- 01.03.2011, 16:23:09
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Nationalrat - Kuntzl: UG-Novelle bringt bessere Planbarkeit für Universitäten und Studierende
Verbesserte Studienwahlberatung erster wichtiger Schritt - Keine Knock-Out-Prüfungen, keine Zulassungsbeschränkung
Wien (OTS/SK) - SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl betonte
heute, Dienstag, im Nationalrat, dass die Universitätsgesetz-Novelle
wesentlich dazu beiträgt, die Planbarkeit des Studiums für
Universitäten und Studierende zu verbessern "Mit der Novelle kommen
wir dem Ruf der Universitäten nach besserer Planbarkeit nach", so
Kuntzl. Wesentliche Bedeutung komme dabei einer vertieften
Studienberatung zu, unterstich die Wissenschaftssprecherin. ****
In drei Schritten optimiere die neue UG-Novelle die Planbarkeit des
Studiums, erläuterte Kuntzl. "Der erste Schritt besteht in einer
verbesserten und verpflichtenden Studienwahlberatung. Es ist
wesentlich, dass die Studierenden mehr Informationen und
Unterstützung bekommen", so Kuntzl, die hier neben den Schulen auch
die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium in der Pflicht
sieht. "Wenn die Studienberatung verpflichtend sein soll, müssen
natürlich auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden", machte Kuntzl klar. Es müsse jedenfalls genau geschaut
werden, wie man das Angebot am sinnvollsten gestaltet.
Des Weiteren werde durch eine verpflichtende Voranmeldung zum
Studium, die frühzeitig die Nachfrage nach Studienplätzen erkennen
lässt, und durch eine Änderung der Studieneingangsphase die Situation
für die österreichischen Universitäten und die Studierenden
verbessert. Letzteren soll die neue Studieneingangsphase eine bessere
Orientierung zu Beginn des Studiums geben. Die
SPÖ-Wissenschaftssprecherin betonte, dass diese Orientierungsphase
"Knock-Out-Prüfungen" nicht befördern würde. Die Änderungen im
Universitätsgesetz bringen keine Zulassungsbeschränkungen oder
Aufnahmeverfahren. Damit sei gewährleistet, dass "junge Menschen auch
weiterhin ihr Wunschstudium beginnen können", unterstrich Kuntzl.
Die SPÖ-Wissenschaftssprecherin betonte außerdem, dass es sich bei
der geplanten Novelle um ein befristetes Gesetz handle, das einer
Evaluierung unterzogen wird. Damit sei gewährleistet, "dass man auf
Daten und Fakten zurückgreifen kann, wenn es dann darum geht, wie die
Regelungen fortgesetzt werden sollen". (Schluss) sc
Rückfragehinweis:
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Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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