- 09.06.2010, 14:20:42
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Vbgm. Ludwig: Novelle des Wiener Garagen- und Kleingartengesetzes
Mehr Parkplätze, stärkere Berücksichtigung von Rad- und Motorradfahrern, verstärkter Schutz des Stadtbilds sowie Palettengaragen für Kleingartenparkplätze
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Wien (OTS) - Die Novellen des Wiener Garagengesetzes und des
Wiener Kleingartengesetzes wurden auf Initiative von
Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig im Rahmen eines Arbeitskreises,
der sich aus ExpertInnen sowie MandatarInnen aller im Gemeinderat
vertretenen Parteien zusammensetzte, erarbeitet. Beide Novellen
werden voraussichtlich Anfang Oktober des heuriges Jahres in Kraft
treten. ****
"Die Novellen des Wiener Garagen- und Kleingartengesetzes sehen
wesentliche Adaptierungen vor, die einerseits Verbesserungen für die
Bewohnerinnen und Bewohner mit sich bringen, andererseits aber auch
einer Zersiedelung der Erdgeschosszonen durch Kleingaragen
entgegenwirken und somit dem Schutz des Stadtbilds dienen. Außerdem
wird die Errichtung von Palettengaragen für Kleingartenanlagen
ermöglicht, um eine bessere Ausnutzung der Parkfläche zu erreichen
und die Regelung für Pkw-Abstellplätze direkt in Kleingärten
bedarfsgerechter gestaltet. Die Entwürfe für beide Novellen wurden
mit Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien diskutiert und
festgelegt. Die Novelle des Kleingartengesetztes wird von allen
Parteien mitgetragen", hielt Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister
Michael Ludwig fest.
Die wesentlichsten Neuerungen im Garagengesetz
- Erhöhte Flexibilität bei der Erfüllung der Stellplatzverpflichtung:
Bis dato müssen 100 Prozent der Stellplätze als Pkw-Stellplätze
ausgewiesen sein. Dabei gilt, dass z.B. für Wohnbauten ein Stellplatz
pro Wohnung verpflichtend zu errichten ist. Künftig sollen zehn
Prozent der Pkw-Stellplätze durch Fahrrad- (je sechs für einen Pkw)
oder Motorradabstellplätze (je drei für einen Pkw) ersetzt werden
können. Die Vorteile dieser neuen Regelung bestehen einerseits darin,
dass Fahrrad- und MotorradfahrerInnen stärker berücksichtigt werden
können. Andererseits können dadurch bislang nicht verwertbare
Restflächen effizienter genutzt werden. Unberührt davon bleibt die in
der Bauordnung verankerte Verpflichtung zur Schaffung eines Raums zum
Abstellen von Fahrrädern.
- Höherer Ersatz für Pkw-Stellplätze, die durch Ein- und Ausfahrten
verloren gehen:
Die derzeit geltende Regelung im Garagengesetz legt fest, dass mehr
Stellplätze geschaffen werden müssen, als durch Ein- und Ausfahrten
verloren gehen. In der Praxis wurde jedoch meist jedoch nur ein
Parkplatz mehr errichtet. Dies führte zu einer Vielzahl an
Kleingaragen in Erdgeschosszonen, durch die mitunter das Stadtbild
aber auch die Attraktivität von Wohn- und Geschäftslokalen
beeinträchtigt wurde. Die Novelle sieht vor, dass mindestens drei Mal
so viele Stellplätze zu schaffen sind, als durch die Ein- und
Ausfahrt verloren gehen. Durch die höhere Anzahl an erforderlichen
Stellplätzen sollen weniger und dafür größere Garagen geschaffen
werden. Damit wird der Errichtung von Mini-Garagen und der damit
einhergehenden Zersiedelung von Erdgeschosszonen entgegengewirkt.
Darüber hinaus kommt die neue Regelung vor allem Bezirken mit
Parkplatzknappheit zugute.
- Nachträglicher Einbau von Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge:
Elektromobilität wird in Zukunft eine wichtigere Rolle im täglichen
Leben spielen. Vor diesem Hintergrund schafft die vorliegende Novelle
die entsprechenden Voraussetzungen. Bereits in der Planungsphase sind
die Voraussetzungen für den (nachträglichen) Einbau von Ladestationen
vorzusehen.
- Ausgewogeneres Verhältnis zwischen Stellplatzverpflichtung und
deren Ersatz durch Ausgleichsabgabe:
Nach der geltenden Bestimmung kann die Ausgleichsabgabe entrichtet
werden, wenn die Kosten für die Stellplatzerrichtung mindestens
doppelt so hoch sind wie die Abgabe. Da die aktuelle Regelung
teilweise zu Ungleichbehandlungen führte, kann die Ausgleichsabgabe
künftig dann entrichtet werden, wenn die Kosten für die
Stellplatzerrichtung, die Höhe der Abgabe - der Einheitssatz pro
Stellplatz beträgt 8.720,64 Euro - übersteigen.
Neben den erwähnten Schwerpunkten finden sich in der Novelle auch
Bestimmungen über verbesserte Nutzungsbedingungen von Garagen. Die
Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen - speziell von Menschen
mit besonderen Bedürfnissen, Frauen und Familien mit Kindern - sollen
bereits im Planungsprozess mitgedacht werden.
Weiters sieht die Novelle eine Bezugnahme der Stellplatzverpflichtung
auf Maßnahmen der Verkehrsplanung vor. Bis dato mussten
Stellplatzreduktionen separat begründet werden. Künftig soll die
Beschränkung von Stellplätzen unter Bezugnahme auf umwelt- und
verkehrspolitische Maßnahmen (Masterplan Verkehr oder KliP) erfolgen,
um die Verfahrensabläufe rascher zu gestalten.
Änderungen im Wiener Kleingartengesetz
Parallel zur Novelle des Wiener Garagengesetzes erfolgen auch
Änderungen im Wiener Kleingartengesetz. So ermöglicht die Novelle die
Errichtung von Palettengaragen auf
Kleingarten-Gemeinschaftsparkplätzen (Eklw-P-Flächen) bis zu einer
Höhe von vier Metern. Dies verbessert die Ausnutzbarkeit der
vorhandenen Parkflächen.
Weiters wird die Genehmigung von Pkw-Abstellplätzen direkt in
Kleingärten neu gefasst. In der Regel werden diese Parkplätze, die
mit Zustimmung des Bezirksbauausschusses gegen Widerruf bewilligt
werden, von Menschen mit besonderen Bedürfnissen benötigt. Künftig
soll, um eine bedarfsgerechte Flexibilisierung zu erreichen, die
Bewilligung automatisch für zehn Jahre gelten. Erneute Bewilligungen
(auch jeweils auf zehn Jahre) sind möglich.
Service
Beide Novellen sollen Anfang Oktober 2010 in Kraft treten.
Informationen dazu gibt es ab Mitte Juni auf www.wien.at, unter den
Punkten "Öffentliche Verlautbarungen" - "Rechtsinformationen" -
"Entwürfe von Wiener Landesgesetzen und Verordnungen". Nach der
Stellungsnahmefrist des Bundes Ende September 2010 erfolgt die
Kundmachung im Wiener Landesgesetzblatt. (Schluss) da
Rückfragehinweis:
Christiane Daxböck, Mediensprecherin Vbgm. Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01 4000-81869
mailto:christiane.daxboeck@wien.gv.at
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