• 05.11.2010, 10:02:16
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Ticketsteuer: BZÖ-Bucher: Abgekupferte deutsche Idee ist verfassungswidrig

"Steuer wird Arbeitsplätze kosten und österreichische Fluglinien und Flughäfen drastisch benachteiligen"

Wien (OTS) - "Der SPÖ-ÖVP-Ideenklau von der deutschen
Bundesregierung ist verfassungswidrig. Einem deutschen Gutachten
zufolge verstößt die eingeführte Luftverkehrsabgabe gegen das
Grundgesetz und gegen europäisches Recht. Da die Regierung diese
Maßnahme vom deutschen Haushaltsbegleitgesetz abgeschrieben hat,
trifft diese Verfassungswidrigkeit auch auf Österreich zu", erklärte
heute BZÖ-Bündnisobmann Abg. Josef Bucher. "Obschon in Deutschland
seit dem heurigen Sommer eine heftige Diskussion über diese Steuer
geführt wird und die SPD-Bundestagsfraktion diese möglichen
rechtlichen Widrigkeiten mit Gutachten belegt, wollen SPÖ und ÖVP
diese Steuer einführen. Vor allem die SPÖ hätte sich hier bei ihrer
Schwesterpartei in Deutschland schlau machen können. Auch wird in
Deutschland diese Abgabe wird zum 30. Juni 2012 einer Evaluierung
unterzogen", so Bucher.

"In Deutschland wird neben der Verfassungswidrigkeit auch eine
EU-Rechtswidrigkeit vermutet. Gegen das Grundgesetz verstößt die
Abgabe aus Sicht von Experten, weil "kürzere Flüge im Verhältnis zu
den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich stärker
belastet sind, als Flüge auf Langstrecken". Zum anderen sei die
Steuerbefreiung von Frachtflügen nicht zu rechtfertigen. Sie stelle
eine unerlaubte Beihilfe da und verstoße damit gegen europäisches
Recht", erklärte Bucher.

Im Art. 107 (alt 87) "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
Union" heißt es wörtlich:

"(?.) sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen
gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen
oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen
drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar."

"Da das rot-schwarze-Modell an das deutsche Modell angelehnt ist,
läuft auch die österreichische Abgabe Gefahr, EU-rechtswidrig zu
sein", sagte Bucher.

Neben dieser möglichen Verfassungswidrigkeit wird diese Steuer auch
Arbeitsplätze kosten und österreichische Fluglinien und Flughäfen
würden drastisch benachteiligt - "der wirtschaftliche Verlust wiegt
die Steuereinkünfte nicht auf", so Bucher. Die Fluggesellschaften
würden einfach ins benachbarte Ausland abwandern - von Wien-Schwechat
etwa nach Bratislava oder im Transferverkehr über andere Knoten.
"Unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den umliegenden Ländern
Slowakei (Bratislava), Ungarn, Slowenien, Italien und der Schweiz
wird sich mit dieser Steuer verschlechtern. Es wird eine Abwanderung
geben. Nach Angaben des deutschen Tourismusverbandes könnte diese
Steuer 15.000 Arbeitsplätze kosten. Durch die Steuer würden die
Fluggesellschaften sechs Millionen Passagiere verlieren. In
Österreich wird diese Steuer den Transportsektor an die 1500 Jobs
kosten", so Bucher.

"Und mit dem Öko-Schmäh wie schon bei den Treibstoffpreisen braucht
die Regierung nicht zu kommen - das nimmt ihnen niemand ab! Dabei
handelt es sich um eine reine Geldbeschaffungsaktion für das aus den
Fugen geratene Budget", erklärte Bucher. Denn die Ticketsteuer sei
als "Kilometerabgabe" ein reiner Durchlaufposten bei den Flugpreisen
ohne Steuerung der Flugleistung- "und zahlen dürfen wieder einmal die
Konsumenten", so Bucher.

Mangels an eigenen Ideen und Innovationen klauen Faymann und Pröll
mittlerweile auch international Ideen wie bei der Flugticket-Abgabe,
die wurde von Deutschland abgekupfert. Hätten sich Rot und Schwarz
aber genauer informiert - die Niederlande haben diese Abgabe wegen
der wirtschaftlichen Nachteile schon wieder abgeschafft", kritisierte
Bucher.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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