- 14.04.2010, 19:22:39
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Erneute Debatte über Listerienbefall im Gesundheitsausschuss BZÖ bleibt mit Antrag auf Ministeranklage allein
Wien (PK) - Der Gesundheitsausschuss befasste sich zu Beginn
seiner heutigen Sitzung in einer Aktuellen Aussprache mit dem
Thema "Listerienvorfall".
Bundesminister Alois Stöger musste dabei vor allem heftige Kritik
seitens des BZÖ hinnehmen. B-Abgeordneter Gerald Grosz
konfrontierte den Minister mit einer chronologischen Darstellung
der Vorfälle, die belege, dass Stöger die Öffentlichkeit mit
deutlicher Verzögerung informiert habe. Grosz zufolge sind damit
bestehende Gesetze gebrochen worden. Der Abgeordnete erkundigte
sich außerdem nach dem derzeitigen Stand der Listeriose-
Erkrankungen. Dass der Gesundheitsminister von nur fünf
Todesopfern spreche, es aber bereits ein sechstes gebe, führte
Grosz darauf zurück, dass der Informationsaustausch zwischen AGES
und Gesundheitsministerium noch immer nicht richtig funktioniere.
Kritik am Vorgehen des Bundesministers wurde auch von Seiten der
FPÖ geäußert. Ausschussobfrau Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F)
stellte fest, dass die Information der Öffentlichkeit kaum
wahrnehmbar gewesen sei. Sie attestierte dem Gesundheitsminister
daher Versagen auf dem Gebiet der Informationspolitik.
Ihr Fraktionskollege Norbert Hofer wollte das Thema behutsam
behandelt wissen. Für ihn stellte die Entscheidung darüber, wann
die Öffentlichkeit zu informieren ist, eine Gratwanderung dar. In
diesem konkreten Fall hätte man aber mit Sicherheit zu spät
reagiert. Hofer mutmaßte, dass Schäden zu verhindern gewesen
wären, wenn das Krisenmanagement des Gesundheitsministers besser
funktionierte. Er wollte daher wissen, welche organisatorischen
Maßnahmen Stöger ergreife, um diesen Bereich zu verbessern.
Die G-Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber und Karl Öllinger
fokussierten in ihren Fragen an den Bundesminister auf politische
Konsequenzen, die aus den Vorfällen gezogen werden, und Defizite
bei der Überwachung der Lebensmittelsicherheit. Pirklhuber fragte
außerdem danach, wie es möglich sei, dass ein
qualitätsgesichertes Unternehmen die diesbezüglichen
Kontrollmechanismen aufweiche. Es sei außerdem schockierend, dass
die Geschäftsleitung von Prolactal keine Kenntnis über die
Gesetzeslage in diesem Bereich habe. Pirklhuber erkundigte sich
außerdem nach einer gegen das Unternehmen anhängigen Anzeige
bezüglich seiner Abwassersituation. Sollte diese Information
richtig sein, so weise dies unter Umständen auf Hygienemängel im
Betrieb hin.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) wies darauf hin, dass es schwierig
sei zu warnen, ehe man Genaues wüsste. Es sei nämlich nicht
sofort klar gewesen, woher die Listerien stammten. Für ihn galt
es zu klären, wann der Listerienbefall im Rahmen der Eigenprüfung
des Unternehmens erstmals festgestellt wurde, ob auf Anweisung
von Prolactal abgelaufene Zusatzstoffe Verwendung fanden und ob
Sozialmärkte noch mit mit Listerien verseuchtem Käse beliefert
wurden, als das Unternehmen über diesen Missstand bereits
informiert war.
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) übte Kritik an den Ausführungen
des BZÖ-Abgeordneten Grosz und stellte fest, dass die zu Beginn
einer Listeriose auftretenden Symptome - Erbrechen und Durchfall
- auch Hinweise auf eine Menge anderer Erkrankungen sein können.
Es sei daher eine Art "kriminologischer Erfolg", dass man nicht
nur den Erreger, sondern auch das auslösende Produkte habe
identifizieren können. Warne der Gesundheitsminister zu früh vor
Produkten, so müsse er, sollte sich der Verdacht nicht erhärten,
mit Schadensersatzklagen seitens der Unternehmen rechnen.
Außerdem sei es unklug, Österreich im ständigen Warnzustand zu
halten. Rasinger stellte vielmehr die Frage in der Vordergrund,
ob das betreffende Unternehmen wissentlich gehandelt habe und die
gesetzliche Informationspflicht eingehalten wurde.
Seine Fraktionskollegin Gabriele Tamandl wandte sich ebenfalls
gegen den Versuch der Kriminalisierung des Gesundheitsministers.
Sie wollte wissen, ob es eine Option darstelle, interne
Kontrollen durch stärkere behördliche Kontrollen in kürzeren
Abständen abzulösen.
Abgeordneter Johann Maier (S) kam darauf zu sprechen, dass man es
Stöger zum Vorwurf mache, dass er die Rückholaktion nicht selbst
durchgeführt, sondern dem Unternehmen überlassen habe. Das sei
seiner Auffassung nach nicht gerechtfertigt, zumal auch KFZ-
Rückholaktionen von den Autoherstellern ausgingen. Er erkundigte
sich außerdem nach dem Stand der Ermittlungen gegen die
Verantwortlichen der Firma Prolactal.
