• 19.04.2010, 13:53:46
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Bandion-Ortner: "Kein Verständnis und keine Toleranz für Hassprediger und Terrorcamps"

Terrorpräventionsgesetz morgen auf der Tagesordnung im Ministerrat

Wien (OTS) - Die Bedrohungslage durch den internationalen
Terrorismus ist unverändert. Auch europäische Staaten sind Ziele für
terroristische Anschläge. "Um Leid und Chaos in Österreich nicht
Realität werden zu lassen, müssen wir unseren Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden jene Mittel in die Hände geben, die sie
brauchen um terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen zu
verhindern. Denn wenn ein Attentat verübt wurde, wird der Ruf nach
Gesetzesänderung zwar schnell laut, nur dann ist es bereits zu spät"
so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Hinblick auf das neue
Terrorpräventionsgesetz, das morgen auf der Tagesordnung des
Ministerrates steht und am 1. August 2010 in Kraft treten soll.

"Mein Ziel ist es daher sowohl die Ausbildung für terroristische
Zwecke, wie auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Tat
unter Strafe zu stellen" so die Ministerin, die damit auf die
zunehmende Bekanntheit von und Interesse an "Terrorcamps" reagiert.
Dabei geht es nicht nur um das Vermitteln von Kenntnissen, wie eine
terroristische Straftat begangen wird, sondern auch um konkrete
Vorbereitungshandlungen. "Der Täter muss wissen, dass die von ihm
vermittelten Fähigkeiten zum Zweck der Begehung terroristischer
Straftaten eingesetzt werden sollen. Ob es tatsächlich dazu kommt,
ist irrelevant" betonte Bandion-Ortner. "Die Teilnahme kann sowohl
darin liegen, dass jemand ausbildet, wie auch dass sich jemand
ausbilden lässt, um eine Terrortat zu begehen. Beides soll nun
erfasst ein, egal ob strafbare Handlung im In- oder Ausland begangen
wurde."

Auch dem Internet kommt die immer größere Rolle eines "virtuellen
Trainingscamps" zu. "Ich will daher künftig auch das Anbieten von
bestimmten Informationen aus dem Internet zum Zwecke der Begehung
einer terroristischen Straftat unter Strafe stellen" so die
Ministerin, die gleichzeitig klarstellte, dass das bloße
Recherchieren oder Surfen im Internet für eine Strafbarkeit alleine
nicht ausreiche.

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und die UNO
haben Österreich kritisiert, weil der strafrechtliche Schutz vor
Verhetzung zu schwach sei. Bandion-Ortner will der zunehmenden
Radikalisierung durch den Aufruf zu Gewalt und Hass besser entgegen
wirken und bestimmten Gruppen oder deren Mitglieder wirksameren
Schutz vor rassistischer Verhetzung bieten.

Schon bisher war es verboten, eine terroristische Straftat
gutzuheißen oder andere zu einer solchen aufzufordern. Hasspredigten
sind bereits seit 1975 strafbar. "Mir ist es jedoch ein Anliegen
künftig auch Einzelpersonen vor Verhetzung schützen, soweit die
Verhetzung ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu einer der
relevanten Gruppen (Rasse, Hautfarbe, Religion, Kirche, Geschlecht,
Alter, sexueller Ausrichtung..) erfolgt. Bloß beleidigende und
verletzende Äußerungen, die nicht auf die Erweckung von Hassgefühlen
gegen andere abzielen, sollten zwar im Umgang mit anderen unterlassen
werden, laufen dieser Bestimmung jedoch nicht zu wider" stellte die
Justizministerin klar und weiters: "Das Spotten über Persönlichkeiten
öffentlichen Interesses ist daher nicht umfasst."

Herabgesetzt wird auch die Anzahl der Personen, die "Empfänger" von
Hasstiraden oder -parolen sind. Strafbarkeit setzt derzeit eine
Öffentlichkeit von rund 150 Personen voraus. "Da Hasspredigten oft in
kleineren Rahmen stattfinden, hat sich diese Regelung als zu zahnlos
erwiesen" so die Ministerin, die nunmehr eine Eingrenzung auf rund 30
Personen vornehmen will.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda
Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:katharina.swoboda@bmj.gv.at

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