• 09.11.2010, 20:07:36
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Fonds soll Sanierung jüdischer Friedhöfe vorantreiben Einhellige Zustimmung im Verfassungsausschuss zu Vier-Parteien- Antrag

Wien (PK) - Die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe soll durch einen
beim Nationalrat eingerichteten Fonds vorangetrieben werden. Der
Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte einhellig einer
gemeinsamen Initiative von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zu.

Österreich kommt damit einer im Rahmen des Washingtoner Abkommens
eingegangenen Verpflichtung nach, zusätzliche Unterstützung für die
Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe im Land zu leisten.
In der Debatte zeigten sich alle Fraktionen mit der Einrichtung des
Fonds zufrieden, die Grünen kritisierten jedoch, dass der Bund nicht
auch die Verantwortung für die Instandhaltung der jüdischen
Friedhöfe übernehme.

Gemäß dem Vier-Parteien-Antrag soll der Fonds, beginnend mit 2011,
über 20 Jahre hinweg mit jährlich einer Million Euro dotiert werden.
Voraussetzung für finanzielle Leistungen aus dem Fonds ist eine
Verpflichtung der jeweiligen Standortgemeinde, den Friedhof nach
Abschluss der Sanierungsarbeiten für zumindest 20 Jahre instand zu
halten. Außerdem muss die Israelitische Kultusgemeinde als
Eigentümerin der jüdischen Friedhöfe grundsätzlich einen
Sanierungsbeitrag in gleicher Höhe wie der Bund bereitstellen. Die
Verwaltung des neuen Fonds übernimmt der Nationalfonds, zur Beratung
des Kuratoriums wird ein Beirat eingerichtet. Dieser Beirat soll,
wie Abgeordnete Angela Lueger (S) erklärte, auch für Transparenz
sorgen.

In der Debatte bekannte sich Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) zur
Bereitstellung von Bundesmitteln für die Instandsetzung jüdischer
Friedhöfe. Er hielt es aber für wesentlich, dass auch die
Israelitische Kultusgemeinde Beiträge leistet und der Fonds für
Drittmittel offen ist. Überdies habe man Sorge dafür getroffen, dass
die sanierten Friedhöfe weiter instand gehalten würden, sagte er.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) machte darauf aufmerksam, dass
die Verhandlungen insgesamt recht lange gedauert hätten. Es gehe
nicht zuletzt auch um die Erhaltung von österreichischem Kulturgut,
konstatierte er.

Sowohl Abgeordneter Albert Steinhauser (G) als auch Abgeordneter
Walter Rosenkranz (F) äußerten die Befürchtung, dass die
Instandsetzung einzelner jüdischer Friedhöfe an der Weigerung der
betreffenden Gemeinde scheitern könnte, diese zumindest 20 Jahre
lang instand zu halten. Schließlich sei die Finanzsituation in
manchen Gemeinden prekär, gaben sie zu bedenken. Steinhauser sprach
sich in diesem Sinn dafür aus, dass der Bund auch die Verantwortung
für die Instandhaltung jüdischer Friedhöfe übernehmen solle. Die
Gefahr einer Präjudizwirkung für andere Friedhöfe sah er im
Gegensatz zu den anderen Fraktionen nicht.

Abgeordneter Harald Stefan (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum
vorliegenden Antrag an. Er wies darauf hin, dass sich die FPÖ
bereits im Wiener Landtag mehrfach für die Sanierung des jüdischen
Friedhofs in Währing eingesetzt habe, und forderte auch einen
Sanierungsbeitrag der Länder ein.

Abgeordneter Otto Pendl (S) sprach von einer überfälligen Regelung.
Abgeordneter Ewald Stadler (B) erklärte, es sei für die Gemeinden
ein vertretbarer Aufwand, die Instandhaltung zu übernehmen.

Staatssekretär Josef Ostermayer wies darauf hin, dass der
vorliegende Gesetzesantrag auf eine Einigung mit der Israelitischen
Kultusgemeinde und den Landeshauptleuten von Wien und
Niederösterreich zurückgehe. In den weiteren Verhandlungsprozess
seien auch der Städte- und der Gemeindebund eingebunden gewesen,
skizzierte er. Zu den Einwänden der Grünen merkte Ostermayer an, die
Zuständigkeit für die Erhaltung von Friedhöfen liege generell bei
den Gemeinden. Seiner Ansicht nach wäre es ein falsches Signal, bei
jüdischen Friedhöfen eine Ausnahme zu machen.

Eine vom Ausschuss mit S-V-B-G-Mehrheit gefasste so genannte
Ausschussfeststellung betraf Details zur Fondsdotierung.

