- 02.04.2010, 10:33:15
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FPÖ-Karlsböck: Tötung von lebensfähigen Kindern ist keine Therapie! Eugenische Indikation muss neu bewertet werden
Wien (OTS) - In Österreich sehe das Strafgesetzbuch (StGB) in
Paragraph 97 vor, dass Ungeborene bis zum Zeitpunkt der Geburt
getötet werden dürfen, "wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das
Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde", erklärte
der freiheitliche Ärztesprecher NAbg. Dr. Andreas Karlsböck. Somit
dürfe ein lebensfähiges Kind bis zur letzten Sekunde vor der Geburt
straflos getötet werden, wenn ein Arzt bei ihm die Gefahr einer
Abweichung von der medizinischen Norm, die nirgendwo näher definiert
sei, diagnostiziere, kritisierte Karlsböck.
Dieser Gummiparagraph öffne Tür und Tor für Willkür und Missbrauch,
so Karlsböck, der auch den Druck dem Ärzte in diesem Fall ausgesetzt
seien aufzeigte. So würden sich in Österreich Prozesse um
Unterhaltszahlungen für Kinder mit angeborener Behinderung mehren.
Diese sogenannten "wrongful birth" Fälle führten auch dazu, dass sich
Ärzte aufgrund dieser Judikatur gezwungen sähen, schon bei geringstem
Verdacht auf eine Behinderung die Abtreibung als eine "Therapieform"
anzuraten. "Abtreibung ist keine Therapie", betonte Karlsböck.
In Deutschland, wo eine ähnliche Gesetzeslage wie in Österreich
vorherrsche, würden nach Expertenschätzungen rund 800 sogenannte
Spätabtreibungen durchgeführt und somit hunderte lebensfähige Kinder
getötet. Auf Österreich umgelegt bedeute dies rund 80 Fälle pro Jahr,
so Karlsböck. Einige Kinder würden jedoch die Spätabtreibung
überleben, wie ein dramatischer Fall aus Deutschland belege:
"?Susanne B. erfuhr im sechsten Monat ihrer Schwangerschaft, dass ihr
Kind mit Down-Syndrom geboren werden würde. Sie entschied sich für
eine Spätabtreibung - doch der Junge überlebte. Susannes Baby sollte
auf seinem Weg durch den Geburtskanal sterben, an den Anstrengungen
und toxischen Medikamenten, die die Wehen einleiteten.(?) Nach mehr
als 30 Stunden Qual und Schmerzen musste der Arzt ihn aus Susannes
Leib herausziehen (?). Und dann waren da noch andere Krankheiten, die
in den Stunden nach der Geburt entstanden. Mehr als zwanzig
Operationen in drei Jahren musste Tim überstehen(?).Als alles vorbei
war, grübelte Susanne B. oft, (?)wenn ich viel mehr gewusst hätte -
über das Down-Syndrom(?)"Dann hätte ich mich für eine normale
Entbindung und gegen einen Abbruch entschieden", sagte sie später.(?)
Dieser dramatische Fall zeige, dass hier offenbar das Recht an der
Ethik vorbei gehe, so Karlsböck, der derartige Praktiken für eine
westliche Zivilisation für unwürdig hält. "Die Spätabtreibung oder
Eugenische Indikation muss neu bewertet werden", forderte Karlsböck.
Es könne nicht sein, dass die derzeit herrschende Rechtslage zwischen
erwünschten und unerwünschten Leben unterscheide und diese
Entwicklung abseits vom ethischen Grundkonsens unseres Gemeinwesens
stehe, so Karlsböck. Weiters sei nach herrschender Rechtslage die
Geburt eines behinderten Kindes prinzipiell schadenersatzbegründend
und übe somit Druck auf die Ärzte aus ein "perfektes" Kind auf die
Welt zu bringen. Dadurch werde schon bei geringstem Verdacht auf eine
Behinderung die Abtreibung erwogen, so Karlsböck, der davor warnte
dass es bei der derzeitigen Rechtslage zu "Kurzschlussreaktionen"
kommen könne, die später bereut würden. Hier sei auch das
Mitspracherecht des Vaters neu zu bewerten, so Karlsböck, der eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage an die Justizministerin und
den Gesundheitsminister stellen wird.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:presse-parlamentsklub@fpoe.at http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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