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Positiv im ORF Gesetz: Nachhaltigkeit als Kernauftrag

Zukunftsfähiger Lebensstil von Gesellschaft und Wirtschaft wird ermöglicht.

Wien (OTS) - Österreichs NGOs sind sehr erfreut: Das neue ORF-Gesetz sieht nun im öffentlich-rechtlichen Kernauftrag auch "die Information über Themen des Natur-, Umwelt- und Konsumentenschutzes unter Berücksichtigung der Förderung des Verständnisses über die Prinzipien der Nachhaltigkeit" vor - ein Erfolg ihrer zahlreichen Stellungnahmen. Wehrmutstropfen ist allerdings die fehlende Verankerung von "Licht ins Dunkel".

"Beim Nachhaltigkeitsauftrag an den ORF muss es darum gehen, einen Lebensstil zu fördern, der unsere meist unbewussten und vor allem ungewollten negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt reduziert", zeigt sich Günther Lutschinger, Geschäftsführer des FVA, in einer ersten Stellungnahme erfreut. Mit Aktionen und Schwerpunkten wie zum ökologischen Fußabdruck oder der Initiative "Unser Klima: Ein Planet. Ein Ziel." sowie im laufenden Programm hat der ORF schon ohne gesetzlichen Auftrag gezeigt, dass er in Sachen Nachhaltigkeit nicht nur informieren, sondern auch motivieren kann.

Nachholbedarf sieht der FVA hingegen im ORF-Gesetz nach wie vor bei "Humanitarian Broadcasting". Leider konnte nicht erreicht werden, dass Spenden- und Sozialkampagnen wie beispielsweise "Licht ins Dunkel" und "Nachbar in Not", die den öffentlich-rechtlichen Auftrag besonders gut unterstreichen, als Kernauftrag des ORF gesetzlich verankert werden. Der FVA hofft, dass für diese gesellschaftlich äußerst wichtigen Aktivitäten trotzdem weitere Initiativen gesetzt werden.

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