Landau: Zivildienst darf nicht ersatzlos gestrichen werden
Wiener Caritasdirektor: "Wenn Regierung Wehrpflicht abschafft, müssen Konsequenzen des Wegfalls des Zivildienstes berücksichtigt werden"
Wien, 23.09.10 (KAP) Sollte der Zivildienst abgeschafft werden, muss es einen entsprechenden Ersatz geben. Das hat der Wiener Caritasdirektor Michael Landau im Gespräch mit "Kathpress" am Donnerstag betont. Im Nationalrat war am Mittwoch die neue Zivildienstnovelle beschlossen worden, wonach Zivildiener künftig nicht mehr von Tätigkeiten mit Schusswaffe ausgeschlossen sind. Im Rahmen der Debatte darüber war in den vergangenen Tagen auch eine politische Diskussion über eine Neuregelung bzw. komplette Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ausgebrochen.
Grundsätzlich sei festzuhalten, dass die Diskussion rund um die Abschaffung der Wehrpflicht eine rein politische Frage sei, so Landau. Aber: "Wenn sich die Bundesregierung dafür entscheidet, die Wehrpflicht abzuschaffen, müssen auch die Konsequenzen und Folgen für den Wegfall der Zivildienstleistungen berücksichtigt werden." Er denke aber, "dass es sich hier um eine lösbare Aufgabe handelt".
Beim Zivildienst handle es sich um eine wichtige Unterstützung für bedürftige Menschen und nicht um eine Unterstützung für Hilfsorganisationen: Würde der Zivildienst ersatzlos gestrichen, wären Engpässe in der Betreuung wie z. B. von älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder in Obdachloseneinrichtungen die Folge, so Landau. Die öffentliche Hand und die Allgemeinheit seien gefordert, "die Verantwortung für die betroffenen Menschen, die heute auf die Zivildienenden angewiesen sind, zu übernehmen".
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