- 02.12.2010, 14:34:43
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EANS-Adhoc: Wiener Privatbank SE / HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLIESST EINZUG EIGENER AKTIEN UND ORDENTLICHE KAPITALHERABSETZUNG EINSTIMMIG
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02.12.2010
WIENER PRIVATBANK: HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLIESST EINZUG EIGENER AKTIEN UND
ORDENTLICHE KAPITALHERABSETZUNG EINSTIMMIG
Wien, 2. Dezember 2010. Die heutige außerordentliche Hauptversammlung der Wiener
Privatbank SE hat den Einzug eigener Aktien sowie eine ordentliche Herabsetzung
des Grundkapitals einstimmig beschlossen. Durch die Einziehung des vorhandenen
Bestands von 330.000 Stück eigener Aktien gemäß § 192 Abs 3 Z 2 AktG wird das
Grundkapital in einem ersten Schritt von EUR 33.486.187,06 um EUR 2.399.100,00
auf EUR 31.087.087,06 herabgesetzt. Die Einziehung der eigenen Aktien soll bis
Ende Dezember 2010 im Firmenbuch eingetragen sein.
In einem zweiten Schritt wird das Grundkapital der Gesellschaft gemäß §§ 175 ff
AktG von EUR 31.087.087,06 um EUR 21.380.390,00 auf EUR 9.706.697,06 zwecks
Rückführung an die Aktionäre herabgesetzt. Durch die ordentliche
Kapitalherabsetzung wird sich der auf eine Aktie entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals von EUR 7,27 um EUR 5,00 auf EUR 2,27 verringern. Das
Eigenkapital gem. UGB wird sich nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen auf rund
EUR 32,5 Mio. belaufen, die Eigenkapitalquote auf rund 28 %. Die Eintragung der
Kapitalherabsetzung in das Firmenbuch ist für Anfang des Jahres 2011 geplant.
Die Auszahlung an die Aktionäre wird daher nach Einhaltung der gesetzlichen
Fristen voraussichtlich Mitte des Jahres 2011 erfolgen.
Von der Hauptversammlung neu in den Verwaltungsrat gewählt wurde mit Wirkung vom
1. Jänner 2011 Mag. Johann Kowar. Der Verwaltungsrat der Wiener Privatbank
besteht damit aus Mag. Franz Zwickl (Vorsitzender), DDr. Christian Schopper
(Vorsitzender-Stellvertreter), Mag. Friedrich Kadrnoska, Günter Kerbler sowie
Mag. Johann Kowar.
Der Verwaltungsrat wurde in der Hauptversammlung ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z
8 AktG bis zu 10 % vom Grundkapital der Gesellschaft auf den Inhaber lautende
eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser
Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 2,27 und einem höchsten
Gegenwert von EUR 30,00 pro Aktie zu erwerben und die Rückkaufbedingungen
festzusetzen.
Der Verwaltungsrat wurde in diesem Zusammenhang weiters ermächtigt,
(i) die nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen;
(ii) eigene Aktien wieder (insbesondere durch Verkauf über die Börse oder durch
öffentliches Angebot) zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen;
(iii) innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag dieser Beschlussfassung gemäß § 65
Absatz 1b Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien auch eine andere
gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein
öffentliches Angebot, allenfalls unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der
Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung am 8. Juni 2010
beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien.
Die Hauptversammlung hat auch das bestehende genehmigte Kapital erneuert und den
Verwaltungsrat gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um
bis zu Nominale EUR 4.368.013,45 durch die Ausgabe von bis zu 1.924.235 Stück
neuen Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieser Kapitalrahmen
kann bis 31. Oktober 2015 in einer oder mehreren Tranchen auch unter gänzlichem
oder teilweisem Bezugsrechtsauschluss genutzt werden.
Auch alle anderen Tagesordnungspunkte wurden gemäß den Anträgen von der
Hauptversammlung beschlossen.
Rückfragehinweis:
Wiener Privatbank SE,
MMag. Dr. Helmut Hardt, Geschäftsführender Direktor -
helmut.hardt@wienerprivatbank.com,
T +43 1 534 31-0, F -710,
www.wienerprivatbank.com
Metrum Communications,
Mag. (FH) Roland Mayrl - r.mayrl@metrum.at,
T +43 1 504 69 87 -331, F +43 1 504 69 87-9331, www.metrum.at Ende der Mitteilung euro adhoc
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