VÖZ legt unbürokratische Lösung für eine Transparenzregelung vor
Auftraggeber, Empfänger und Summen unbürokratisch offenlegen
Wien (OTS) - Der Vorstand des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat in einer außerordentlichen Vorstandssitzung nach eingehender Diskussion einhellig ohne Gegenstimmen eine einfache und unbürokratische Lösung für eine Transparenzregelung beschlossen, die alle Geldflüsse umfassen soll, die im Rahmen kommerzieller Kommunikationsmaßnahmen und Medienkooperationen seitens öffentlicher Stellen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung der öffentlichen Hand getätigt werden: Monatlich soll dabei veröffentlicht werden, welche Leistungen - gleichgültig ob direkt oder indirekt - von wem, von welcher Stelle an welches Medium geflossen sind, wobei auch digitale Medien inkludiert sein sollen.
"Absicherung der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit"
Transparenz ist für eine entwickelte Demokratie unverzichtbar. Medien und Politik fordern sie in den verschiedensten Bereichen ein. Dieser Anspruch auf Transparenz darf natürlich den jeweils eigenen Bereich nicht ausnehmen. So wie die Leistungen aus der Presseförderung beispielsweise pro Medium auf den Cent genau öffentlich abruf- und einsehbar sind, muss es auch Transparenz im demokratiepolitisch hochsensiblen Bereich der kommerziellen Kommunikationsmaßnahmen und Kooperationen durch öffentliche Stellen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung der öffentlichen Hand geben. "Es geht um die Absicherung unserer Unabhängigkeit und um unsere Glaubwürdigkeit als Zeitungsverleger", betonte dazu VÖZ-Präsident Hans Gasser. Unumstritten sei aber, dass Kommunikationsmaßnahmen der Ministerien und öffentlichen Institutionen nicht nur möglich sein sollen, sondern unverzichtbar und notwendig für die Bürger- und Kundeninformation sind.
VÖZ erwartet entsprechende gesetzliche Lösung in absehbarer Zeit
Der Verband begrüßt die erklärte Bereitschaft von Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Pröll sowie der Oppositionsparteien, eine Transparenzregelung anzustreben, und erwartet, dass es nun in absehbarer Zeit zu einer klaren gesetzlichen Lösung kommt. Daher nimmt der VÖZ-Vorschlag bewusst darauf Bedacht, dass eine Regelung ohne großen Verwaltungsaufwand verwirklicht werden kann.
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