Bundesminister Alois Stöger wehrte sich gegen den Vorwurf der
verspäteten Information. Die Warnung sei zum frühestmöglichen
Zeitpunkt ergangen, vorher hätte man nur generell vor dem Verzehr
von Fleisch, Fisch oder Käse warnen können. Erst am 22.1.2010 lag
ein Untersuchungsergebnis in rechtlich nachvollziehbarer Qualität
vor. Die Information der Öffentlichkeit sei u.a. über ZIB-
Newsflash-Meldungen, Radionachrichten und den Teletext adäquat
erfolgt. Dass die Maßnahmen gegriffen haben, zeigt sich Stöger
zufolge auch daran, dass nach Durchführung der Rückholaktion nur
ein weiterer Erkrankungsfall aufgetreten sei. Dieser ist aber auf
den Verzehr eines zuvor erworbenen Käses zurückzuführen. Im Fall
von Prolactal habe man es mit dem Versagen der Hygienemechanismen
zu tun. Im Zuge der Eigenprüfung sei seinen Informationen zufolge
kein Listerienbefall entdeckt worden. Dieser habe jedoch im
Unternehmen stattgefunden. Der mit Listerien verseuchte Quargel
habe 24 Ausbrüche von Listeriose und fünf Todesopfer zur Folge
gehabt.
Die Feststellung, ob Prolactal schuldhaftes Verhalten vorgehalten
werden muss, sei der Staatsanwaltschaft zu überlassen. Dass sich
die Unternehmensleitung über die gesetzlichen Bestimmungen nicht
im Klaren zu sein schien, ist aber in jedem Fall schockierend.
Die Frage, ob das Unternehmen abgelaufene Zusatzstoffe in seine
Produkte aufgenommen habe, müsse die Staatsanwaltschaft klären.
Die Belieferung von Sozialmärkten mit Produkten minderer Qualität
sei für ihn nicht hinnehmbar, erklärte Stöger. Man werde die
diesbezüglichen Vorwürfe prüfen. Das Unternehmen Prolactal selbst
habe sich unwiderruflich aus der Quargelproduktion zurückgezogen
und beschränke sich nun auf die Herstellung von
Trockenmilchpulver.
Defizite im Lebensmittelbereich gelte es täglich zu erkennen und
zu beseitigen, woran auch gearbeitet werde, betonte Stöger. Die
Überwachung der Lebensmittelsicherheit selbst fällt in den
Kompetenzbereich der Bundesländer, man habe aber gemeinsame
Zielsetzungen und Kontrollpläne erarbeitet. Außerdem bemühe man
sich darum, das Krisenmanagement zu verbessern und die Labors der
AGES zu optimieren. Da sowohl das Unternehmen als auch das
prüfende Labor dem Gesundheitsministerium gegenüber
meldungspflichtig sind, sehe er, so Stöger, auch keinen Grund
dafür, noch mehr behördliche Kontrollen einzuführen.
Stöger wollte aber klargestellt wissen, dass er die den
Unternehmen auferlegte Pflicht zur ständigen Selbstkontrolle
befürworte. Die beste Form des Unternehmensschutzes sei
schließlich hohe Qualität. Diese Eigenkontrollen müssten
selbstverständlich ordnungsgemäß dokumentiert werden. Das
Unternehmen sei auch zur Durchführung etwaiger Rückholaktionen
verpflichtet, bemerkte Stöger, er habe also nur den vorgegebenen
Weg eingeschlagen.
Verbesserungen im Bereich Lebensmittelsicherheit beschlossen
Mit der Regierungsvorlage zur Abänderung des
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes wird u.a.
der 5-Parteien-Entschließung vom 24. Februar 2010 (82/E XXIV.GP)
Rechnung getragen, mit der eine Neuregelung der behördlichen
Reaktion und der Information der Öffentlichkeit im Fall
lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche gefordert wurde. So
soll es künftig auch dann möglich sein, Maßnahmen zur Information
der Öffentlichkeit zu ergreifen, wenn der begründete Verdacht
eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches besteht und ein
Zusammenhang mit konkreten Lebensmitteln festgestellt werden
kann. Die Information erfolgt, sofern Personen erkrankt und
weitere Gefährdungen nicht auszuschließen sind.
Da die Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit bereits für die fachliche Bewertung von
Pflanzenschutzmitteln verantwortlich zeichnet, soll ihr auch die
Zuständigkeit im Bereich der Festsetzung von
Rückstandshöchstwerten in Lebensmitteln zugesprochen werden. Die
Regierungsvorlage sieht außerdem vor, dass Importkontrollen für
pflanzliche Lebensmittel im Sinne der Effizienzsteigerung
zukünftig von Organen des Bundes (z. B. Grenztierärzten)
durchgeführt werden. Die Gebühren der amtlichen Kontrolle
entfallen. Mit der Vorlage werden außerdem Anpassungen an das
Gemeinschaftsrecht und Anpassungen zur Vermeidung von
Auslegungsschwierigkeiten vorgenommen.
