• 09.11.2010, 20:13:33
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Sozialausschuss ebnet Weg für Modernisierung des Arbeitsrechts Hitzige Diskussion über Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts

Wien (PK) - Mit der Diskussion über zwei Regierungsvorlagen, die
auf eine Forcierung der Arbeitnehmermitbestimmung (901 d.B.) und
eine Verbesserung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für
SchauspielerInnen (936 d.B.) abzielen, startete der heutige
Sozialausschuss in die Erledigung einer umfangreichen
Tagesordnung. Die von Seiten der Regierungsparteien vorgelegten
Entwürfe wurden mit S-V-F-B-Mehrheit bzw. einstimmig plenumsreif
gemacht. Desweiteren befassten sich die Mitglieder des
Ausschusses mit einer Reihe von Initiativen der Opposition zu den
Themen Arbeit, Pensionssicherung, Pflegegeld und
Barrierefreiheit, die teils vertagt, teils abgelehnt wurden.

Passives Wahlalter für den Betriebsrat wird gesenkt

Mit einer Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes, des Post-
Betriebsverfassungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes wollen
SPÖ und ÖVP u. a. die rechtlichen Bestimmungen über den
Betriebsrat adaptieren (901 d.B.). Die diesbezügliche
Regierungsvorlage, die mit S-V-F-B-Mehrheit den Ausschuss
passierte, zielt vor allem darauf ab, das passive Wahlalter für
den Betriebsrat von 19 auf 18 Jahre zu senken. Desweiteren soll
es künftig möglich sein, bis zum 23. - statt wie bisher bis zum
21. Lebensjahr - für den Jugendvertrauensrat zu kandidieren,
wobei auch 18- bis 21-jährige Lehrlinge die Berechtigung zur Wahl
solcher Vertrauenspersonen erhalten.

Die S-Abgeordneten Dietmar Keck, Johann Hechtl und Franz Riepl
hoben zunächst die positiven Aspekte der Novelle hervor. Die
Ausweitung von Fristen und die Aufwertung des
Jugendvertrauensrats seien dabei nur zwei von zahlreichen
Verbesserungen, die mit diesem Schritt einhergingen. Auch B-
Mandatarin Ursula Haubner zeigte sich davon überzeugt, dass man
hier auf dem richtigen Weg sei. Das BZÖ stehe der geplanten
Gesetzesänderung aus den bereits erwähnten Gründen größtenteils
positiv gegenüber. Auch die Freiheitliche Fraktion werde der
Novelle zustimmen, kündigte F-Abgeordneter Herbert Kickl an. Mit
den Präzisierungen, die mit der Gesetzesänderung erfolgen, sei
man grundsätzlich einverstanden, es bleibe aber zu hoffen, dass
die Koalitionsparteien auch wieder größere und substantiellere
Regierungsvorlagen zur Diskussion stellten, hielt Kickl fest.

Kritik an der Novelle kam von Seiten der Grünen. Abgeordnete
Birgit Schatz (G) hielt fest, dass man einigen Änderungen
durchaus zustimmen könne, letztendlich verhinderten der § 96 und
die damit verbundene Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen,
sich der Novelle vollinhaltlich anzuschließen. Was diesen Bereich
anbelange, gelte es - nicht zuletzt vor dem Hintergrund des
Anstiegs bei Burnouts - sensibler zu agieren.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer freute sich über das hohe Maß
an Zustimmung für die vorliegende Novelle. Die Diskussionen um
den § 96 seien ihm sehr wohl bekannt, hielt Hundstorfer in
Richtung der Grünen fest. Das Problem Burnout wolle er auch gar
nicht beschönigen, doch müsse man davon ausgehen, dass es sich
nicht ausschließlich um eine Berufskrankheit handle - eine
Aussage, die G-Abgeordneter Kurt Öllinger relativiert wissen
wollte. Ihm zufolge dürfe die berufliche Komponente nicht
gänzlich ausgeblendet werden. Die § 96 und 97 hielt Öllinger in
diesem Zusammenhang für problematisch.