Keine "Ministeranklage" gegen Regierungsspitze beim VfGH

Keine Mehrheit im Ausschuss erhielten zwei Anträge der FPÖ (1295/A,
1296/A), die darauf abzielen, Bundeskanzler Werner Faymann sowie
Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll wegen der verspäteten
Vorlage des Budgets 2011 an den Nationalrat vor dem
Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Die FPÖ argumentiert, Faymann und
Pröll würden mit ihrer Vorgehensweise die Verfassung verletzen, fand
für ihr Anliegen aber lediglich die Unterstützung der anderen beiden
Oppositionsparteien.

Die Koalition lehnte die beiden Anträge der FPÖ mit der Begründung
ab, dass eine verspätete Budgetvorlage kein Fall für eine
"Ministeranklage" beim Verfassungsgerichtshof sei. Bei der
Bestimmung, den Budgetentwurf spätestens zehn Wochen vor dem
Budgetjahr vorzulegen, handle es sich lediglich um eine
Organisationsvorschrift, hielten Abgeordneter Heribert Donnerbauer
(V) und SPÖ-Klubobmann Josef Cap der FPÖ entgegen. Außerdem sehe die
Verfassung Alternativen für eine nicht zeitgerechte Vorlage des
Budgets vor.

Dieser Argumentation konnte sich die Opposition nicht anschließen.
Die Abgeordneten Harald Stefan (F), Albert Steinhauser (G), Ewald
Stadler (B) und Walter Rosenkranz (F) bekräftigten, dass es ein
klares Gebot in der Verfassung gebe, das von der Regierung bewusst
verletzt worden sei. Es handle sich um ein nicht disponierbares,
sondern um zwingendes Recht, betonte etwa Abgeordneter Stadler.
Abgeordneter Steinhauser meinte, es sei kein Wunder, dass man bei
einer Ministeranklage gelandet sei, nachdem Misstrauensanträge und
andere Initiativen der Opposition nichts gefruchtet hätten.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) wertete die verspätete
Budgetvorlage als rein politisch motivierten Akt und kritisierte,
trotz des Zuwartens sei kein "großer Wurf" zustande gekommen.

Staatssekretär Josef Ostermayer verteidigte die Vorgangsweise der
Regierung und bekräftigte, angesichts der extrem unsicheren
Wirtschaftsprognosen sei es "klug" gewesen, mit der Budgeterstellung
zuzuwarten. Das Vorgehen der Regierung sei außerdem vom
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts und von Experten des
Finanzministeriums als zulässig gewertet worden. Das Budget werde
fristgerecht am 1. Jänner 2011 in Kraft treten, unterstrich
Ostermayer.

Bundespräsidentenwahl: Familie Habsburg muss weiter warten

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurden ein Antrag der Grünen und
zwei Anträge der FPÖ (1001/A, 1002/A), die darauf hinauslaufen,
Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen künftig nicht mehr von
den Bundespräsidentschaftswahlen auszuschließen. Zwar signalisierte
ÖVP-Abgeordneter Wilhelm Molterer grundsätzliche Unterstützung für
das Anliegen, die SPÖ ortet in einigen Punkten allerdings noch
Verhandlungsbedarf. Man müsse ausschließen, dass die Zuerkennung des
passiven Wahlrechts für Angehörige der Familie Habsburg bei
Bundespräsidentschaftswahlen auch andere Folgen habe, meinte etwa
SPÖ-Klubobmann Josef Cap. So ist es seinem Fraktionskollegen Günther
Kräuter zufolge etwa notwendig, Vorsorge zu treffen, damit auf
Österreich keine Flut von Vermögensklagen zukommt.

Die Opposition zeigte für die Bedenken der SPÖ wenig Verständnis. So
ist etwa für Abgeordnete Daniela Musiol (G) und ihren
Fraktionskollegen Alexander Van der Bellen der geltende Ausschluss
sämtlicher Mitglieder des seinerzeit in Österreich regierenden
Herrscherhauses und anderer monarchischer Häuser von der Wählbarkeit
bei Bundespräsidentschaftswahlen heute nicht mehr gerechtfertigt.
Zudem widerspreche diese Art "Sippenhaftung" den allgemeinen Bürger-
und Menschenrechten, heißt es in der Begründung des Antrags. Für Van
der Bellen stellt sich darüber hinaus die Frage, wer überhaupt
Mitglied des Hauses Habsburg ist, er wertete es als "absurd",
Urenkeln irgendwelcher früherer Regenten wegen des Zufalls der
Geburt das passive Wahlrecht vorzuenthalten.

