• 29.09.2010, 12:37:55
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  • OTS0217 OTW0217

Jarolim fordert stärkeren gesetzlichen Schutz der Pressefreiheit

Änderung des Mediengesetzes und Ausweitung der Grundrechtsbeschwerde zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses

Wien (OTS/SK) - "Noch nie war der Ruf der Justiz so angeschlagen
wie in der derzeitigen Situation", betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes
Jarolim in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Prof. Fritz Hausjell
am Mittwoch. Nach den aktuellen Ereignissen, durch die das Grundrecht
der Pressefreiheit vonseiten der Justiz massiv infrage gestellt
wurde, sei ein stärkerer gesetzlicher Schutz der Pressefreiheit und
des Redaktionsgeheimnisses erforderlich. Jarolim schlägt eine
Änderung des Mediengesetzes und eine Ausweitung der
Grundrechtsbeschwerde vor. ****

Es sei auffällig und es stehe der Vorwurf der Zwei-Klassen-Justiz im
Raum, wenn Österreich etwa in Wirtschaftsfällen wie bei der Causa
Hypo oder der Causa Meinl "internationalen Standards hinterherhinkt"
und andererseits einem Rechtsansuchen aus Deutschland, wo es um ein
Delikt geht, das in Österreich nicht strafbar ist, "blitzartig"
stattgegeben wird und Journalisten rechtswidriger Weise verhört
werden.

Auch das beharrliche Ankämpfen der Justiz gegen das
Redaktionsgeheimnis wie in der ORF-Skinhead-Affäre zeige ein massives
Problem bei der Wahrung bestehender Grundrechte auf. "Wird der ORF
gezwungen, die Bänder herauszugeben, kann man sich in Zukunft nie
sicher sein, dass eine mitlaufende Kamera nicht als Polizei-Kamera
fungiert. Es darf kein Kommissariat ORF geben!", betonte Jarolim. In
gleicher Weise betroffen könnten auch etwaige Mitschriften und
Notizen von Journalisten sein.

Freie journalistische Recherche wird verunmöglicht

Werde auf diese Weise vorgegangen, sei freie journalistische
Recherche kaum mehr möglich, nur mehr wenige Menschen würden vor der
Kamera bereit sein zu sprechen und Informationen preiszugeben. "Das
würde den kritischen Journalismus zum Erliegen bringen", betonte
Hausjell, der eine breit geführte Diskussion zu diesem Thema - auch
im europäischen Kontext - sehr begrüßt. "Dass das Redaktionsgeheimnis
von ganz zentraler Bedeutung für einen gut funktionierenden
demokratischen Journalismus ist, seht völlig außer Zweifel. Und um so
bedrückender ist, was in den letzten Wochen passiert ist, da hier
offensichtlich in Verkennung der Bedeutung des Redaktionsgeheimnisses
von den Behörden vorgegangen wurde", so Hausjell, der betonte, dass
nach seiner Auffassung bei der sogenannten ORF-Skinhead-Affäre
vonseiten der Behörden auch in absurder Unkenntnis des
Verbotsgesetzes vorgegangen wurde. "Im Gegenteil würde das Vorgehen
der Behörden jede künftige Berichterstattung über den Bereich nicht
demokratischer Gruppierungen insbesondere des Neonazismus schwer
gefährden." Er plädiere daher für eine Nachjustierung der
gesetzlichen Situation und dafür, Sorge zu tragen, "dass das nie
wieder passieren kann". Die Entscheidung des ORF, die Bänder nicht
herauszugeben, begrüße er daher sehr.

Jarolim erklärte zur Skinhead-Affäre, es sei "zynisch", das
Verbotsgesetz so auszulegen, als sei der über die Neonazi-Szene
berichtende Journalist derjenige, der gegen das Verbotsgesetz
verstoßen würde.

Redaktionsgeheimnis soll auch für Beschuldigte gelten

Zur gesetzlichen Verbesserung des Schutzes der Pressefreiheit schlägt
Jarolim vor, dass durch eine Änderung des Mediengesetzes der Schutz
journalistischer Quellen dahingehend abgesichert werden soll, dass
das Redaktionsgeheimnis auch dann für Journalisten zur Anwendung
kommt, wenn diese nicht nur als Zeuge einvernommen werden, sondern
wenn sie als Beschuldigter vorgeladen sind. Weiters solle jede
Mitteilung an einen Journalisten jedenfalls dem Redaktionsgeheimnis
unterliegen. Auch sollte auf der Ebene der Grundrechtsbeschwerde
diese künftig nicht nur in Strafverfahren(nämlich in Haftsachen)
möglich sein, sondern auf alle verfassungsrechtlich gewährleisteten
Rechte ausgeweitet werden. Auch forderte Jarolim, dass die
Justizministerin in der Skinhead-Affäre die Generalprokuratur um eine
Wahrungsbeschwerde ersucht. Außerdem erneuerte Jarolim die Forderung
nach einem unabhängigen - mit Zweidrittelmehrheit im Parlament
bestellten - Bundesstaatsanwalt als Weisungsspitze der
Staatsanwaltschaft. (Schluss) up

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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