen, ob die Sammlung als Außenstelle des Heeresgeschichtliche
Museum weitergeführt werden könnte - unmöglich geworden.

Da sich das Kriegsmaterial damit seit Ende 2009 auf Privatgrund
befindet, wurde nach dem Entzug der waffenrechtlichen Bewilligungen
zur vorübergehenden Sicherstellung des Kriegsmaterials bis zu einer
allfälligen Rückführung die Liegenschaft in den Besitz des Bundes
übernommen (wird durch das Militärkommando Kärnten ausgeübt). Dies
dient auch dem Schutz des Betreibers vor strafrechtlicher Verfolgung
wegen bewilligungsloser Innehabung von Kriegsmaterial. Mittlerweile
liegt nunmehr ein neuer Antrag eines Mitglieds des Betreibervereins
vor, der sich zurzeit in Bearbeitung befindet. Die erforderlichen
Verfahrensschritte wurden eingeleitet.

Im Hinblick auf die Qualität der Sammlung halten die Experten des
Heeresgeschichtlichen Museums fest, dass aufgrund nicht ausreichender
eigener Objekte, fehlender wissenschaftlicher Betreuung sowie des
finanziellen Rahmens kein musealer Charakter besteht.

Abschließend ist festzuhalten, dass der Betreiber den Betrieb des
Museums fast ausschließlich auf einer dauerhaften Unterstützung durch
das Österreichische Bundesheer aufgebaut hat, obwohl er wusste, dass
das Bundesheer für die Förderung eines privaten Museums nicht
zuständig ist. Somit hat der Betreiber alle nunmehrigen Probleme um
das Bunkermuseum selbst herbeigeführt bzw. zu verantworten.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Kommunikation / Presse
Tel.: +43 664-622-1005
mailto:presse@bmlvs.gv.at
http://www.bundesheer.at

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