• 05.04.2011, 15:59:40
  • /
  • OTS0240 OTW0240

AKNÖ: Grenzen der EU-Freizügigkeit - Dreiecks-Entsendungen verboten

Haneder: Auch nach Ostöffnung müssen ArbeitnehmerInnen-Rechte gewahrt bleiben

Wien (OTS/AKNÖ) - Zwei Drittel der Unternehmen versprechen sich
von der Ostöffnung Vorteile. "Wir achten darauf, dass sich diese
Vorteile nicht aus den Nachteilen für grenzüberschreitend
beschäftigte ArbeitnehmerInnen ergeben", sagte AKNÖ-Präsident Hermann
Haneder anlässlich eines Symposiums zum Thema "Arbeitsverhältnisse
mit Auslandsbezug".

Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner vom Institut für Arbeitsrecht der
Universität Graz machte heute, Dienstag, bei der Expertentagung auf
die Tücken von internationalen Arbeitsverhältnissen aufmerksam: So
kann es passieren, dass Animateure in Urlauberressorts rund um das
Mittelmeer kein Urlaubsgeld erhalten, wenn ein für sie nachteiliger
Vertrag gewählt wurde.

Gute Nachrichten gab es auf der ExpertInnen-Tagung für
Airline-Angestellte bei ausländischen Fluggesellschaften:
Mutterschutz- und das Recht auf Elternteilzeit kann auch bei zum
Beispiel amerikanischen Fluggesellschaften eingefordert werden, auch
wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich amerikanisches Recht als
Grundlange vereinbart wurde. Prof. Reissner: "Hier wirken die
Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen stärker, auch wenn versucht
wird, den höheren Sozialstandard in Österreich zu umgehen."

Dreiecks-Verleihungen von ArbeitnehmerInnen bleiben verboten

Arbeitskräfte-Überlassern, die beispielsweise von Zypern aus
Arbeitskräfte nach Österreich schicken, um sie hier an einen weiteren
Arbeitskräfte-Überlasser zu verleihen wird ein Riegel vorgeschoben.
Solche Dreiecks-Verleihungen sind nach EU-Recht verboten.
Mag. Doris Rauscher-Kalod, Leiterin der AKNÖ-Arbeitsrechtsabteilung:
"Wir nehmen die Herausforderung an. Der Schutz, den die AKNÖ den
Mitgliedern bietet, beginnt nicht in Amstetten und endet nicht in
Hainburg."

Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1247
mailto:peter.sonnberger@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel