- 18.01.2011, 09:31:17
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Lebenshilfe solidarisiert sich mit Netzwerk Kinderrechte Österreich
Wien (OTS) - Die Lebenshilfe Österreich lehnt des
Bundesverfassungsgesetzes zu den Rechten von Kindern in der
vorliegenden Fassung ab und appelliert an die Abgeordneten im
Nationalrat, dem Gesetz in dieser Form am Donnerstag nicht zu
zustimmen. In Anlehnung an die Kritikpunkte des Ludwig Boltzmann
Instituts für Menschenrechte und des Netzwerks Kinderrechte
Österreich bezeichnet auch die Lebenshilfe den vorliegenden Entwurf
als unzureichend und unvollständig.
"Das Bundesverfassungsgesetz in dieser Fassung garantiert keine
ausreichende verfassungsrechtliche Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Österreich", kommentiert
Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber den
Gesetzesentwurf. Die Lebenshilfe plädiert dafür, dass sich das
zukünftige Bundesverfassungsgesetz an die UN-Kinderrechtskonvention
sowie an die UN-Behindertenrechtskonvention orientieren soll. "Das
bedeutet die Verankerung von bürgerlichen, politischen, sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen Kinderrechten, wie zum Beispiel das
Recht auf inklusive Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in allen
Lebensbereichen", so Weber abschließend.
Rückfragehinweis:
Lebenshilfe Österreich
Mag. (FH) Eva Schrammel
Tel.: 01/812 26 42 - 79 oder 0664/88 43 1996
mailto:schrammel@lebenshilfe.at
www.lebenshilfe.at
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