Sozialminister Hundstorfer entgegnete diesen Einwänden mit dem
Argument, dass psychische Erkrankungen insgesamt auf dem
Vormarsch seien - einen kausalen Zusammenhang zwischen dem
Bestehen von Betriebsvereinbarungen und der Entstehung von
Burnouts könne er nicht erkennen.

Modernes Theaterarbeitsgesetz substituiert Schauspielergesetz

Eine weitere Regierungsvorlage zielt auf die Verbesserung der
arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für SchauspielerInnen (936
d.B.) ab. Das seit 1922 im Wesentlichen unverändert geltende
Schauspielergesetz wird hiermit durch ein modernes
Theaterarbeitsgesetz substituiert, wobei man nicht nur den
Bedürfnissen der beiden oben genannten Berufsgruppen, sondern
auch europarechtlichen Vorgaben entsprechen möchte.

S-Abgeordnete Sonja Ablinger begrüßte die Beseitigung
unzeitgemäßer Ausdrücke, Formulierungen und Inhalte aus dem
gesetzlichen Rahmen für SchauspielerInnen. Mit dem
Theaterarbeitsgesetz gingen außerdem wesentliche
arbeitsrechtliche Verbesserungen für diese Berufsgruppe einher,
weshalb man die Vorlage nicht ablehnen könne - eine Auffassung,
der sich auch B-Mandatarin Ursula Haubner anschloss.

G-Abgeordneter Wolfgang Zinggl begrüßte ebenfalls die Beseitigung
unzeitgemäßer Formulierungen, machte aber darauf aufmerksam, dass
weniger als 3 % aller SchauspielerInnen von diesen Regelungen
betroffen seien. Dass FilmschauspielerInnen nicht berücksichtigt
wurden, müsse man als Mangel betrachten, zumal auf diesem Gebiet
großer legistischer Handlungsbedarf bestehe, mahnte Zinggl ein.
Schließlich hätten FilmschauspielerInnen das gleiche Problem wie
TheaterschauspielerInnen: Sie würden nicht fest angestellt.

Diesen Einwand wollte Sozialminister Rudolf Hundstorfer nicht
gelten lassen. Die Filmschaffenden hätten schließlich das
Angestelltengesetz als rechtliche Grundlage. Die Probleme dieser
Gruppe seien auch nicht mit einem Mangel an gesetzlichen
Regelungen, sondern mit Problemen auf dem Gebiet der
Rechtsdurchsetzung zu begründen, stellte Hundstorfer fest.

Die Regierungsvorlage wurde mit Stimmeneinhelligkeit plenumsreif
gemacht.

Debatte über Konkurrenzklauseln, Sozialdienstjahr und
Familienarbeit

Auf der Tagesordnung des heutigen Sozialausschusses standen
außerdem eine Reihe von F- und B-Entschließungsanträgen zu den
Themengebieten Arbeit und Arbeitslosigkeit, die kontrovers
diskutiert wurden. Während die FPÖ für die Abschaffung von
Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen (117/A[E]) eintritt,
fordert das BZÖ die gesetzliche Verankerung eines freiwilligen
Sozialdienstjahres (1244/A[E]) und die Berücksichtigung von
Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten bei der Gehaltseinstufung
(1316/A[E]). Die Initiativen der beiden Oppositionsparteien
wurden schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Die Forderung seiner Fraktion, Konkurrenzklauseln nur mehr mit
hoch qualifizierten Fachkräften zu vereinbaren, begründete
Abgeordneter Norbert Hofer (F) unter Hinweis auf ihren
Entstehungskontext. Die derzeitige Handhabe erhöhe nur den Druck
auf die ArbeitnehmerInnen, was in Zeiten steigender Burnout-Raten
nicht verantwortbar sei. Diesem Ansatz konnte auch G-Abgeordnete
Birgit Schatz einiges abgewinnen. Sie erachtete es aber auch für
notwendig, die diesbezügliche Einkommensgrenze anzuheben und
Strafen - für den Fall eines Verstoßes - genau zu definieren.
Konkurrenzklauseln sollten keine "Schikane für alle
ArbeitnehmerInnen sein", zeigte sich Schatz überzeugt. Auch ihr
Fraktionskollege Karl Öllinger plädierte für eine transparentere
Gestaltung der Einkommensgrenze, zumal kaum jemand über den
derzeit gültigen Richtsatz informiert sei. Die Notwendigkeit, auf
diesem Gebiet einzugreifen, ortete auch B-Mandatar Gerhard Huber.
Ihm zufolge könne es nicht sein, dass der Arbeitgeberseite große
Spielräume eingeräumt werden, ArbeitnehmerInnen aber "durch die
Finger schauen".

