- 18.01.2011, 15:48:54
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Lueger: Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung wichtiger Schritt
Breite Mehrheit im Verfassungsausschuss für vorliegenden Antrag
Wien (OTS/SK) - Als einen "wichtigen Schritt" und ein "positives
Signal für die Kinder in unserer Gesellschaft" bezeichnete heute,
Dienstag, SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Angela Lueger die für die
Nationalratssitzung am Donnerstag geplante Verankerung der
Kinderrechte in der österreichischen Verfassung. "Die SPÖ tritt seit
langem dafür ein, Kinderrechte in der österreichischen
Bundesverfassung zu verankern. Der Antrag sieht positive einklagbare
Rechte in wesentlichen Bereichen vor. Es wurde jedoch auf die
Aufzählung jener Angelegenheiten verzichtet, die bereits jetzt zum
Teil verfassungsrechtlich oder auch in einfachen Gesetzen vollständig
umgesetzt sind", betonte Lueger gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.****
Der SPÖ gehe es um die Stärkung der Rechtsposition von Kindern. Daher
habe man gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Antrag auf ein
entsprechendes Bundesverfassungsgesetz eingebracht, führte die
SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin weiter aus. "Das Recht auf
gewaltfreie Erziehung, Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller
Ausbeutung, Fürsorge und Schutz für behinderte Kinder, Verbot der
Kinderarbeit sowie die Berücksichtigung der Meinung der Kinder, sind
sicherlich Meilensteine in der Umsetzung der Kinderrechte", so
Lueger. Darüber hinaus bringe das Kindeswohl als oberstes Prinzip
eine generelle verfassungsrechtliche Wertung zum Ausdruck, die in
allen Bereichen der Vollziehung und Gerichtsbarkeit berücksichtigt
werden müsse.
Des Weiteren wies Lueger darauf hin, dass es im Verfassungsausschuss
eine breite Mehrheit für den vorliegenden Antrag gegeben habe, die
Zustimmung sei von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ gekommen. Zu der Kritik an
dem in Artikel 7 beinhalteten Gesetzesvorbehalt, merkte die
SPÖ-Abgeordnete an, dass dieser wortwörtlich dem Artikel 8 (2) EMRK
nachgebildet wurde, welcher bereits geltendes Recht sei. "Man kann
das Fremden- und das Niederlassungsrecht sowie das Asylgesetz nicht
über die Kinderrechte regeln. Das sieht auch die
UN-Kinderrechtskonvention nicht vor", betonte Lueger, die
abschließend darauf hinwies, dass es für die Aufnahme von sozialen
Grundrechten für Kinder keine Mehrheit gegeben habe.(Schluss)sc/seu
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
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