In der Diskussion kündigte F-Abgeordneter Norbert Hofer die
Zustimmung seiner Partei zur vorliegenden Gesetzänderung an. Es
gehe schließlich darum, Defizite in der Information von
KonsumentInnen zu beseitigen. Sein Fraktionskollege Andreas
Karlsböck meinte, dass mehr möglich gewesen wäre, doch müsse man
der Änderung aufgrund der beinhalteten Verbesserungen zustimmen.
Vom Gesundheitsminister wollte er wissen, welche Unterschiede
sich ergeben hätten, wäre die jetzige Form des Gesetzes im Zuge
des "Listerienvorfalls" zur Anwendung gekommen.
Auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) begrüßte die Änderung,
die ein offensiveres Vorgehen bei der Information der
Öffentlichkeit ermögliche. Die hohe Erwartungshaltung der
Bevölkerung an die Öffentliche Hand sei in diesem Fall durchaus
berechtigt. Für die AGES, der mit der Novelle die Zuständigkeit
im Bereich der Festsetzung von Rückstandshöchstwerten in
Lebensmitteln zugesprochen wird, forderte er die Vorlage eines
Finanzkonzepts.
Die Abgeordneten Erwin Rasinger (V) und Johann Maier (S) hoben
ebenfalls die Verbesserungen hervor, die die Gesetzänderung mit
sich bringe. Die Änderung sei damit natürlich auch Reaktion auf
die defizitäre Informationspolitik des Unternehmens Prolactal
gewesen. Abgeordneter Maier ging außerdem auf die im Gesetz
verankerte Einführung eines Lebensmittelsicherheitsberichts ein,
mit dem es möglich sein soll, die diesbezügliche
Aufsichtstätigkeit der Länder kritisch zu betrachten.
Das BZÖ zeigte sich mit den Änderungen nicht zufrieden. B-
Abgeordnete Ursula Haubner bewertete sie als reine
Anlassgesetzgebung. Für sie erschließe sich nicht, welche
Veränderungen sich dadurch in Bezug auf den Notfallplan ergeben.
Positiv hob sie die vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen und
damit einhergehenden Einsparungen hervor.
Ihr Fraktionskollege Gerald Grosz betrachtete die bisherige
Gesetzeslage als ausreichend, um Krisen wie dem
"Listerienvorfall" adäquat begegnen zu können. Das BZÖ werde der
Gesetzänderung, die nicht mehr als eine Beifügung von Sätzen sei,
nicht zustimmen.
Bundesminister Alois Stöger stellte fest, dass die
Geseteszänderung Verbesserungen in Bezug auf die Information der
Bevölkerung über lebensmittelbedingte Erkrankungen enthalte. So
sei es nun möglich, zwei Tage früher Informationsmaßnahmen zu
setzen.
Die Regierungsvorlage und der von den Abgeordneten Johann Maier
und Erwin Rasinger eingebrachte Abänderungsantrag, der
Detailfragen klärt, wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.
BZÖ beantragt Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Stöger
Das BZÖ stellt den Antrag, der Nationalrat möge gegen
Bundesminister Stöger Anklage wegen Körperverletzung, schwerer
Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und Körperverletzung
mit tödlichem Ausgang erheben, weil er durch die Nichteinhaltung
des gesetzlich erforderlichen Risikomanagements im Zusammenhang
mit dem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch durch
Listerienstämme in einem Käse der steirischen Erzeugerfirma
Prolactal Körperverletzung mit tödlichem Ausgang in zumindest
sieben Fällen sowie bei 15 Personen (schwere) Körperverletzung zu
verantworten hat.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) kritisierte das Vorhaben des BZÖ,
da man mit einer Ministeranklage "über das Ziel hinausschieße".
Seine Fraktion werde den Antrag daher nicht unterstützen.
Auch V-Abgeordneter Erwin Rasinger brachte seine Ablehnung zum
Ausdruck. Das BZÖ baue eine Kausalitätskette auf, die schließlich
auf Bundesminister Stöger zurückgeführt werde. Das ist seiner
Meinung nach nicht akzeptabel. Man solle mit der Würde der
Betroffenen vorsichtig umgehen und auch den Minister nicht zum
"Freiwild" erklären, schloss Rasinger.
Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) sprach von "skurrilen
Unterstellungen" des BZÖ. Der sechste Todesfall, auf den Grosz
Bezug genommen habe, sei ihrer Information nach nicht auf
Listeriose zurückzuführen.
Abgeordneter Gerald Grosz (B) warf Gesundheitsminister Stöger
erneut vor, die Öffentlichkeit nicht zeitgerecht über die
Verseuchung des Käses informiert zu haben. Er nehme den Vorwurf
der Vorsatzes allerdings wieder zurück, da er nun erkenne, dass
Stöger aufgrund mangelnder Information und Sachkenntnis gehandelt
habe. Dies beweise wiederum, dass Stöger für dieses Amt
ungeeignet sei, so Grosz.
Der Antrag des BZÖ blieb in der Minderheit. (Forts.)
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