Ranner: Lösung für grenzüberschreitende Scheidungen
EU-Parlament genehmigt Sonderweg bei Scheidungen
Brüssel, 18. Juni 2010 (OTS) "Scheidung tut weh. In jedem Fall. Aber wenn es sich um ein Paar aus zwei verschiedenen EU-Staaten handelt, die womöglich noch in einem dritten EU-Land leben, wird die Rechtslage sehr kompliziert. Welches nationale Recht gilt dann? Immerhin wurden alleine im Jahr 2007 innerhalb der EU 140.000 internationale Ehen geschieden", so die Rechtsanwältin und ÖVP-Europaabgeordnete Dr. Hella Ranner. "Österreich will daher gemeinsam mit 13 weiteren EU-Ländern das Scheidungsrecht für internationale Paare vereinfachen - und das Europaparlament gab in dieser Woche grünes Licht für diese sogenannte 'Verstärkte Zusammenarbeit', die der EU-Vertrag vorsieht. Erstmals in der EU-Geschichte geht damit ein Teil der Mitgliedsländer in der Justizpolitik einen Sonderweg", so die Juristin. ****
"Die neue Verordnung gilt für Partner, die unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben. Sie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen - so ferne sie nicht im Streit sind. Ansonsten gilt
abgestuft das Recht des Landes, in dem das Paar wohnt oder gewohnt hat, dessen Nationalität beide besitzen oder in dem Land, wo die Scheidung eingereicht wurde", informiert Ranner. "Wir sprechen von einer grenzüberschreitenden Scheidung dann, wenn die Eheleute verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder sie zwar die gleiche Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch in einem anderen Land leben."
Diese verstärkte Zusammenarbeit wird aber keinesfalls in nationales Scheidungsrecht eingreifen: "Die nationalen Gerichte bekommen aber bessere Kriterien geliefert, welches nationale Scheidungsrecht im Streitfall anzuwenden ist. Das vereinfacht und beschleunigt die Entscheidungen", so Ranner. "Zusätzlich soll durch die Scheidungsverordnung das sogenannte 'Rechtsstreit-Shopping' vermieden werden, bei dem ein Ehepartner versucht, mehr Vorteile durch die Wahl eines für ihn oder sie günstigeren Gerichtsstandorts zu lukrieren", informiert Ranner.
"Ich begrüße, dass sich 14 Staaten einigen konnten, bedauere aber, dass dies der historische Anfang des 'Europas der zwei Geschwindigkeiten' ist. Nun ist zu hoffen, dass auch die restlichen EU-Mitgliedsländer die Vorteile in dem neu beschlossenen harmonisierten Scheidungsrecht sehen, und noch nachziehen", so Ranner abschließend.
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