S-Abgeordneter Dietmar Keck gab demgegenüber zu bedenken, dass
auf dem Gebiet des Konkurrenzklauselrechts bereits einiges getan
wurde. Die bestehende Rechtslage biete den ArbeitnehmerInnen, so
Keck, heute ausreichenden Schutz. Im Rahmen der angekündigten
Neukodifizierung des Arbeitsrechts könne man aber, so Keck,
weiter darüber diskutieren. Sozialminister Rudolf Hundstorfer
schloss sich dieser Auffassung an und gab zu bedenken, dass man
derzeit ein Einkommen von 2.329 ? erzielen müsse, um überhaupt
von Konkurrenzklauseln betroffen zu sein.

Zum Vorschlag des BZÖ betreffend Einführung eines verpflichtenden
Sozialdienstjahres äußerten sich VertreterInnen aller
Oppositionsparteien grundsätzlich positiv. F-Abgeordneter Norbert
Hofer bemerkte in diesem Zusammenhang, dass eine solche
Diskussion vor dem Hintergrund der Überlegung, die Wehrpflicht
abzuschaffen, durchaus geboten sei. Er interessierte sich dabei
auch für die Kosten, die dem Staat entstünden, sollte die Gruppe
der Zivildiener zukünftig ersetzt werden müssen. Auch G-Mandatar
Karl Öllinger hielt die Zielrichtung des von Abgeordneter Ursula
Haubner (B) eingebrachten Antrags für richtig. Er greife den
Grünen aber noch nicht weit genug, schließlich gelte es auch, die
Rahmenbedingungen für das soziale Jahr so zu gestalten, dass es
für Männer wie Frauen eine gute Alternative zu Wehrpflicht und
Zivildienst darstelle. Eine Anrechenbarkeit auf eine Ausbildung
im Pflegebereich sei, so Öllinger, durchaus denkbar, wenngleich
ein Abzielen auf ein weiteres Berufsspektrum möglich wäre.

S-Abgeordnete Christine Lapp und V-Mandatar Oswald Klikovits
informierten über die auf diesem Gebiet bislang gesetzten
Schritte. Für Lapp stand dabei fest, dass es gerade in Hinblick
auf eine Anrechenbarkeit auf Ausbildungen im Pflegebereich noch
weiterer Diskussionen bedürfe. Klikovits verwies auf eine - vor
dem Hintergrund der aktuellen Wehrpflichtdebatte eingerichtete -
Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse abzuwarten seien.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer plädierte dafür, die Diskussion
in ihrer Gesamtheit zu führen. Ein etwaiger Wegfall der Gruppe
der Zivildienstleistenden stelle vor Probleme, die es zu lösen
gelte, weshalb die Gespräche über die Einführung eines
Sozialdienstjahres auch nach den Budgetverhandlungen wieder
forciert werden. Wie viel es kosten würde, die derzeit rund
13.000 Zivildienstleistenden zu ersetzen, konnte der Minister
Abgeordnetem Hofer nicht genau sagen. Hier könne man nicht nur
eine einfache "Milchmädchenrechnung" anstellen, sondern man müsse
auch mit etwaigen im Ressort Landesverteidigung frei werdenden
Ressourcen gegenrechnen, stellte Hundstorfer fest.

