• 29.09.2010, 09:43:48
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AK lehnt Urheberrechtsabgabe für Festplatten ab

Verwertungsgesellschaften müssen Abgabe zurücknehmen

Wien (OTS) - Ab 1. Oktober werden vermutlich einige Händler die
Preise für Festplatten in PCs, Notebooks, Netbooks und andere
Festplatten erhöhen. Notebooks & Co können um bis zu 36 Euro mehr
kosten, kritisiert die AK. Der Grund dafür: Die Händler müssen eine
neue Abgabe für Urheberrechte an die sogenannten
Verwertungsgesellschaften zahlen und werden sie letztlich an die
Konsumenten überwälzen. "Gerade junge Leute sind meist Technikfreaks
und stehen auf neue Computertechnologien, haben aber oft nicht allzu
viel Geld. Sie würde die Abgabe hart treffen", so die AK. Die AK
verlangt, dass die Verwertungsgesellschaften die Abgabe zurücknehmen.

Laut Gesetz dürfen die Verwertungsgesellschaften für das
Anfertigen von privaten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke
Vergütungstarife auf bestimmte Kopiermedien verlangen, etwa CDs,
USB-Sticks, MP3-Player. Die Gesellschaften verwalten die
Urheberrechte für die Künstler. Sie können die Tarife auch autonom
und einseitig festlegen und brauchen sie nur auf ihrer Homepage
veröffentlichen. Einzige Möglichkeit: Die Händler, die die Abgabe
abführen müssen, können dagegen auf dem Klagsweg vorgehen. Der Haken
dabei: Bis es ein Urteil gibt, sind die Abgaben zu bezahlen.

Für die Konsumenten ist eine solche überfallsartige Verteuerung
einzelner Produktgruppen unzumutbar. Obendrein erhalten die
Konsumenten keine Informationen über die Verwendung der Abgabe. Das
gefährdet zudem die Wettbewerbsposition des österreichischen Handels
und damit auch Arbeitsplätze.

Die AK prüft daher, ob die Konsumenten im Falle eines positiven
Gerichtsurteils eine allfällig bezahlte Abgabe beim Händler
zurückverlangen können.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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