• 19.11.2010, 10:45:46
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Bartenstein: Neue Regelungen im Energiebereich bringen mehr Kundenrechte und Wettbewerb

ÖVP-Energiesprecher begrüßt neue Möglichkeit, den Stromversorger binnen drei Wochen zu wechseln

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit den neuen Regelungen im Energiebereich
bringen wir den Wettbewerb am Energiemarkt in Fahrt und stärken die
Kundenrechte für Haushalte und mittelständische Unternehmen, betonte
heute, Freitag, ÖVP-Energiesprecher Abg. Dr. Martin Bartenstein
anlässlich der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Konkret
geht es vor allem um eine Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetzes (EIWOG). Auf den Weg gebracht wird damit auch
die neue Struktur der Regulierungsbehörde.

Das "Dritte Liberalisierungspaket für den Energiebinnenmarkt"
verpflichtet die Mitgliedstaaten, auf dem Elektrizitäts- und
Erdgasbereich den Aufbau eines wettbewerblich organisierten
Elektrizitäts- bzw. Erdgasbinnenmarktes auf der Grundlage eines
gemeinschaftsweiten Verbundnetzes voranzutreiben. Es sind
Mindestnormen festzulegen, durch die den Zielen des
Verbraucherschutzes, der Versorgungssicherheit, des Umweltschutzes
und einer gleichwertigen Wettbewerbsintensität in allen
Mitgliedsstaaten Rechnung getragen wird.

Zur Stärkung und Absicherung der Verbraucherrechte wird außerdem das
Recht auf Grundversorgung mit elektrischer Energie verankert; durch
die gesetzliche Verankerung des Tarifkalkulators sollen leicht
vergleichbare und transparente Preise gewährleistet sein. Es gibt
eine Höchstpreisregelung für Nebengebühren, insbesondere für
Abschalt- und Wiederherstellungskosten für den Netzzugang und
Entgelte für Vorauszahlungszähler und Mahnspesen. Auch eine zentrale
Anlaufstelle für Verbraucher ist festgeschrieben. Beim
Lieferantenwechsel gilt künftig eine Frist von drei Wochen.

Die dabei für schutzbedürftige Kunden relevanten Regelungen sind von
der Regulierungsbehörde regelmäßig zu evaluieren und über deren
Wirksamkeit ist einmal jährlich zu berichten. In diesem Bericht ist
sicherzustellen, dass durch die regelmäßige Erhebung rechtzeitig
erkannt wird, ob Personengruppen in Österreich von Energiearmut
bedroht sind.

"Mit dem Gesetz wurden sowohl die Interessen der Konsumenten als auch
jene von Wirtschaft, Industrie und den Ländern berücksichtigt",
schloss der Energiesprecher.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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