• 21.04.2010, 08:59:55
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  • OTS0016 OTW0016

EANS-Hauptversammlung: Polytec Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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POLYTEC HOLDING AG mit dem Sitz in Horsching
FN 197646 g

EINLADUNG zur 10. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der POLYTEC HOLDING AG am Mittwoch, dem 19. Mai 2010, um 10.00
Uhr, am Standort der Gesellschaft in 4063 Hörsching, Linzer Strasse 50.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2009.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2009

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010

6. Wahl in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an die geänderten
gesetzlichen Bestimmungen des Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 4063 Hörsching, Linzer Strasse 50,
Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, während der üblichen
Geschäftszeiten (Mo-Do: 8:00 -17:00 Uhr und Freitag 8:00-12:00 Uhr) auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate-Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes
• Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
• Erklärungen des Kandidaten für die Wiederwahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs. 2 AktG

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
sind spätestens ab 28. April 2010 außerdem im Internet unter
www.polytec-group.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4063 Hörsching, Linzer Strasse 50, Abteilung Investor Relations, Manuel
Taverne, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10.
Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an 4063
Hörsching, Linzer Strasse 50, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, oder
per E-Mail [email protected], wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzern sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nahteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.polytec-group.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 09. Mai
2010 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Mai
2010 an die angeführten Adressen zugehen muss.

Per Post (Zustelladresse für Depotbestätigungen)
POLYTEC HOLDING AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Manuel Taverne
Linzerstrasse 50
4063 Hörsching/Linz

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, zudem der
Nennbetrag,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 09. Mai 2010
beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 2. Satz
AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt.

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen
auch per Telefax übermitteln:
Per Telefax +43 7221 701 38

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nach genannten
Adressen zugehen:

Per Post
POLYTEC HOLDING AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Manuel Taverne
Linzerstrasse 50
4063 Hörsching/Linz
Per Telefax
+43 7221 701 38
Per E-Mail
[email protected], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.polytec-group.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 18. Mai 2010 bis 15
Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 22.329.585 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
29.934 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 22.299.651 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität
am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist
ab 9.30 Uhr.

Hörsching, im April 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Manuel TAVERNE
POLYTEC GROUP
Investor Relations
Tel.+43(0)7221/701-292
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Polytec Holding AG
          Linzer Straße 50
          A-4063 Hörsching
Telefon:  +43 (0) 7221 / 701-0
FAX:      +43 (0) 7221 / 701-0
Email:    [email protected]
WWW:      www.polytec-group.com
Branche:  Zulieferindustrie
ISIN:     AT0000A00XX9
Indizes:  ATX Prime
Börsen:   Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:  Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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