• 02.08.2010, 09:34:07
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Zäher Kampf um Lohnansprüche: AK erstritt 50.000 Euro für Rohrbacher Arbeitnehmer

Linz (OTS) - Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Zweieinhalb Jahre
kämpfte die Arbeiterkammer für einen Dachdecker um ausstehende
Lohnansprüche in Höhe von 50.000 Euro. Letztendlich erfolgreich. Der
Weg dorthin war aber steinig - und mit allen möglichen Hürden
gepflastert. Bis hin zu Drohungen durch Geschäftspartner.

"Dieser Fall zeigt, welche Dimensionen manche Arbeitsrechtsfälle
annehmen können. Ohne die AK könnten sich die meisten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer solche aufwendigen Verfahren
wahrscheinlich nicht leisten", ist Präsident Dr. Johann Kalliauer
froh über den guten Ausgang des Verfahrens.

Der Arbeitnehmer war über seine Firma mit Montagearbeiten in
Russland beschäftigt. Bis Mai 2007 war die Sache im Großen und Ganzen
in Ordnung - bis er plötzlich keinen Lohn mehr sah. Über die
Arbeiterkammer reklamierte er bei seinem Dienstgeber den Mai- und
Juni-Gehalt, Tickets für An- und Abreise, Auslagen und
Aufwandsersätze in Höhe von über 10.000 Euro.

Recht frech behauptete die Firma daraufhin, dass die Ansprüche des
Arbeitnehmers bereits über einen Gehaltsvorschuss abgedeckt seien.
Über 50.000 Euro hätte der Dachdecker als Vorauszahlung erhalten.
Dieser Betrag war allerdings kein Vorschuss, sondern wurde für
Materialzahlungen in Russland aufgewendet. Dreist hat aber der
Firmenchef zur Fakturierung "Gehaltsvorschuss" auf die Rechnung
geschrieben.

Nachdem der Firmenchef - trotz Widerrufs seiner Behauptung mit dem
Vorschuss - bis September noch immer nicht zahlte, reichte die
Arbeiterkammer Klage ein. In der Zwischenzeit summierte sich der
offene Betrag aus dem nachwievor aufrechten Dienstverhältnis auf
27.000 Euro. Die Zeit verstrich, der Dienstgeber zahlte wieder nicht
- und die Forderungen erhöhten sich schließlich von Oktober bis
Dezember um weitere 13.000 Euro.

Dann wieder keine Zahlung, dafür eine weitere unangenehme
Mitteilung für den Dachdecker: Seine Firma meldete Insolvenz an, am
19. März 2008 wurde er schließlich (ungerechtfertigt) entlassen.

Die Klage der Arbeiterkammer lief weiter, richtete sich nun aber
an den Masseverwalter. Der lehnte alle Forderungen ab und bestritt,
dass es überhaupt ein Dienstverhältnis gegeben habe.

Daraufhin mussten sogar Zeugen aus Russland beim Gericht beantragt
werden, um die Behauptungen des Masseverwalters zu widerlegen. Und
neben all den Scherereien, die der Dachdecker ohnehin schon hatte,
gab es ständig Drohungen der Geschäftspartner, weil offene Rechnungen
von seiner Firma nicht bezahlt wurden. Die Geschäftspartner kannten
nur den Mitarbeiter, nicht aber seinen Firmenchef in Österreich -
deshalb hatte der Dachdecker permanent Angst um sein Leben.

Letztendlich ging das Verfahren dennoch gut aus für den
Arbeitnehmer: Mit einem Vergleich wurde das Verfahren beendet und
50.000 Euro offener Ansprüche an den Arbeitnehmer ausbezahlt.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. (FH) Wolfgang Spitzbart
Tel.: (0732) 6906-2186
mailto:wolfgang.spitzbart@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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