• 18.11.2010, 11:06:43
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Gefahrguttransporte: Novelle beseitigt Doppelgleisigkeiten bei Beförderungspapieren

Gleichzeitige Vorschriftenumstellung für innerstaatliche und internationale Beförderungen geplant - WKÖ-Klacska urgiert rasche Veröffentlichung der neuen Standards

Wien (OTS/PWK896) - "Mit dem Novellierungsentwurf des
Gefahrgutbeförderungsgesetzes gehören Doppelgleisigkeiten bei
Beförderungspapieren, der Programmierung der EDV, der Kennzeichnung
und Bezettelung von Fahrzeugen und Versandstücken, der Schulung von
Kontrollorganen und der Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten der
Vergangenheit an", betont Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte
Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), beim
Österreichischen Gefahrguttag 2010. Die Novellierung sieht die
Einführung eines dynamischen Verweises zur Übernahme der Neuerungen
von ADR 2011 (Straße), RID 2011 (Schiene) und ADN 2011
(Binnenwasserstraße) vor. "Eine langjährige Forderung der Wirtschaft
wird damit hoffentlich bald Realität", so Klacska.

Unternehmen und Behörden müssen derzeit zwei unterschiedliche
Rechtsvorschriften für grenzüberschreitende und innerstaatliche
Gefahrguttransporte während einer Übergangsphase am Beginn eines
ungeraden Jahres beachten. Dies soll jedoch in den ersten Wochen des
Jahres 2011 bis zur Veröffentlichung der GGBG-Novelle 2010 das letzte
Mal der Fall sein.

"In einem ersten Schritt müssen die Neuerungen für Straße, Schiene
und Binnenwasserstraße noch vor Jahresbeginn 2011 im
Bundesgesetzblatt kundgemacht werden. Kein Unternehmen soll Strafen
fürchten müssen, wenn es ab Jahresbeginn nach den
Gefahrgutvorschriften 2011 grenzüberschreitend in den 46 Staaten des
ADR unterwegs ist", urgiert Klacska die rasche Veröffentlichung der
neuen Standards und ihre Akzeptanz bei Kontrollen.

"Mit den Vorschriftenänderungen 2011 wird der Entlader als
weiterer Beteiligter neben Absender, Beförderer, Lenker eingeführt.
Der Empfänger wird so in seinen Verantwortlichkeiten entlastet",
unterstreicht Klacska. Verschärft werden die Security-Maßnahmen:
Künftig müssen Mitarbeiter entsprechend ihrem Arbeits- und
Verantwortungsbereich bereits vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zu
Security-Plänen unterwiesen sein.

Überarbeitet wurden auch die erst mit dem ADR 2009 eingeführten
einheitlichen schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter).
Beförderungspapiere müssen künftig von Absendern und Beförderern drei
Monate aufbewahrt werden. Weiters ist eine verpflichtende
siebenjährige Aufbewahrung von Begleitscheinen für gefährliche
Abfälle im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) beabsichtigt. Bei
Gefahrgut-Beförderungspapieren ändern sich zudem Eintragungen bei
Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen. Mit der Definition von
Brennstoffzellen reagiert das ADR auch auf technologische Neuerungen
in der Elektromobilität. Klacska für notwendig, auch Risiken der
Batterientechnolgie, die vor Jahren noch unbekannt waren, zu
berücksichtigen.

Ab 1. Jänner 2011 müssen alle Versandstücke mit umweltgefährdenden
Stoffen mit dem Kennzeichen "Toter Fisch, toter Baum" versehen sein.
Ausnahmen gelten für Verpackungen bis 5 Kilogramm bzw. Liter.
Klacska weist darauf hin, dass davon die Hälfte aller
Gefahrguttransporte, darunter Transporte von Diesel zu Baustellen,
betroffen ist. Um viereinhalb Jahre hinausgeschoben bis Mitte 2015
wurde die Übergangsfrist für die Kennzeichnung von
Beförderungseinheiten, in denen in begrenzten Mengen verpackte
gefährliche Güter (LQ) transportiert werden. Eine freiwillige
Kennzeichnung ist möglich, wenn deren höchstes zulässiges
Gesamtgewicht mehr als 12 Tonnen und das Bruttogewicht der Ladung
mehr als 8 Tonnen beträgt.

Der Entwurf der Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG)
berücksichtigt das völkerrechtliche Inkrafttreten des ADN Ende
Februar 2009 und adaptiert daher Schulungs- und Kontrollbestimmungen
der Schifffahrtspolizei in der Binnenschifffahrt. "In der Luftfahrt
erhält die Austro Control GmbH neue Kontrollbefugnisse bei
Gefahrguttransporten", so Klacska abschließend. (AC)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Transport und Verkehr
Dr. Stefan Ebner
T 05 90 900 4028
E stefan.ebner@wko.at

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