• 19.11.2010, 13:03:32
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Lopatka: Mit Transparenzdatenbankgesetz wird Schlüsselprojekt für Österreich möglich

Kampf gegen Doppelgleisigkeiten bei Förderungen, Transparenzportal bringe zahlreiche Erleichterungen für Bürger

Wien (OTS) - Ein wichtiges Schlüsselprojekt für Österreich werde
mit der Transparenzdatenbank umgesetzt, betonte Finanzstaatssekretär
Reinhold Lopatka im Finanzausschuss des Parlaments. "Mit der
Regierungsvorlage zum Transparenzdatenbankgesetz kommt die
Bundesregierung dem Entschließungsantrag des Nationalrates vom 7.
Juli 2010 nach. Durch die Datenbank wird der Kampf gegen
Doppelgleisigkeiten bei Förderungen eine neue Qualität bekommen.
Zugriff auf das Transparenzportal haben ausschließlich die
Leistungsempfänger. Staatliche oder private Stellen werden keinen
Zugriff auf individuelle im Transparenzportal ersichtliche Daten
haben", erklärte der Finanzstaatssekretär.

In der Datenbank sollen jene Leistungen der öffentlichen Hand erfasst
werden, die nicht in einer Datenbank des Bundesministers für
Finanzen, des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger oder des Arbeitsmarktservices enthalten
sind.

Das Transparenzportal bringe zahlreiche Verbesserungen für die
Bürger. Lopatka: "Das Portal wird eine einfache und übersichtliche
Abfrage der Bürger über die von ihnen bezogenen Leistungen
ermöglichen und es wird zukünftig zudem einfacher geforderte
Nachweise bei Amtswegen zu erbringen."

Der Bundesregierung werde die Möglichkeit eingeräumt, mit anonymen
Auswertungen die öffentlichen Leistungen systematisch zu erfassen und
die einzelnen Leistungen besser aufeinander abzustimmen, so Lopatka.
"Die Transparenzdatenbank soll zeitnah und übersichtlich darstellen,
welche Leistungen die öffentliche Hand erbringt."
In Form von sechs Kategorien wird die Darstellung der Leistungen
erfolgen: Sozialversicherungsleistungen und Ruhe- und
Versorgungsbezüge, Ertragsteuerliche Ersparnisse, Förderungen,
Transferzahlungen, Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und
begünstigtem Fremdkapital sowie Sachleistungen. Neben den Leistungen
sei zudem geplant, dass eine Übersicht über das zur Verfügung
stehende letztveranlagte Brutto- und Nettoeinkommen gegeben werde.

"Das Gesetz wird mit 1. Jänner in Kraft treten. Die Mitteilung der
Leistungen an die Transparenzdatenbank wird frühestens am 1.
September erfolgen. Eine Transparenzportalabfrage durch Bürger soll
erst möglich sein, wenn alle leistenden Stellen des betroffenen
Bundeslandes sämtliche Mitteilungen an die Transparenzdatenbank
übermittelt haben", so der Finanzstaatssekretär zur weiteren
Vorgehensweise.

Rückfragehinweis:

Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka 
   Mag. Iris Brüggler
   Tel.: T: +43 (0)1 51433 500 085, Mob: +43 (0)664 2249512
   mailto:iris.brueggler@bmf.gv.at
   www.bmf.gv.at
   
   Bundesministerium für Finanzen
   Hintere Zollamtsstraße 2b 
   A-1030 Wien

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