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Wiener Landtag (2)

Fragestunde

Wien (OTS) - Die fünfte Anfrage betraf das Valorisierungsgesetz
und richtete sich an Finanzstadträtin Mag. Renate Brauner (SPÖ), die von Vbgm. Dr. Michael Ludwig (SPÖ) vertreten wurde. Ludwig sagte, dass die Gebühren an den Preisindex gebunden und dadurch in hohem Maße berechenbar seien. Dadurch vermeide man unverhältnismäßig hohe Gebührenerhöhungen und es könne gegebenenfalls auch zu einer Reduktion der Abgaben kommen. Die Behauptungen von Millionenüberschüssen stimme nicht, dies belege auch das Ergebnis des Kostendeckungsgrades. Im weiteren würden die Gebühren wichtige Investitionen in die Infrastruktur garantieren. Im Sozial- und Gesundheitsbereich gebe es keine Valorisierungsanpassung, statt dessen agiere man hier rasch und flexibel, beispielsweise bei der Erhöhung des Heizkostenzuschusses. Es sei von zentraler Bedeutung, dass die Daseinsvorsorge im Bereich der städtischen Verantwortung liege. Aus diesem Grund würden die Gebühren auch stets erschwinglich bleiben, da man hohe Qualität zu sozial vertretbaren Preisen anbiete.

Aktuelle Stunde zum Thema "Wien braucht kein unnötiges und teures SPÖ-Hausbesorgergesetz"

Die aktuelle Stunde wurde von der ÖVP eingebracht und widmete sich der Thematik des neuen Hausbesorgergesetzes. LAbg Dr. Wolfgang Aigner (ÖVP) stellte fest, dass die ÖVP "Ja" zu Hausbesorgern sage, wo diese gewünscht seien, jedoch stelle man sich gegen ein eigenes Gesetz, welches erneut privilegierte Arbeitsplätze schaffe. Die Arbeitsbedingungen für Hausbesorger könne man ebenso in herkömmlichen Kollektivverträgen festsetzen, zudem blieben im neuen Gesetzesentwurf einige Fragen offen. Vor allem seien die Anwesenheiten nicht klar geregelt und somit auch die Sauberkeit und Sicherheit der Anlagen für die BewohnerInnen nicht garantiert. Lediglich die Kostenbelastungen würden steigen, so Aigner.

LAbg Johann Herzog (FPÖ) betonte, dass eine endgültige Behandlung des Gesetzes noch gar nicht möglich sei, da der Entwurf noch nicht vollständig vorliege. Grundsätzlich halte er ein neues praktikables Hausbesorgergesetz für sinnvoll, jedoch müsse der Geltungsbereich neu definiert werden. Beispielsweise müsse die Schneeräumung von Gehsteigen garantiert werden und dies auch bei Privathäusern. Der momentane Entwurf sei unklar und nicht präzise definiert, so Herzog.

LAbg David Ellensohn (Grüne) stellte eingangs fest, dass es müßig sei, immer wieder im Landtag über Angelegenheiten des Bundes diskutieren zu müssen. Grundsätzlich würde man nicht wollen, dass die alten Privilegien wieder eingeführt würden, es wäre jedoch sinnvoll den Tätigkeitsbereich der Hausbesorger auch mit sozialen Aspekten zu verknüpfen. Auch sei die Wahlfreiheit im neuen Gesetzesentwurf positiv hervorzuheben.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) bekannte sich zum Willen der WienerInnen, die sich zu 82 Prozent für ein neues Hausbesorgergesetz ausgesprochen hätten. Das Gesetz abzuschaffen sei ein großer Fehler gewesen und die MieterInnen seien zunehmend unzufrieden. Ein Kollektivvertrag können niemals all das lösen, dessen man auf Ebene der Hausbesorger bedürfe. Die "Blockadehaltung" der ÖVP sei absolut unverständlich und man hoffe auf eine demokratische Lösung.

LAbg Henriette Frank (FPÖ) sagte, dass die SPÖ nicht gewusst habe, wie man anständig Hausbesorger einsetze, deswegen habe man auch im Zuge der blau-schwarzen Regierung das alte Gesetz abschaffen müssen. Auch im neuen Gesetzesentwurf seien die Anwesenheitspflichten nicht klar definiert und die Tätigkeitsbereiche des Hausmeisters nicht wirklich festgeschrieben. Man stehe mit diesem Gesetz dort, wo man es damals aufgelöst habe. Es handle sich um einen "billigen Wahlkampschmäh" der SPÖ.

LAbg DI Martin Margulies (Grüne) meinte, wenn man wolle dass sich die Menschen die Mieten wieder leisten können, müsse man zuerst bei der Höhe der Richtwertgrenzen ansetzen. Hier hätte die ÖVP noch Nachholbedarf. Bezüglich des neuen Profils für Hausbesorger, vermisse man das moderne Berufsbild. Ein Hausbesorger sollte auch Kenntnisse im Rechnungswesen haben sowie zur Hilfe und Konfliktprävention befähigt sein. In diesem Sinne sollte der vorliegende Gesetzesentwurf noch überarbeitet werden, so Margulies.

LAbg Günter Kenesei (ÖVP) betonte, dass das Wohnen grundsätzlich viel zu teuer sei und die Stadt es selbst in die Hand nehmen könne, diesen Zustand zu verändern. Die früheren Hausbesorger seien meistens nicht da gewesen, wenn man sie gebraucht habe, und das neue Gesetz steuere nun in die selbe Richtung. Man brauch keine alten "Privilegienbesitzer" mehr, denn die neuen Hausbetreuungsfirmen seien viel effizienter und zufriedenstellender.

LAbg Hannelore Reischl (SPÖ) zeigte sich über dieses Thema der aktuellen Stunde sehr verwundert. Vor zehn Jahren sei das Gesetz abgeschafft worden und seitdem der Unmut der WienerInnen entsprechend gestiegen. Eine Reinigungsfirma könne niemals die Aufgabe eines Hausbesorgers und Kommunikators ersetzen, außerdem gebe es weiterhin die Wahlfreiheit zwischen Reinigungsfirma und dem neuen Berufsbild des Hausbesorgers. Die Wahlentscheidung der WienerInnen nach einem neuen Hausbesorgergesetz sei zu akzeptieren, schloss Reischl. (Forts.) wil/gse

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