- 23.09.2010, 08:59:07
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M. Ehrenhauser (Liste Martin) in FTD: "Bankrotterklärung für das Übergangsgeldsystem"
Italiens Außenminister Frattini bessert sich Gehalt mit rund 10.000 Euro monatlich aus EU-Mitteln auf / Zwei EU-Abgeordnete kassieren zusätzlich Übergangsgeld
Straßburg (OTS) - Wie die Financial Times Deutschland (FTD) in
ihrer Donnerstag-Ausgabe mit Bezug auf eine parlamentarische Anfrage
des unabhängigen EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser (Liste Martin)
berichtet, erhalten 17 ehemalige EU-Kommissare so genanntes
Übergangsgeld. Der italiensche Außenminister Franco Frattini würde
daher bei einem Jahreseinkommen von 147.831 Euro rund 10.000 Euro
monatlich als ehemaliger Justizkommissar zusätzlich beziehen. Die
direkt von der Kommission ins Parlament gewechselten EU-Abgeordneten
Danuta Hübner und Luis Michel kassieren zusätzlich zu ihren Gagen von
7.665 Euro (exklusive Zulagen und Tagegeld) noch etwa 11.000 Euro pro
Monat.
"Sie nützen schamlos eine juristische Lücke aus, die geschlossen
gehört. Es wäre aber eine Selbstverständlichkeit, auf diese
Zusatzzahlungen freiwillig zu verzichten", fordert Ehrenhauser die
Spitzenpolitiker auf.
Neben den noch aktiven Politikern sind für Ehrenhauser besonders
die Übergangsgelder des früheren Binnenmarktkommissars Charlie
McCreevy und des ehemals für Fischerei zuständigen Joe Borg
bedenklich. Sie sind mit der Fluggesellschaft Ryanair und der
Brüsseler Lobbying Agentur Fipra für Unternehmen mit einem
Naheverhältnis zu ihren früheren Ressorts tätig. "Das ist eine
Verhöhnung der Bürger und eine Bankrotterklärung für das
Übergangsgeldsystem", kritisiert das österreichische Mitglied im
Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments. Schließlich waren die
Zahlungen ursprünglich für eine Abkühlungsphase gedacht, um nicht in
die Versuchung zu kommen, seine politischen Kontakte und
Insiderwissen zu vermarkten.
Für das Jahr 2010 stellt die EU-Kommission insgesamt 3.872.000
Euro für Übergangsgelder ihrer ehemaligen Mitglieder zur Verfügung.
Damit beziehen Ex-Kommissaren je nach Dauer ihrer Amtszeit bis zu 65
Prozent ihres letzten Gehalts für maximal drei Jahre, sofern sie in
ihrer neuen Tätigkeit nicht mehr verdienen als in ihrer Rolle als
Kommissar. Die Übergangszulage wird nicht aus einer
beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung sondern aus dem
EU-Haushalt finanziert.
Rückfragehinweis:
Florian Schweitzer
Büroleitung / Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +32 485 864 112
E-Mail: [email protected]
Web: http://www.ehrenhauser.at
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