Der Antrag des BZÖ betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie stieß auf wenig Gegenliebe
bei den übrigen Fraktionen. Zwar meinte es Antragstellerin Ursula
Haubner gut, doch habe sie nicht bedacht, was eine solche
Regelung für Frauen, die lange Angehörige pflegten, bedeuten
würde, kritisierte F-Abgeordneter Norbert Hofer. Ihm zufolge
werde eine Berücksichtigung von Betreuungszeiten bei der
Gehaltseinstufung den Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf eher
hemmen als fördern - eine Argumentation, der sich auch G-Mandatar
Karl Öllinger anschloss. Dass es aber weiterer Instrumente zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedürfe,
stand für den Redner außer Frage. Zwar bemühe sich die Regierung
darum, über das Pensionssystem steuernd einzugreifen, die
Anrechnung in Form von Pensionszeiten beseitige aber noch lange
nicht das finanzielle Problem der Betroffenen.

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) wollte den Antrag des BZÖ als
Erinnerung an die Versprechen des Regierungsprogramms verstanden
wissen. Dass er u. a. darauf abziele, über die Sozialpartner auf
privatwirtschaftlicher Ebene Veränderungsprozesse in Gang zu
bringen, bewertete sie als positiv. Es gelte daher, die
Diskussion weiterzuverfolgen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer rief in Erinnerung, dass man
zur Unterstützung pflegender Angehöriger bereits einiges getan
habe. So finanziere man rund 5.000 Personen, die
Pflegetätigkeiten an nahestehenden Menschen verrichteten und
sonst keine Absicherung hätten. Dafür habe man in diesem Jahr
rund 30 Mio. ? aufgewendet.

Kontroverse um Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts 2011

Auch drei weitere Anträge, in denen sich die Freiheitliche
Fraktion gegen ein Herausfallen von ArbeitnehmerInnen aus dem
Bemessungsgrundlagenschutz bei Zustimmung zu einer
Änderungskündigung (112/A) sowie gegen die Auszahlung von
Arbeitslosengeld an straffällig gewordene AsylwerberInnen (132/A)
und gegen die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts für
StaatsbürgerInnen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten (1101/A[E])
ausspricht, fanden keine ausreichend Unterstützung.

Im Zuge der Debatte zeigten sich Abgeordnete von FPÖ und BZÖ
darüber einig, dass die bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarkts
im Mai 2011 gravierende Folgen für Österreich zeitigen werde. Die
beiden F-Abgeordneten Herbert Kickl und Norbert Hofer warnten
insbesondere vor der Entstehung von Lohn- und Sozialdumping vor
dem Hintergrund des "Einströmens" ausländischer
Billigarbeitskräfte. Einer solchen Entwicklung gelte es aber vor
allem im Leiharbeitssektor entgegenzutreten, stellten die F-
Mandatare fest. Abgeordneter Herbert Kickl zeigte sich auch
darüber besorgt, dass Arbeitskräfte aus den Nachbarländern zum
Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung berechtigt sein
könnten. Die von Kickl und Hofer angesprochenen Entwicklungen
hielt auch B-Mandatar Gerhard Huber für problematisch. Zwar habe
man, wie Abgeordneter Martin Bartenstein (V) gemeint hatte,
Verträge einzuhalten, man dürfe sie aber nicht über das
Schutzbedürfnis der ÖsterreicherInnen stellen, zeigte er sich
überzeugt.

Zur Prävention von Lohn- und Sozialdumping müsse noch mehr getan
werden, stellte auch G-Abgeordnete Birgit Schatz fest. Der Antrag
der FPÖ weise jedoch in eine falsche Richtung, zeigte sie sich
überzeugt.

