- 27.08.2010, 10:46:36
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GRAS verteidigt freies, geheimes und persönliches Wahlrecht beim VfGH
E-Voting bei ÖH Wahlen wird auf 8 Universitäten vor Höchstgericht angefochten
Wien (OTS) - Die Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) erheben
Beschwerde gegen den Einsatz von E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009.
Schon vor der Einführung 2008 kritisierte die GRAS massiv die
verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit.
"Die Auseinandersetzung des VfGH mit E-Voting stellt einen Erfolg
unserer Anstrengungen dar. Er hat sich schon in der Vergangenheit
kritisch zu E-Voting geäußert. Daher sind wir zuversichtlich, dass
das Höchstgericht in unserem Sinne entscheidet." ist Eva Pentz,
Aktivistin der GRAS, optimistisch.
Die Beschwerden der GRAS betreffen insgesamt 8 Universitätsstandorte:
Universität Wien, Universität für Bodenkultur Wien,
Wirtschaftsuniversität Wien,
Karl-Franzens Universität Graz, Technische Universität Graz,
Medizinische Universität Graz und Universität Innsbruck.
"Die GRAS wird nicht müde zu betonen, dass jede Form von E-Voting das
Grundrecht auf freie, geheime und persönliche Wahl verletzt. Im
konkreten Fall fechten wir die elektronische Wahl außerdem wegen der
fehlenden Nachvollziehbarkeit für die WählerInnen, die mangelnde
Einsicht in den Source Code, Verstöße gegen das Grundrecht auf
Datenschutz und die fehlenden Kurzbezeichnungen an. Hinzu kommt, dass
keine zweite Auszählung möglich ist. Das Ministerium agierte außerdem
willkürlich in seinen Bescheiden." so Eva Pentz.
Rückfragehinweis:
GRAS Grüne & Alternative StudentInnen
Tel.: (01) 521 25/215
mailto:[email protected]
http://www.gras.at
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