- 09.11.2010, 09:25:38
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WAG 2007: Novellierungsbedarf wettbewerbsverzerrender und praxisfremder Bestimmungen
Drei Jahre WAG 2007 zeigen großes Verbesserungspotenzial für Marktteilnehmer und Konsumenten - es ist Zeit für faire Lösungsansätze im Dialog mit FMA und Gesetzgeber!"
Wien (OTS/PWK856) - Im Rahmen eines Expertenmeetings des
Fachverbands Finanzdienstleister für Wertpapierunternehmen
diskutierte der entsprechende Fachausschuss seine Anregungen zur
Novellierung des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) 2007. Dabei zeigte
sich, dass mehrere Änderungen im WAG notwendig sind, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Branche sicher zu stellen. In einer
anschließenden offenen Veranstaltung wurde dies auch mit Joachim
Hacker, Abteilungsleiter Wertpapierfirmen der
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erörtert. Hacker stimmte zu, dass
jetzt über die Wettbewerbsbedingungen von österreichischen
Wertpapierfirmen nachgedacht werden muss: "Es gilt, die ungefähr 200
österreichischen Wertpapierunternehmen gegenüber den etwa 1.800
ausländischen Wertpapierfirmen - die in Österreich mittels EU-Pass
tätig sind - konkurrenzfähig zu halten. Daher ist auch zu klären, ob
der in Österreich erheblich eingeschränkte Konzessionsumfang
zielführend ist."
Zentrales Anliegen des Fachverbands im Sinne eines fairen
Wettbewerbs ist die Senkung des von Wertpapierfirmen (WPF)
geforderten Eigenkapitals: Der kumulative Ansatz der FMA führt zu
einer wesentlich höheren Eigenkapitalbelastung als dies nach dem
europäischen Mindeststandard notwendig wäre. Aufgrund der Auslegung
der FMA sind die WPF somit zu einer Eigenkapitalquote zwischen 50 %
und 70 % verpflichtet - Kreditinstitute im Vergleich dazu jedoch nur
zu einer Quote von durchschnittlich 8 % bis 14 %.
Als wirtschaftliches Hindernis erweist sich darüber hinaus die mit
730.000 Euro festgelegte Umsatzgrenze für
Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU). Ein WPDLU müsste
demnach bei Überschreiten der Grenze einen Antrag auf
Konzessionserteilung als WPF stellen, die bis zu sechs Monaten in
Anspruch nehmen kann. Dies schafft Rechtunsicherheit in der
Übergangsphase sowie einen erheblichen Mehraufwand für das
Unternehmen aufgrund der strengen Voraussetzungen für eine
WPF-Konzession. Der Fachverband regt daher eine Aufhebung der
Umsatzgrenze für WPDLU an.
Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister,
weist mit Nachdruck auf die dringende, noch ausstehende Novelle
hinsichtlich des Finanzdienstleistungsassistenten hin: "Hier geht es
um die langfristige Qualitätssicherung in der Wertpapierberatung,
ohne dabei einen für den Finanzmarkt wesentlichen Berufsstand zu
gefährden. Denn unabhängige Wertpapiervermittler sorgen für Auswahl
sowie Wettbewerb und bieten Anlegern eine objektive, individuelle
Beratung auf hohem professionellem Niveau. In Hinblick darauf
befürworten wir eine Befähigungsprüfung und ständige
Weiterbildungsverpflichtung für diesen Tätigkeitbereich." Der
Fachverband erarbeitete bereits konkrete, praxisorientierte
Vorschläge und tritt mit Vehemenz gegen eine für den Finanzmarkt
kontraproduktive, überschießende Einschränkung der im WAG zu
regelnden Ausübungsrechte auf.
Verbesserungspotenzial im Sinne des Konsumentenschutzes sieht der
Fachverband bei der Überprüfung von Investmentprodukten: "Alle
Investmentprodukte sollten nicht nur bei Markteinführung, sondern
laufend - im Zuge der Schaffung eines Produktpasses - einer Kontrolle
unterzogen werden. Immer wieder wird versucht die Produkthaftung auf
Wertpapierunternehmen abzuwälzen - diese muss allerdings jeweils beim
produktverantwortlichen Emittenten liegen", betont
Fachausschussvorsitzender Herbert Samhaber. (JR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Finanzdienstleister Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Sandra Siemaszko Tel.: 05 90 900-4818 E-Mail: finanzdienstleister@wko.at Internet: http://wko.at/finanzdienstleister
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