- 23.11.2010, 18:11:59
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Grünes Licht für neue Kronzeugenregelung im Justizausschuss Teilnahme an Terror-Camps wird unter Strafe gestellt
Wien (PK) - Grünes Licht gab der heutige Justizausschuss für das
von Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner geschnürte
strafrechtliche Kompetenzpaket (918 d.B.), mit dem nicht nur eine
neue Kronzeugenregelung implementiert wird: Es zielt auch darauf
ab, kriminell erwirtschaftetes Vermögen wirkungsvoll zugunsten
des Staatshaushalts einziehen zu können, mehr Transparenz in die
Tätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe zu bringen und
Strukturen zur bundesweiten, spezialisierten und zentralisierten
Bekämpfung von schwerer Wirtschaftskriminalität und Korruption zu
schaffen. Im Rahmen einer getrennten Abstimmung und unter
Berücksichtigung eines S-V-F-Abänderungsantrags wurde die
Regierungsvorlage teils mehrheitlich, teils einstimmig
angenommen.
Eine Ausschussfeststellung betreffend Berichtspflicht der
Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und
Korruption (WKStA) wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und
Grünen angenommen, eine weitere betreffend Terrorcamps mit den
Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich verabschiedet.
Außerdem ebnete man den Weg zur Ratifizierung des Übereinkommens
zur Errichtung der Anti-Korruptionsakademie in Laxenburg bei Wien
als internationaler Organisation (924 d.B.). Die diesbezügliche
Regierungsvorlage passierte den Ausschuss mit
Stimmeneinhelligkeit.
Terrorismusprävention und Kronzeugenregelung im Fokus
Im Zentrum der Diskussion über das von Justizministerin Bandion-
Ortner präsentierte strafrechtliche Kompetenzpaket stand - neben
Fragen betreffend der Neugestaltung der Kronzeugenregelung - auch
der per Abänderungsantrag in die Paketlösung eingefügte
Terrorcamp-Paragraf 278e.
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) bezeichnete die
Regierungsvorlage als guten und richtigen Schritt. Was den
Bereich des Sozialabgabenbetrugs anbelange, wollte er
unterstrichen wissen, dass besonders komplizierte Fälle dieser
Art von der WKStA aufgegriffen werden.
G-Mandatar Albert Steinhauser konnte vor allem der neuen
Kronzeugenregelung einiges abgewinnen. Und auch die
Berichtspflicht bei Einstellung von Verfahren sei ein positiver
Schritt, zeigte sich der Abgeordnete überzeugt. Was die WKStA
anbelange, gelte es aber sicherzustellen, dass diese
unbeeinflusst arbeiten könne. Steinhauser verwies in diesem
Zusammenhang auf die von seiner Fraktion unterstützte
Ausschussfeststellung. Problematisch bewertete er die mit der
Verlagerung nach Wien verbundenen Erschwernisse für AnwältInnen,
ZeugInnen und Beschuldigte - ein Punkt, den auch V-Abgeordnete
Anna Franz aufgriff. Ihr Fraktionskollege Peter Ikrath
bezeichnete die Regierungsvorlage dennoch als "großen Wurf",
zumal damit Versäumnisse in der Bekämpfung von
Wirtschaftskriminalität aufgeholt würden.
Kritik am Kompetenzpaket - und der damit verankerten
Kronzeugenregelung - kam von Seiten der FPÖ: Abgeordneter Peter
Fichtenbauer (F) kündigte schlussendlich aber die Zustimmung
seiner Fraktion zur Regierungsvorlage an. Bei der Abwägung sei
man zum Entschluss gekommen, dass man zustimmen müsse, zumal es
doch um Verbesserungen gegenüber dem Status quo gehe. Die FPÖ
werde außerdem auch dem Abänderungsantrag zustimmen, hielt der
Redner fest.
B-Mandatar Herbert Scheibner bewertete die Regierungsvorlage als
grundsätzlich positiv. Auch die von Seiten der Grünen kritisch
beäugte Bündelung von Wirtschaftsstrafsachen in Wien sei ein
vernünftiger Schritt, sagte er. Kritik müsse man daran üben, dass
bei der Anwendung der Kronzeugenregelung große
Ermessensspielräume zum Tragen kämen, was mit Unsicherheit für
den Betroffenen verbunden sei. Was den Abänderungsantrag, mit dem
der Terrorparagraf verankert wird, anbelange, so könne man ihn
nachvollziehen. Kritik müsse man vielmehr an der
Ausschussfeststellung betreffend Terrorcamps üben, in der man die
ursprüngliche Intention der Einführung eines solchen
Straftatbestands aushöhle, meinte Scheibner. So sei es etwa nicht
zu begrüßen, dass man hier auf das Kriterium der Wissentlichkeit
- die es wiederum zu beweisen gelte - abstelle.
Auch G-Abgeordnete Daniela Musiol konnte Abänderungsantrag und
Ausschussfeststellung keine Zustimmung erteilen. Wie man mit dem
Widerstand gegen das Terrorpräventionsgesetz umgehe, sei schlicht
nicht korrekt. Schließlich gelte es die heute in die Paketlösung
integrierten Paragrafen unter Einbeziehung von ExpertInnen zu
diskutieren, anstelle ein "Flickenwerk" herzustellen, stand für
sie und ihren Fraktionskollegen Albert Steinhauser fest.
