- 18.11.2010, 20:43:42
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E-Control-Gesetz: FGW spricht sich gegen vorschnelle und unvollständige Umsetzung des 3.EU-Binnenmarktpaktes aus
Wien (OTS) - Mit Kritik reagiert der Fachverband der Gas- und
Fernwärmeunternehmen(FGW) auf den am 16. November 2010 vom
Ministerrat verabschiedete Gesetzesentwurf eines neuen
E-Control-Gesetzes. Der Entwurf missachtet wesentliche Vorgaben des
3. EU-Binnenmarktpaketes, um dessen Umsetzung es bei diesem
Gesetzesvorhaben geht. "Im Blick auf die Gesamtforderungen, die
sowohl für die österreichische Gas- als auch die Stromwirtschaft
gelten, ist der Entwurf unzureichend. Daher raten wir dringend von
einer vorschnellen und unvollständigen Beschlussfassung ab", erklärt
der FGW.
Überrascht zeigt sich der FGW auch über die gewählte Vorgangsweise.
Die Umsetzung des 3. EU-Binnenmarktpaketes in dieser Form stellt eine
Abkehr von der bisher bewährten Praxis bei vorangegangenen
Novellierungen des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) dar. Der Umstand,
dass das E-Control-Gesetz, welches zahlreiche Verweise und
Ermächtigungen in Bezug auf das Gaswirtschaftsgesetz enthält, ohne
Vorliegen eines Entwurfes zum GWG im Nationalrat beschlossen werden
soll, ist eine rechtsstaatlich nicht vertretbare Herangehensweise.
Auf Ablehnung stößt diese Vorgangsweise auch deswegen, weil das
E-Control-Gesetz nach der notwendig gewordenen Beschlussfassung des
GWG in kürzester Zeit erneut novelliert werden müsste.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den unzureichenden Rechtsschutz.
Die Ausdehnung der Kompetenzen der Regulierungsbehörden muss mit
Einrichtung eines effektiven Rechtsschutzes verbunden sein.
Ausdrücklich heißt es im 3. EU-Binnenmarktpaket, dass eine Partei,
die von einer Entscheidung der Regulierungsbehörde betroffen ist, das
Recht haben muss, "bei einer von den beteiligten Parteien und
Regierungen unabhängigen Stelle Beschwerde einzulegen". Demgegenüber
sieht der vorliegende Gesetzesentwurf lediglich vor, dass man gegen
den Bescheid eines Organs der Regulierungsbehörde bei einem anderen
Organ derselben Behörde berufen darf. Das aber entspricht nicht den
europarechtlichen Vorgaben. So verwundert es nicht, dass auch der
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst sowie das Justizministerium in
ihren Stellungnahmen Bedenken gegen die im E-Control-Gesetz
vorgeschlagene neue Behördenstruktur hegen. Umso mehr besteht die
Notwendigkeit zur Durchführung eines ordnungsgemäßen
Begutachtungsverfahrens zum GWG.
Der Fachverband der Gas- und Fernwärmeunternehmen appelliert daher,
das E-Control-Gesetz in der vorliegenden Form nicht in der für den
19. November 2010 anberaumten Sitzung des Wirtschaftsausschusses des
Nationalrates zu beschließen, sondern vielmehr die Kritikpunkte
aufzugreifen und entsprechend einzuarbeiten. Dabei sei wesentlich,
das E-Control-Gesetz erst nach Vorliegen des dazugehörenden
Gaswirtschaftsgesetzes zu verabschieden, so der FGW.
Der Fachverband der Gas- und Fernwärmeunternehmen(FGW) ist die
unabhängige, gesetzliche Interessenvertretung aller Unternehmen der
Gas- und Wärmeversorgung Österreichs. Gemeinsam mit seinen 600
Mitgliedsunternehmen engagiert sich der FGW für den wirtschaftlichen,
sicheren und umweltschonenden Einsatz von Fernwärme und Fernkälte,
Erdgas und Biogas in Österreich.
Rückfragehinweis:
Mag. Michael Mock Geschäftsführer Fachverband der Gas- und Fernwärmeunternehmen Schubertring 14, A-1015 Wien Tel.: +43/1/513 15 88/11 Fax:+43/1/513 15 88/25 Email: mock@gaswaerme.at URL: www.gaswaerme.at
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