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Stöger: Tabakgesetz ist Schritt in richtige Richtung

Wirte haben den Nichtraucherschutz einzuhalten

Wien (OTS/SK) - "Das geltende Tabakgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung", so Gesundheitsminister Alois Stöger am Dienstag bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Rauchfreie Gastronomie". Grundsätzlich gebe es in Österreich ein generelles Rauchverbot, so Stöger. Der Nationalrat habe mit dem Tabakgesetz Rauchen im öffentlichen Raum untersagt. Für die Gastronomie gebe es unter gewissen Bedingungen Ausnahmen, betonte Stöger. "Über diese Ausnahmen kann trefflich diskutiert werden", so der Gesundheitsminister. Klar sei, dass vor allem die gastronomischen Betriebe den vorliegenden Kompromiss im Tabakgesetz anstrebten. "Nun müssen sie den Nichtraucherschutz auch einhalten. Eine Gaststätte über 50 qm kann das Rauchen nur dann zulassen, wenn dafür klare, abgegrenzte Räume vorgesehen sind. Ist das nicht der Fall, hat das Lokal ein Nichtraucherlokal zu sein", stellte der Gesundheitsminister einmal mehr unmissverständlich klar. ****

"Ich bin ein Praktiker und weiß, dass gesetzliche Verbote Probleme nicht immer lösen. Jugendlichen ist das Rauchen per Jugendschutzgesetz verboten, aber wir wissen, dass ein Viertel der Jugendlichen unter 16 raucht. Die entscheidende Frage ist immer die nach der Umsetzung der Gesetze. Ein Instrument dafür ist das Tabakgesetz. Mit diesem sind wir einen Schritt näher zu mehr rauchfreien Räumen in der Gastronomie", betonte der Gesundheitsminister. Die Umsetzung des Gesetzes sei immer auch eine Frage, wie die unterschiedlichen Interessensgruppen - die Nichtraucher, die Raucher, die Wirte - damit umgehen. "Man muss diese mitnehmen und mit ihnen Lösungen für eine bessere Gestaltung finden. Für mich als Gesundheitsminister ist es oberste Priorität, die Räume, in denen geraucht wird, zu reduzieren, denn das ist am nachhaltigsten wirksam. Ich lade alle Wirte ein, aus ihrer Gaststätte ein Nichtraucherlokal zu machen", so Stöger.

Empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung

Die Kontrolle des Tabakgesetzes sei Aufgabe der Bezirksverwaltungsbehörden. "Jeder Landeshauptmann kann und soll Personal aufnehmen, um die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen. Ab 1. Juli gibt es keine Ausnahmen mehr. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen Strafen", erklärte der Gesundheitsminister, der weiters ausführte: "Die Strafen werden ökonomisch spürbar sein, sie steigen im Wiederholungsfall. Es soll in der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden, dass geltende Gesetze einzuhalten sind. Wer das nicht tut, hat mit Konsequenzen zu rechnen", bekräftigte Gesundheitsminister Stöger.

Kinder und Jugendliche schützen

Was den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Rauchen betrifft, habe er, so der Minister, bereits mehrere Initiativen gesetzt. Auch die Trafikanten würden hier Verantwortung tragen: "Sie haben sich an das Jugendschutzgesetz zu halten und dürfen Kindern und Jugendlichen keine Tabakwaren verkaufen. Ansonsten droht der Verlust ihrer Konzession. Ich forciere aber auch die Präventionsarbeit an den Schulen. Das Ministerium arbeitet überdies an einer Jugendkampagne zum Thema Nichtrauchen", erläutert der Gesundheitsminister, der abschließend auf die neue Ombudsstelle für Nichtraucher im Gesundheitsministerium sowie auf Maßnahmen und Hilfestellungen wie das Rauchertelefon und die betriebliche Gesundheitsförderung zur Raucherprävention verwies. (Schluss) bj

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