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ÖJC legt Positionspapier zu Pressefreiheit in Österreich vor

Redaktionsgeheimnis und Informantenschutz müssen in Verfassungsrang.

Wien (OTS) - ÖJC-Präsident Fred Turnheim legte heute im Rahmen der vom Justizministerium und dem Bundeskanzleramt organisierten" Fachtagung Medienrecht, Pressefreiheit und Amtsgeheimnis" ein Positionspapier des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) vor. Dieses Papier hat folgenden Wortlaut:

Positionspapier

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) begrüßt die heutige Fachtagung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung und bedankt sich für die Einladung bei Frau Bundesministerin für Justiz, Mag. Claudia Bandion-Ortner und Herrn Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer. Der ÖJC vertritt mit knapp 6.500 Mitgliedern die Mehrzahl der österreichischen Journalistinnen und Journalisten. Hier unsere Positionen zur vorgelegten Tagesordnung:

1. Redaktionsgeheimnis

Der ÖJC fordert ein Redaktionsgeheimnis im Verfassungsrang. Wobei aus unserer Sicht besonders der Informant zu schützen ist. Der Informantenschutz ist für den ÖJC vorrangig, weil dadurch investigativer Journalismus erst ermöglicht wird. Sowohl der Informantenschutz, als auch das Redaktionsgeheimnis haben im Strafgesetzbuch nichts zu suchen und gehören ausschließlich ins Medienrecht. Die Medien sind die Kontrolle in der bürgerlichen Gesellschaft und daher ist das Redaktionsgeheimnis vor das Amtsgeheimnis zu stellen. Eine Verbindung zu den Antiterrorismusparagrafen ist nicht zulässig.

2. Pressefreiheit

Der ÖJC spricht sich für einen klaren Opferschutz aus. Aus der Sicht des ÖJC ist das derzeit gültige Medienrecht ausreichend und sollte nicht geändert werden. Die Pressefreiheit in Österreich ist aber sehr wohl in Gefahr. Seit dem 11.September 2001 werden die Grund- und Freiheitsrechte immer mehr eingeschränkt. Vorratsdatenspeicherung, das SWIFT-Abkommen, der § 278f (StGB) "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat", das Wegweiserecht von Pressefotografen an Tatorten (SPG), der geplante § 120a StGB, die geplante Änderungen des § 7c und § 22 des Mediengesetzes werden als Anlassgesetzgebung vom ÖJC abgelehnt.

3. Amtsgeheimnis

Die Kontrolle von Legislative, Exekutive und Judikative ist durch einen vom Gesetzgeber garantierten unabhängigen Journalismus sicherzustellen. Der ÖJC schlägt eine gemeinsame Schlichtungsstelle zum Schutz der Pressefreiheit beim Verwaltungsgerichtshof vor. Diese soll in Streitfällen aktiv werden. Sie ist paritätisch besetzt und wird vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes geleitet.

4. Journalistische Sorgfalt und Ethik

Die Medienorganisationen sind angehalten, im Rahmen der Selbstkontrolle und anderer Maßnahmen für die Qualitätssicherung im österreichischen Journalismus selbst zu sorgen. Der ÖJC hat im Mai 2009 den Österreichischen Medienrat (Vorsitz: o.Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaft und Künste) gegründet. Der Medienrat hat bisher acht Fälle bearbeitet, bei einem Fall gab es einen Verstoß der Tageszeitung "Österreich". Der Medienrat finanziert sich über Verfahrensgelder oder Zuschüsse des ÖJC. Eine Finanzierung durch die öffentliche Hand (Steuergelder) wird bei einem Selbstkontrollorgan als sittenwidrig abgelehnt. Weiters engagiert sich der ÖJC in Zusammenarbeit mit der Donau-Universität Krems in der Fortbildung der Journalisten. Auch das dient der Qualitätssicherung.

5. Rechtsschutz

Der ÖJC schlägt dafür eine Medien-Schiedsstelle beim Verwaltungsgerichtshof vor. Siehe Punkt 3.

6. Anregung

Der ÖJC schlägt ein Europäisches Medienrecht und ein Europäisches Urheberecht vor.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Journalisten Club
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Tel.: +43 1 9828555
Fax: +43 1 982855550
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