- 25.03.2011, 12:17:00
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FPÖ-Fichtenbauer: Anwendung der Scharia in Österreich - Korrektur bei Rechtslage erforderlich
Wien (OTS) - "Die erstaunte Öffentlichkeit musste jüngst darüber
belehrt werden, dass nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes die
Anwendung der Scharia in Österreich nicht den Grundwertungen der
österreichischen Rechtsordnung widerspricht", bezieht sich
FPÖ-Justizsprecher NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer auf dementsprechende
Berichte der Medien. Der Hintergrund für diese Auffassung liege
darin, dass bei Scheidung von fremden Staatsbürgern in Österreich das
in deren Heimat geltende Familienrecht zur Anwendung zu kommen habe.
"Freilich hat der historische Gesetzgeber sich bestimmt nicht in der
Vorstellungswelt gefunden, dass der Islam einstmals in Österreich
eine derartige personelle Vertretung erlangen könnte, wie dies
bereits der Fall ist, sondern hatte wohl das europäische Umland im
Auge", so Fichtenbauer. Unter dieser Prämisse wären die
Grundwertungen und auch die Rechtsvorschriften etwa von Deutschland,
Italien, Frankreich etc. niemals mit einer derartig
problembehafteten, konfliktträchtigen Rechtsanwendungsfrage behaftet
gewesen.
"Aus der Sicht des Staatsbürgers wird es unumgänglich sein, dass der
Legistik des Familien- und Scheidungsrechtes eine Aufgabenstellung
zugemessen wird, damit die so gut wie nicht verständliche Rechtslage
einer Korrektur zugeführt werden muss", diagnostiziert Fichtenbauer.
Entweder werde man die derzeitige Auslegung des OGH betreffend die
"ordre-public"-Klausel oder die Anwendung des Familien- und
Scheidungsrechtes diskutieren müssen. Dass aber die Anwendung der
Scharia in Österreich ohne weitere Schranke oder Debatte zu gelten
habe, sei schlichtweg abzulehnen.
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