• 02.12.2010, 12:46:42
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Bures: EU-Verkehrsministerrat beschließt bessere Handhabe gegen ausländische Raser und Alkosünder

Wien (OTS/BMVIT) - Verkehrsministerin Doris Bures sieht im
heutigen Beschluss der EU-Verkehrsminister einen echten Fortschritt
in ihrem Bemühen, auch ausländische Verkehrssünder zur Verantwortung
ziehen zu können. Bures: "Wir haben in Österreich bereits viele
Hürden für die Strafverfolgung ausländischer Verkehrssünder aus dem
Weg geräumt, nun fällt eine weitere ganz entscheidende Hürde: Wir
haben den elektronischen Datenaustausch vereinbart. Künftig werden
die Behörden bei Delikten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Alkohol am Steuer, Handytelefonieren am Steuer u.a. auf die
Fahrzeughalterdaten in den anderen EU-Staaten zugreifen können."
Bisher scheiterte eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung
von ausländischen Verkehrssündern in der Praxis vor allem daran, dass
ausländische Behörden sich oft weigerten, Halterdaten ihrer Bürger
bekanntzugeben. ****

"Für Österreich als Transitland ist diese Vereinbarung ganz
besonders positiv zu bewerten", so Bures. Mit der Richtlinie wird
auch das Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt. Das heißt, dass nicht nur
österreichische Behörden die Regeln einhalten und die Daten
austauschen, sondern auch die Behörden der anderen
EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sind. Bures: "Gleiches Recht
für alle. Wer in Österreich rücksichtslos unterwegs ist und damit
andere unschuldige Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss zur
Verantwortung gezogen werden."

Wie der VCÖ dieser Tage bekanntgab, ist in fast jeden zweiten
Verkehrsunfall auf Österreichs Autobahnen ein ausländischer
Staatsbürger beteiligt. Insgesamt sind in sechs Prozent der
Verkehrsunfälle Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen involviert.

Laut Statistik der Europäischen Kommission machen in den EU-Ländern
Fahrer, die nicht in ihrem Heimatland unterwegs sind, fünf Prozent
des Verkehrs aus. Ihr Anteil an Geschwindigkeitsübertretungen beträgt
aber EU-weit 15 Prozent.

Ministerin Bures hat im Vorfeld bereits mehrere nationale
Initiativen gesetzt, damit es möglich wird, ausländische Raser,
Alkosünder und Handylenker zur Verantwortung zu ziehen:

- Seit September 2009 gilt bei Tempoüberschreitungen über 30 km/h
eine Mindeststrafe von 70 Euro. Erst ab 70 Euro wird eine
grenzüberschreitende Vollstreckung von Verwaltungsstrafen wie
Verkehrsstrafen aufgrund des
EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes möglich.

- Mit September 2009 wurde auch die gesetzliche Basis zur Aufstellung
von Frontfotografie-Radargeräten geschaffen. Dadurch wurde auch das
Problem der Lenkererhebung behoben, da Fahrzeuglenker nun eindeutig
identifizierbar sind. Dadurch ist es möglich, auch deutsche
Verkehrssünder zu erfassen. Derzeit sind bereits rund 90
Frontradargeräte im Einsatz.

- Ab Jänner 2011 hat die Exekutive die Möglichkeit, die Fahrzeuge von
ausländischen Verkehrssündern so lange anzuhalten (durch
Schlüsselabnahme, Abnahme von Nummerntafeln, Fahrzeugpapieren oder
Anbringen von Wegfahrsperren), bis die Strafe gezahlt ist.

- Und künftig soll auch der direkte Zugriff auf Fahrzeughalterdaten
über das Europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem
EUCARIS ermöglicht werden. Damit bekommen die Behörden die
Möglichkeit das Strafmandat zuzustellen und so die Verkehrsstrafen
tatsächlich einzutreiben. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:susanna.enk@bmvit.gv.at

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