• 10.12.2010, 09:27:50
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Snowball: VKI bringt Sammelklage gegen Erste Bank ein

Für neun Geschädigte wird Schadenersatz und die Feststellung der Haftung für künftige Schäden verlangt

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat
für neun Geschädigte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums -
eine Sammelklage gegen die Erste Bank eingebracht. Es wird
Schadenersatz in Höhe von 18.000 Euro verlangt; dazu kommt die
Feststellung, dass die Erste Bank für weitere Schäden bis zum
Produktablauf haftet.

Die Erste Bank hatte Schuldverschreibungen ("Snowball X")
ausgegeben, in denen neben einem hohen Einstiegszinssatz die
folgenden variablen Zinsen invers an den Euribor gebunden waren;
sollte der Vertragszinssatz einmal Null ergeben, so würden bis zum
Ende der Laufzeit (10 Jahre) keine Zinsen bezahlt. Diese Klausel hat
der Oberste Gerichtshof im Rahmen einer Verbandsklage des VKI für
unwirksam erklärt. Nun ist strittig, nach welcher Berechnungsart die
Zinsen abgerechnet werden sollen.

Im Sommer 2010 hatte der OGH klar festgehalten, dass die
Zinsanpassungsklausel der Erste Bank bei ihrer Schuldverschreibung
"Snowball X" einseitig und damit gesetzwidrig ist. Die Klausel fällt
weg und es stellt sich die Frage, welche Klausel an ihre Stelle
treten soll.

Der VKI hatte die Erste Bank außergerichtlich aufgefordert, selbst
einen tauglichen Vorschlag zu machen. Die Bank hat aber nach zwei
Monaten Nachdenken eine Ersatzklausel vorgeschlagen, nach der sie
noch Rückzahlungen von den Konsumenten bekommen hätte - auf die sie
großzügig verzichten wollte.

"Dieser Vorschlag war eine glatte Provokation. Eine Ersatzklausel,
bei der man den Aufschlag auf die Berechnungsformel erheblich
herabsetzt, um dann zum Vorteil der Bank zu rechnen, ist für uns
nicht akzeptabel", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht
im VKI. "Wir streben nunmehr eine Lösung durch das Gericht an. Wir
schlagen vor, uns an der Klausel eines ähnlichen Produktes (Snowball
VIII) zu orientieren - freilich ohne den Aufschlag anzutasten.
Derzeit würden die Kunden gute Zinsen lukrieren. Wie sich das in
Zukunft entwickelt, weiß niemand - daher auch das
Feststellungsbegehren. Vielleicht ist die Bank im Zuge des Verfahrens
noch zu einer raschen einvernehmlichen Lösung bereit", erklärt Dr.
Kolba.

Daher hat Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem (Wien) heute für den VKI
die Sammelklage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Die Klage war
auch deshalb nötig geworden, da ein Verjährungsverzicht der Bank mit
31.12.2010 ausläuft. Die Bank ging selbst davon aus, dass hunderte
Kunden betroffen sind. "Diesen Kunden muss man raten, entweder selbst
mit der Bank eine Einigung zu erlangen oder aber rechtzeitig zu
klagen", warnt Dr. Peter Kolba. Wer sich bei uns meldet, für den
können wir zumindestens versuchen, mit der Bank einen weiteren
Verjährungsverzicht bis zu einer gerichtlichen Klärung auszuhandeln."

Informationen zum Urteil des OGH in Sachen Snowball gibt es auf
www.verbraucherrecht.at.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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