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Wirtschaftstreuhänder für Härte gegen Steuerbetrüger

Aber: Irrtum und divergierende Rechtsmeinung müssen straffrei bleiben

Wien (OTS) - Die österreichischen Wirtschaftstreuhänder haben Verständnis für die von Finanzminister Josef Pröll angekündigte schärfere Gangart gegen Steuerbetrüger. Haftstrafen für echten Steuerbetrug sind gerechtfertigt, aber nicht jede falsche Steuererklärung ist Betrug, sagt Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

"Eine schärfere Gangart gegen Steuerbetrug darf nicht dazu führen, dass jeder der eine Steuererklärung ausfüllt mit einem Bein im Kriminal steht", argumentiert Hübner. Wegen des überaus komplizierten österreichischen Steuerrechts seien gelegentliche Irrtümer in den Steuererklärungen fast unausweichlich. Dazu komme der in vielen Fragen durchaus vorhandene Ermessensspielraum. Es sei tägliche Praxis, dass über die Steuerpflicht oder die Steuerhöhe bei ein und demselben Sachverhalt unterschiedliche Ansichten bestünden. "Das wird dann zwischen Steuerberater und Finanzamt ausdiskutiert und kann Nachzahlungen auslösen. Aber das kann nie mit Strafen oder gar Haftstrafen bedroht sein."

Nicht einmal der bestehende Tatbestand der Steuerhinterziehung, der schon jetzt mit Haftstrafen geahndet werden kann, sei mit Betrug gleich zu setzen. Der zu schaffende Tatbestand des Steuerbetrugs müsse genau definiert und abgegrenzt werden. "Des Betrugs kann nur jemand schuldig sein, der mit Vorsatz beispielsweise Dokumente oder Rechnungen fälscht, um den Fiskus zu prellen. Da soll mit Härte vorgegangen werden, aber es darf nicht jeder Steuersünder kriminalisiert werden".

Rückfragen & Kontakt:

Heinrich Mathis
PR & Marketing Leitung
Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Tel. 01/811 73 245
Email: mathis@kwt.or.at

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