Abseits der Habsburg-Frage sprach sich Abgeordnete Musiol dafür aus,
bei den in Aussicht gestellten Verhandlungen auch über andere
Wahlrechtsfragen wie etwa das AusländerInnenwahlrecht und das
Wahlrecht von Gefangenen zu diskutieren.

Ähnliche Bedenken wie die Grünen äußerte die FPÖ. Es sei nicht
demokratisch, Personen allein aufgrund einer Familienzugehörigkeit
vom passiven Wahlrecht auszuschließen, argumentiert sie. Der SPÖ
warf Abgeordneter Walter Rosenkranz vor, die Sache unnötig zu
verkomplizieren.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) schloss sich der Forderung der Grünen
und der FPÖ an, meinte aber, dass die in Frage stehende
Verfassungsbestimmung unabhängig davon ohnehin falsch interpretiert
werde. Die Bestimmung habe 1920 einen klaren politischen Gehalt
gehabt, sagte er, es sei klar, dass sich der Entzug des passiven
Wahlrechts bei Bundespräsidentenwahlen nur auf den letzten
österreichischen Kaiser, seine Frau und die unmittelbaren Nachkommen
der beiden, nicht aber auf entfernte Verwandte, beziehe. Im Übrigen
erachtet er das demokratische System in Österreich als gefestigt
genug, um eine Abschaffung der Bestimmung zu rechtfertigen. Jedweder
Restitutionsanspruch der Habsburger kann nach Ansicht Stadlers durch
eine Beibehaltung von § 5 des Habsburgergesetzes abgewehrt werden.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) betonte, er schließe sich
vollinhaltlich der Argumentation von Abgeordnetem Van der Bellen an.
Die demokratische Reife in Österreich sei so stark ausgeprägt, dass
es die von der Opposition beanstandete Gesetzesbestimmung nicht
brauche, unterstrich er. Molterer drängte auf eine rasche Lösung und
meinte, man solle mit der Gesetzesänderung nicht so lange warten,
bis eine Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs
vorliege. In Bezug auf die Vermögensfrage kommt für Molterer nur
eine Klarstellung der Rechtsposition Österreichs in Frage,
keinesfalls könne man die Einräumung des passiven Wahlrechts mit
einer Vermögensverzichtserklärung verknüpfen.

Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) gab zu bedenken, dass die
Sachlage nicht so einfach sei und man der Argumentation mancher
Vertreter der Familie Habsburg, die eigentliche Enteignung sei erst
1938 erfolgt, nicht Vorschub leisten dürfe.

Noch keine Einigung über Kinderrechte

Gleichfalls noch keine Einigung konnte bezüglich der Verankerung von
Kinderrechten in der Verfassung erzielt werden. Nachdem ein erster
Anlauf im Sommer dieses Jahres an der fehlenden Zweidrittelmehrheit
im Nationalrat gescheitert war, wurden heute ein neuer Antrag der
Koalitionsparteien und ein Antrag der Grünen vom
Verfassungsausschuss nach einer ersten Grundsatzdebatte einstimmig
vertagt.

Abgeordneter Harald Stefan (F) sah im Antrag der Koalition
Selbstverständlichkeiten enthalten, die bereits in der
österreichischen Rechtsordnung verankert seien und meinte, in
Wahrheit sei eine Erweiterung der Kinderrechte notwendig und
plädierte für die gemeinsame Obsorge im Scheidungsfall und zügige
Besuchsrechtsverfahren. Stefan gab seiner Überzeugung Ausdruck, dass
Kinderschutz Teil der Familienpolitik sei. Abzulehnen sei es
hingegen, wenn versucht werde, Kinderrechte als Druckmittel in
Abschiebungsverfahren einzusetzen und das Asyl- und Fremdenrecht zu
unterlaufen.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) sprach sich dafür aus, die
Ergebnisse des Österreich Konvents zu den Kinderrechten möglichst
rasch umzusetzen und plädierte dafür, bis zur nächsten Sitzung des
Verfassungsausschusses einen breiten Konsens zu suchen.

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) forderte demgegenüber
eine breitere Diskussion über die Verankerung der UN-
Kinderrechtskonvention in der Verfassung und schlug vor, eine
Parlamentarische Enquete mit Kinderrechtsinitiativen und Experten
abzuhalten. Die Abgeordnete wandte sich entschieden dagegen, gut
integrierte Flüchtlingskinder abzuschieben.

Abgeordnete Angela Lueger (S) hielt es gegenüber ihrer Vorrednerin
nicht für angebracht, die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in die
Verfassung zu heben, weil diese nicht in allen ihren Teilen
hinreichend bestimmt genug formuliert sei und überdies Regelungen
enthalte, die in Österreich überflüssig wären, etwa ein Verbot,
Kinder zum Bundesheer einzuziehen.

Auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) hielt einen Gesetzesvorbehalt
für angebracht und warnte auch mit Nachdruck davor, die
Zuwanderungsdebatte über Kinderrechte zu führen. Wenn Mütter mit
Kindern abgeschoben werden sollen, seien die Haftbedingungen in der
Schubhaft so zu gestalten, dass die Kinder bei ihren Müttern bleiben
könnten. Die geplante Kürzung von Familienleistungen im Budget 2011
werde seine Fraktion auch unter dem Aspekt der Kinderrechte
diskutieren, kündigte der Abgeordnete an.

EU-Vorhaben auf dem Prüfstand des Verfassungsausschusses

Letzter Themenblock im heutigen Verfassungsausschuss waren zwei
Berichte von Bundeskanzler Werner Faymann und Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem
Zuständigkeitsbereich (III-140 d.B., III-44 d.B.). Die EU-Kommission
hat sich, wie aus dem Bericht 2010/11 hervorgeht, unter anderem die
Bewältigung der Wirtschaftskrise, die Bewahrung der sozialen
Marktwirtschaft in Europa, die Erarbeitung einer Agenda für
Bürgernähe, die Entwicklung einer kohärenten Außenpolitik sowie die
Modernisierung der Arbeitsweise der EU zum Ziel gesetzt und dazu 34
konkrete strategische Initiativen entwickelt. Beide Berichte wurden
mit S-V-G-B-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

In der Debatte kritisierte Abgeordneter Albert Steinhauser (G) die
Verhandlungen Österreichs mit den USA über ein bilaterales Abkommen
zum Austausch von Polizeidaten, weil dadurch die Position der EU,
die über ein generelles europäisches Datenschutzübereinkommen mit
den USA verhandle, unterlaufen würde.

Abgeordneter Werner Herbert (F) sah sich durch den Bericht in seiner
kritischen Haltung gegenüber der EU bestärkt, kritisierte den
Zentralismus Brüssels und lehnte europäische Versuche ab, die
Eigenständigkeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylrecht zu schwächen.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) trat der Kritik an der EU mit dem
Hinweis darauf entgegen, wie sehr sich das europäische Projekt bei
der Stabilisierung der Banken, der Wirtschaft und der gemeinsamen
Währung bewährt habe. Zu kritisieren seien vielmehr Regierungschefs,
die versuchten, europäische Interessen durch nationale Interessen zu
überlagern. Österreich sei gut beraten, seinen proeuropäischen Kurs
fortzusetzen.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) vermisste die Verankerung von
Gleichstellungszielen in der 2020-Strategie und erkundigte sich nach
dem Stand der Bemühungen zur Lösung von Frauenproblemen auf dem
Arbeitsmarkt sowie nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen zu den
Themen Kinderbetreuung und "Papamonat".

Abgeordneter Otto Pendl (S) klärte darüber auf, dass das bilaterale
Übereinkommen mit den USA nur auf einen Austausch von Polizeidaten
im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gerichtet sei. Dies sei klar zu
trennen von den EU-Verhandlungen über einen Datenschutz-
Rahmenvertrag mit den USA.

Staatssekretär Josef Ostermayer beantwortete Detailfragen der
Abgeordneten und teilte mit, die Implementierung jener Bestimmung
des Lissabon-Vertrags, die die Vertretung Österreichs im
Europaparlament betreffen, sind Gegenstand einer Regierungsvorlage,
die der Ministerrat voraussichtlich in der kommenden Woche
verabschieden werde.

Das Übereinkommen mit den USA über den Austausch von Polizeidaten
beim Kampf gegen den Terror wird dem Nationalrat Ende des Jahres
vorgelegt werden. Es sei beschränkt auf Maßnahmen bei der
Terrorismusbekämpfung, enthalte Datenschutzbestimmungen gemäß
österreichischen Standards und auch eine Besserungsklausel im
Hinblick auf mögliche europäische Abkommen.

Frauenministerin Gabriele Heinrich-Hosek betonte den hohen Wert der
Gleichstellung der Geschlechter in der Politik der Europäischen
Union, räumte aber mit Bedauern ein, dass es nicht gelungen sei,
Gleichstellungsziele in der 2020-Strategie zu verankern. Sehr wohl
sei dies aber in den beschäftigungspolitischen Leitlinien geschehen.
Erfreut zeigte sich die Ministerin auch über Erfolge beim Ausbau von
Kinderbetreuungsplätzen. Durch Fortsetzung der Anschlussfinanzierung
im Jahr 2011 sollen in Österreich tausende neue
Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. (Schluss)

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