- 18.11.2010, 13:57:15
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PRO-GE-Jugend erreicht mehr Jugend-Mitbestimmung in Betrieben
Aktives und passives Wahlalter für JugendvertrauensrätInnen wird erhöht
Wien (OTS/ÖGB) - Am 17. November wurde im Parlament die Novelle
zum Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) beschlossen. Unter anderem wurde
die langjährige Forderung der PRO-GE-Jugend nach Erhöhung des aktiven
und passiven Wahlalters für JugendvetrauensrätInnen (JVR) dadurch
Realität. "Der Jugendvertrauensrat ist das wesentliche Instrument der
Mitbestimmung von jungen Menschen in der Arbeitswelt", erläutert
Bruno Kamraner, PRO-GE-Bundesjugendsekretär. "Wir begrüßen die
Änderungen durch die Novelle. Damit können in Zukunft die Interessen
von Lehrlingen in den Betrieben noch besser vertreten werden."++++
Unverständlich ist für Kamraner allerdings die Forderung der
ÖAAB-Jugend nach einer Wahlaltersenkung: "Diese Forderung zeugt von
Unwissenheit. Im Betrieb sind Jugendliche sofort mit Eintritt und
unabhängig von ihrem Alter wahlberechtigt. Anders als bei Wahlen auf
politischer Ebene müssen sie hier nicht auf ihren 16. Geburtstag
warten." Seltsam findet Kamraner auch, einen Tag nach dem Beschluss
Änderungen zu fordern. "Das ist um weit mehr als diesen einen Tag zu
spät. Dass die Novellierung schon länger in Vorbereitung war, hat die
ÖAAB-Jugend anscheinend verschlafen", stellt Kamraner klar.
Zu den weiteren Forderungen der offensichtlich überforderten
ÖAAB-Jugend gibt der PRO-GE-Bundesjugendsekretär den Tipp "Die jungen
ÖAABlerInnen sollten sich nicht nur in den Medien, sondern auch in
der Praxis mit Jugendarbeit auseinandersetzen. Neben gesetzlichen
Bestimmungen gibt`s auch kollektivvertragliche Regelungen, die man
kennen sollte."
Rückfragehinweis:
PRO-GE Öffentlichkeitsarbeit
Wolfgang Purer
Telefon: 01/ 53 444 69263
E-Mail: wolfgang.purer@proge.at
www.proge.at
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