• 16.02.2011, 09:29:26
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ÖAMTC: Mautstrafen in Wien um 250 Euro höher als in anderen Bundesländern

Clubjuristen raten zu Rechtsmitteln - ÖAMTC fordert österreichweit einheitlichen Strafenkatalog

Wien (OTS) - Wer auf mautpflichtigen Straßen unterwegs ist, muss
eine richtig angebrachte Vignette auf der Windschutzscheibe haben.
Klebt die Vignette falsch oder fehlt sie überhaupt, sind unverzüglich
120 Euro Ersatzmaut an die Asfinag zu entrichten. Kann man nicht an
Ort und Stelle bezahlen bzw. missachtet man eine schriftliche
Zahlungsaufforderung, droht eine Geldstrafe im Ausmaß von 300 bis
3.000 Euro. "Und hier kann man fast von Glück sprechen, wenn man
nicht in Wien angezeigt wurde", sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Denn während sich die Behörden in acht Bundesländern mit der
Mindeststrafe von "nur" 300 Euro begnügen, sind in Wien 550 Euro
Strafe zu zahlen. Das geht aus einigen Wiener Strafverfügungen
hervor, die entrüstete Clubmitglieder den Juristen der
ÖAMTC-Rechtsberatung vorgelegt haben.

Sinn und Zweck einer Strafe ist, dass man aus Fehlern lernt.
Dreihundert Euro, also nahezu der Gegenwert von vier Jahresvignetten,
wirken aus ÖAMTC-Sicht bei einer erstmaligen Übertretung abschreckend
genug. Die ÖAMTC-Juristin rät allen Autofahrern, gegen Mautstrafen
über 300 Euro auf jeden Fall ein Rechtsmittel einzubringen und hier
insbesondere auf die Strafhöhe einzugehen. Die Strafhöhe richtet sich
u. a. danach, ob die Verwaltungsübertretung das erste Mal begangen
wurde und ob Milderungsgründe vorliegen. So kann z. B. ein geringes
Einkommen auch zu einer geringeren Strafe führen.

ÖAMTC fordert österreichweit einheitlichen Strafenkatalog

In Österreich gibt es nach wie vor eine vollkommen
unterschiedliche Strafpraxis in den Ländern. Das führt dazu, dass es
bei ein und derselben Verwaltungsübertretung länder- und sogar
bezirksspezifische Unterschiede von oft über 100 Prozent bei den
Strafhöhen gibt. "Österreich braucht dringend einen bundesweiten,
verbindlichen Strafenkatalog", fordert die ÖAMTC-Juristin. "Strafen
wirken präventiv. Aber nur klar kommunizierbare Strafdrohungen haben
auch Auswirkungen auf die Disziplin der Autofahrer."

Bei rechtlichen Fragen stehen die Experten der
ÖAMTC-Rechtsberatung im jeweiligen Landesclub oder per E-Mail:
office@oeamtc.at zur Verfügung. Mehr zu dem für ÖAMTC-Mitglieder
kostenlosen Service findet man im Internet unter www.oeamtc.at/recht.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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