Neugebauer und Kopf präzisieren mit konkretem Gesetzesvorschlag stärkere rechtliche Verantwortung von Staatsorganen
Keine Toleranz für Präsidenten des National- und Bundesrates bei verfassungs- oder strafrechtlichen Verfehlungen
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Bereits im Februar präsentierte die ÖVP einen Vorschlag, wie die rechtliche Verantwortlichkeit von Staatsorganen verstärkt werden soll. Heute, Mittwoch, übergaben der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer und ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf nunmehr einen konkreten Gesetzesvorschlag für ihr Vorhaben an den Koalitionspartner SPÖ. "Das ist eine konsistente, systemkonforme und schlüssige Weiterentwicklung der rechtlichen Verantwortung von Staatsorganen. Unser Vorschlag wurde in intensiven Gesprächen innerhalb der Partei und unter Einbindung von Verfassungsexperten erarbeitet. Er definiert ein objektives rechtsstaatliches Verfahren auf Initiative des Parlaments. Wir schaffen damit eine neue Verhandlungsgrundlage mit den anderen Parteien", so Kopf. ****
Bisher bestehe lediglich für den Bundespräsidenten oder die Mitglieder der Bundesregierung eine Regelung über ihre rechtliche Verantwortung durch eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof. Der nun vorliegende präzisierte Entwurf der ÖVP bringe eine Ausdehnung der Systematik auf alle Spitzenrepräsentanten des Parlaments, führten Neugebauer und Kopf aus.
Was die Funktion der Nationalratspräsidenten betreffe, solle es künftig eine klare verfassungsrechtliche Verantwortung analog zur Verantwortlichkeit des Bundespräsidenten bei Verletzung der Bundesverfassung geben. Darüber hinaus soll auch jedwede strafrechtliche Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes eines Nationalrats- oder Bundesratspräsidenten zum Amtsverlust führen. "Das Parlament und seine Repräsentanten haben Vorbildfunktion, die sich auch darin äußern muss, dass es klare Grenzen verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Natur gibt, deren Einhaltung Bedingung für das Ausüben bestimmter Funktionen ist", so der Zweite Nationalratspräsident, der betonte, dass eines weiterhin klar sein müsse: "Das Korrektiv für die politische Verantwortung ist in einer Demokratie der Wähler. Für die rechtliche Verantwortung wollen wir mit diesen strengeren Maßstäben klarere Regeln schaffen".
Eine Verschärfung solle es auch bei der rechtlichen Verantwortung der Abgeordneten zum National- und Bundesrat geben. Bisher vorgesehen sei ein Mandatsverlust nur dann, wenn die gesamt verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteige. Der Vorschlag sieht in Angleichung zur Verantwortlichkeit von öffentlich Bediensteten (§ 27 StGB) vor, dass ein Mandatsverlust auf Entscheid des Verfassungsgerichtshofes dann erfolgen soll, wenn bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt; das entspricht einer Halbierung der bisherigen Zeitspanne. Zudem solle - ebenfalls in Anlehnung an die Regelung für öffentlich Bedienstete - auch ein Mandatsverlust folgen, wenn die Verurteilung auch oder wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses (§ 212 StGB) erfolgt.
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