• 27.03.2010, 11:45:27
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Fall Evangelos: BZÖ-Stadler/Haubner: Schriftliche Anfrage an die Justizministerin

Wien (OTS) - Die BZÖ-Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Ursula
Haubner brachten zum Fall Evangelos eine schriftliche Anfrage an
Justizministerin Bandion-Ortner mit folgendem Inhalt ein:

Am 19. 8. 2005 heiratet die Linzerin Sandra Mainas auf der Insel
Santorin einen griechischen Staatsangehörigen. Kurz darauf 22. 6.
2006 kam der gemeinsame Sohn Evangelos, österreichisch - griechischer
Doppelstaatsbürger, zur Welt.

4. 1. 2008: Nach einem Heimaturlaub, zu Weihnachten 2007, kehrten die
Mutter und Evangelos nicht mehr, wie vereinbart, nach Griechenland
zurück. Die Mutter behauptete, sie sei von ihrem Mann mehrmals
misshandelt worden.
18. 6. 2008: Die Mutter reichte beim Bezirksgericht Traun die
Scheidung ein.
2. 7. 2008: Der Vater beantragte die Herausgabe seines Sohnes nach
dem "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte über
Kindesentführung".
6. 2. 2009: Das Bezirksgericht ordnete die sofortige Rückgabe von
Evangelos in die Obhut des griechischen Vaters nach Santorin an. ?
24. 3. 2009: Das Landesgericht Linz als zweite Instanz revidierte den
Beschluss: Evangelos darf bei der Mutter in Österreich bleiben. ? 29.
5. 2009: Die Ehe wird rechtskräftig geschieden. Beiden Eltern kommt
das gemeinsame Sorgerecht zu.
16. 7. 2009: Der OGH ordnete die "sofortige Rückgabe" des Kindes nach
Griechenland an.
9. 10. 2009: Das Bezirksgericht Linz konkretisierte die
OGH-Entscheidung: Erst müsse der Vater 15.300 Euro Unterhaltsschulden
zahlen, erst dann müsse die Mutter mit dem Sohn nach Griechenland
reisen. Diese Entscheidung wird neuerlich vom Kindesvater
angefochten.
17. 2. 2010: Der OGH entschied neuerlich, dass Evangelos "umgehend
nach Griechenland rückgeführt" werden müsse.

Das Urteil des OGH vom 16.7.2009 in der Rechtssache Nikolaos Mainas
gegen Sandra Mainas, mit dem ein zweieinhalb Jahre altes Kind von
seiner für ihn aufopfernd sorgenden Mutter getrennt und in das
Staatsgebiet von Griechenland zurückgebracht werden soll, ist für
niemanden zu verstehen.

Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden
Abgeordneten trotzdem folgende

A N F R A G E

1.) Wie sehen Sie dieses Urteil? Finden Sie, dass die Ziele des HKÜ
-Verfahrens welches das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt -
wirklich verwirklicht, wenn der Senat des OGH verfügt, das Kind von
seiner Mutter zu trennen und in das Staatsgebiet von Griechenland zu
bringen? In welche Obsorge? (das Mehrbegehren, es an seinen üblichen
Aufenthaltsort zurückzubringen wurde abgewiesen?)

2.) Wie erklären Sie sich, dass in diesem heiklen Verfahren, wo es um
das Wohl eines zweieinhalb Jahre alten Kindes geht, nie eine
Begutachtung der Konsequenzen dieser Entscheidung durch einen
gerichtlich bestellten Sachverständigen durchgeführt wurde?

3.) Kennen Sie den Bericht des UNHCR über den katastrophalen Zustand
der griechischen Kinderheime und der griechischen Jugendwohlfahrt?
Verstehen Sie das Urteil des OGH so, dass der zweieinhalb Jahre alte
Evangelos nach Rückführung in das Staatsgebiet von Griechenland in
ein derartiges Heim eingeliefert werden soll? Sind Sie der Ansicht,
dass damit das angestrebte Wohl des Kindes erreicht werden wird?

4.) Wie erklären Sie sich, dass bei der momentan letzten Verhandlung
am 22.3.2010 am BG Linz von der Richterin Psychiater und Helfer
bereit gehalten wurden, für den Fall eines "Auszuckers" der
Kindesmutter? Finden Sie derartige "Vorsorgemaßnahmen" rechtlich in
Ordnung?

5.) Was werden Sie tun, um die in Österreich immer wieder auftretende
zynische, weltfremde und Kinderseelen traumatisierende
Rechtsprechung, die meilenweit von der Wahrung des Kindeswohles
entfernt ist zu reformieren?

6.) Wie viele HKÜ - Verfahren waren in den Jahren 2005 - 2009 in
Österreich anhängig?

7.) Wie lange war die jeweilige Verfahrensdauer jedes einzelnen
Verfahrens, wenn nach EU - Verordnung 2201/2003 Art.11 Abs.3 das
Verfahren in der ersten Instanz nur 6 Wochen, ausgenommen besondere
Umstände, dauern darf?

8.) Können Sie sicher sein, daß das Kindeswohl nachhaltig nicht
geschädigt werden soll, wenn das Kind in Österreich plötzlich von der
Mutter und aus seinem gesamten sozialen Umfeld herausgerissen wird,
mehrere Wochen lang in einer Krisenpflegefamilie untergebracht wird,
dann nach Griechenland abgeschoben wird, dort weitere Wochen und
Monate fremd untergebracht wird und der griechischen Sprache nicht
mächtig ist? Wenn ja, wie können Sie das begründen?

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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