Kopf: Wenn Vorwürfe stimmen, ist das grober Verstoß gegen ORF-Gesetz, handfester Medienskandal und Anschlag auf die Demokratie
ÖVP-Klubobmann und Mediensprecher: "Kritische mediale Beobachtung ist keine Aufforderung zur Manipulation. Realitäten darstellen, nicht herstellen."
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Es liegt mir fern, den ORF pauschal zu verurteilen. An vielen Stellen wird da gute Arbeit geleistet, und nicht alle, die im ORF tätig sind, sollen unter dem leiden müssen, was hier möglicherweise passiert ist. Aber wenn es tatsächlich stimmt, dass ein ORF-Redakteur rechtsextreme Skinheads gegen Gage angeheuert hat und mit einem ORF-Fahrzeug zu einer Parteiveranstaltung bringen ließ, um so ein dem Redakteur genehmes Bild herzustellen; und wenn es stimmt, dass dieser Redakteur den rechtsextremen Skinheads die Anschaffung einschlägiger Utensilien finanziert hat, dann ist das ein grober Verstoß gegen das ORF-Gesetz und dessen Programmrichtlinien, ein handfester Medienskandal und ein Anschlag auf unsere Demokratie. Das erklärte ÖVP-Mediensprecher Klubobmann Karlheinz Kopf heute, Mittwoch, in der Dringlichen Debatte im Plenum des Nationalrats. ****
"Die ORF-Programmrichtlinien sagen es klar und deutlich: "Es ist untersagt, zu Aufnahmezwecken Situationen herbeizuführen, die geeignet sind, bei Dritten den Eindruck einer strafbaren Handlung hervorzurufen . . .", zitierte Kopf aus den ORF-Programmrichtlinien. "Das heißt: es ist dringende Aufklärung nötig, auch von der Staatsanwaltschaft und zum Schutz unserer Demokratie. Ich verteidige weder Aussagen noch Handlungen oder gar Veranstaltungsformate von FPÖ-Chef Strache. Und ich sage ein klares Ja zu einer kritischen medialen Beobachtung - etwa, wenn Frau Rosenkranz eine Woche braucht, um sich vom Nationalsozialismus zu distanzieren. Aber das ist keine Aufforderung zur Manipulation", stellte Kopf klar.
Die Stellungnahme von Staatssekretär Ostermayer habe ihn "einigermaßen betroffen" gemacht, sagte Kopf. Nicht nur, weil Ostermayer Äußerungen des ORF-Redakteursrates mit Untergriffen gegen ihn, Kopf, zur Untermauerung der eigenen Argumentation heranziehe. "Klar ist: ich kenne den Unterschied zwischen Bericht und Reportage. Aber: beide haben Realitäten darzustellen, nicht herzustellen", so Kopf.
"Wir werden dem Antrag der FPÖ nicht zustimmen. Denn den Bundeskanzler aufzufordern, in einem Unternehmen tätig zu werden, das zu Recht in seiner Tätigkeit und Objektivität geschützt ist, wäre ein Bruch der Verfassung. Aber eine Aufklärung ist im Interesse der Demokratie dringend nötig", schloss Kopf.
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