Für Abgeordnete von SPÖ und ÖVP stand fest, dass Österreich gut
auf die Öffnung des Arbeitsmarktes im Mai 2011 vorbereitet ist.
S-Mandatarin Ulrike Königsberger-Ludwig und V-Abgeordneter Martin
Bartenstein wiesen in diesem Zusammenhang auch auf die
rückläufige Arbeitslosenquote hin, die Hoffnung mache, dass der
österreichische Arbeitsmarkt einen stärkeren Zuzug "schon
verdauen" könne. Abgeordneter Oswald Klikovits (V) unterstellte
der FPÖ, nicht das "hehre Ziel des Schutzes des österreichischen
Arbeitsmarktes" zu verfolgen - hinter dem vorliegenden Antrage
stehe eher politisches Kalkül. Dass man die Schutzfristen bis zum
letzten Tage ausgenützt habe, sei anzuerkennen. Nun folge
unweigerlich die Öffnung des Arbeitsmarkts, stand für Klikovits
fest.

Die Befürchtungen der F-Abgeordneten Hofer und Kickl in Hinblick
auf den Sektor Leiharbeit werden nicht Realität, zeigte sich
Sozialminister Hundstorfer überzeugt. Österreich verfüge - im
Gegensatz zum viel zitierten Nachbarn Deutschland - über
Kollektivverträge für diesen Bereich. Auch sei das Lohn- und
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fast fertig, das im Falle von
Verstößen Strafen im sechsstelligen Bereich vorsehe, gab
Hundstorfer zu bedenken.

Was den Antrag der FPÖ betreffend Streichung des
Arbeitslosengeldes für straffällig gewordene Asylwerber
anbelangte, konnte Hundstorfer keinen Handlungsbedarf erkennen.
Die Forderung sei zwar "plakativ", doch handle es sich bei der
Gruppe der AsylwerberInnen, die Arbeitslosengeld beziehen
könnten, um eine - mit 95 Personen - mehr als kleine. Von diesen
Menschen habe auch niemand eine Strafhaft zu verbüßen.
Straffällig gewordene AsylwerberInnen würden schließlich
größtenteils nach Absitzen ihrer Strafe abgeschoben, gab
Hundstorfer zu bedenken. Eine Ausnahme von dieser Regelung gebe
es nur, wenn die Person in ihrer Heimat mit der Todesstrafe
bedroht werde.

Auch G-Mandatarin Birgit Schatz konnte der Initiative der FPÖ
nichts abgewinnen. Sie wies darauf hin, dass nicht alle
straffällig gewordenen AsylwerberInnen abgeschoben, aber hiermit
in jedem Fall ihrer Lebensgrundlage beraubt würden. Gänzlich
anderer Meinung war Abgeordneter Gerhard Huber (B), der sich
überdies für eine Verschärfung und Verkürzung der Asylverfahren
aussprach und auf Fälle des Bezugs von Arbeitslosengeld durch
straffällig gewordene Mitglieder der "Marrokanerszene" Innsbrucks
hinwies.

Huber kündigte außerdem die Zustimmung seiner Fraktion zum F-
Antrag betreffend Änderungskündigungsschutz an - ein Antrag, der
von Abgeordnetem Norbert Hofer (F) damit begründet wurde, dass
Änderungskündigungen von Seiten der Arbeitgeber teils dazu
genutzt würden, Ausgaben zu reduzieren. G-Mandatarin Schatz hielt
diese Entwicklung zwar für problematisch, konnte dem Antrag der
FPÖ aber aufgrund der Schwierigkeiten, die seine Umsetzung mich
sich brächte, nicht zustimmen. Skeptisch äußerte sich auch S-
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig zur vorliegenden
Initiative, zumal sie eher Anreize für eine rasche Durchführung
von Änderungskündigungen biete.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt den Antrag der FPÖ für
"Augenauswischerei". Er klinge vielleicht gut, sei aber mit den
Zielen einer Verwaltungsreform nicht vereinbar, stand für ihn
fest. (Fortsetzung Sozialausschuss)

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