Kritik an der Ausschussfeststellung betreffend Terrorcamps kam
auch von V-Abgeordneter Karin Hakl. Sie zeigte Befremden über die
Legitimation von Terrorcamps, sofern die beabsichtigte Straftat
auf die (Wieder-)Herstellung demokratischer und rechtsstaatlicher
Verhältnisse, die Unterstützung gesetzlich anerkannter
Schutzziele oder die Ausübung bzw. Wahrung von Menschenrechten
ausgerichtet ist. Das könne man aus demokratiepolitischen Gründen
nicht gutheißen, stand für Hakl fest.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner kam zunächst auf die
Vorteile zu sprechen, die mit der Bündelung der großen
Wirtschaftsstrafverfahren in Wien einhergingen. Dazu zähle, so
die Ministerin, nicht zuletzt die Möglichkeit, an einem Standort
beste infrastrukturelle Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen
zu können. Für Aussagen nach Wien zu reisen, sei ZeugInnen und
Beschuldigten durchaus zumutbar, doch gebe es auch die
Möglichkeit von Video-Konferenzen, räumte sie ein. Zu
Planstellenverlagerungen werde es nicht kommen, denn das Ressort
habe neue Planstellen für den Ausbau dieser Einheit erhalten.
Was die Informationspflicht der WKStA anbelange, so könne man
durchaus darauf vertrauen, dass es bei einer reinen
Informationspflicht bleibe. Die Kronzeugenregelung sei außerdem
so angelegt, hielt Bandion-Ortner in Richtung Abgeordnetem
Scheibner fest, dass man nicht jeder Person, die als Kronzeuge
fungieren möchte, versichern könne, ob sie auch tatsächlich frei
gehen werde. Hier gelte es, den Einzelfall zu prüfen.
Oppositionsanträge zum Themenbereich Strafrecht
Auf der Tagesordnung des Justizausschusses stand zudem eine Reihe
von Oppositionsanträgen, die sich mit einzelnen strafrechtlichen
Bestimmungen auseinandersetzten.
So soll nach Auffassung der Freiheitlichen die strafrechtliche
Verantwortlichkeit krimineller Bank- und
Finanzdienstleistungsmanager gewährleistet werden (317/A[E]). Wer
im Rahmen einer Versammlung an einer Schlägerei oder einem
Angriff mehrerer tätlich teilnehme, sei überdies mit einer bis zu
einjährigen Freiheitsstrafe zu bedrohen, stand für F-Abgeordneten
Herbert Werner fest. Da auch Unbeteiligte bei solchen
Schlägereien schon zu Schaden gekommen wären, fordere man eine
diesbezügliche Novellierung des Strafgesetzbuchs (536/A) - ein
Ansinnen, das G-Mandatarin Daniela Musiol nicht verstehen konnte,
zumal diese Forderung nicht mit dem Grundrecht der
Versammlungsfreiheit vereinbar sei. Und auch S-Abgeordneter
Hannes Fazekas wollte die Versammlungsfreiheit nicht unter
gewisse Bedingungen gestellt wissen.
In einem weiteren Antrag spricht sich die FPÖ außerdem dafür aus,
Personen, die einen Beamten wissentlich falsch verdächtigen, mit
einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zu
belegen (539/A). Justizministerin Bandion-Ortner konnte hier aber
keinen Regelungsbedarf feststellen, zumal der Straftatbestand der
Verleumdung bereits bestehe. Die Anträge der FPÖ wurden nur von
Seiten des BZÖ unterstützt und blieben damit in der Minderheit.
Eine Änderung im Strafgesetzbuch forderte auch die Grüne
Fraktion: Die Definition des Begriffs Folter soll an die
Definition der UN-Konvention angeglichen, die Anwendung von
Foltermitteln mit bis zu zehn Jahren - und im Falle von
Dauerfolgen oder Tod des Opfers mit bis zu 15 Jahren - bedroht
werden (878/A). Der diesbezügliche Entschließungsantrag wurde
unter Hinweis auf eine bereits angelaufene Überarbeitung der
Folterdefinition mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.
Die Anträge des BZÖ betreffend verbesserter Kampf gegen
Wirtschaftskriminalität (1240/A[E]) und Verankerung des
Tatbestands der "Terrorismusausbildung" im Strafgesetzbuch
(775/A) wurden abgelehnt. Ebenso erging es einem weiteren durch
das Kompetenzpaket obsolet gewordenen Entschließungsantrag
(1289/A[E]) der Abgeordneten Martin Strutz, Josef Jury und
Maximilian Linder.
Kinder müssen vor sexueller Ausbeutung geschützt werden
Desweiteren sprach sich der Ausschuss einstimmig für die
Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von
Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (881
d.B.) aus. Ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit wurde der
Ratifizierung des Übereinkommens über die zivilrechtlichen
Aspekte internationaler Kindesentführung mit der Republik
Mauritius (877 d.B.) der Weg geebnet.
Der Antrag des BZÖ betreffend Abschaffung der Verjährungsfristen
von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1083/A[E]) fand
hingegen keine Mehrheit.
Die beiden F-Entschließungsanträge betreffend Gepäckscanner in
der Justizanstalt Wien Josefstadt (353/A[E]) und sinnvolle
Sparmaßnahmen für die Budgeteinsparungen 2011 (1062/A[E]) wurden
vertagt. Was den ersten Antrag betreffe, so sei er hinfällig, da
bereits ein Gepäckscanner installiert wurde, erläuterte
Justizministerin Bandion-Ortner. Über Einsparungspotentiale im
Justizbereich wolle man außerdem erst nach Vorliegen des
Budgetbegleitgesetzes sprechen, hielt S-Abgeordneter Peter
Wittmann F-Mandatar Christian Lausch entgegen. (Schluss)
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