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Tumpel: Arbeitslosenversicherung armutsicher machen

Wien (OTS) - "Ferdinand Hanusch hat eine Sozialgesetzgebung aufgebaut, die noch heute das Fundament unseres Sozialstaates bildet. Die Richtung, die Hanusch in seiner Sozialgesetzgebung vorgegeben hat, müssen wir beibehalten. Wir müssen es aber immer wieder auch weiterentwickeln, wenn es die Umstände erfordern", sagt AK Präsident Herbert Tumpel anläßlich 90 Jahre Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosigkeit steigt als Folge der Krise, die die Betroffenen nicht verursacht haben und Arbeitslosigkeit ist ein Hauptrisiko für Armut. "Diese Bedrohung gilt es zu verhindern. Es ist höchste Zeit, die Arbeitslosenversicherung armutsicher zu machen", fordert der AK Präsident.

Jedes Jahr sind etwa 800.000 Personen zumindest einmal von Arbeitslosigkeit betroffen. Arbeitslosigkeit trifft daher einen sehr großen Teil der ArbeitnehmerInnen. Arbeitslosigkeit ist ein Hauptrisiko für Armut. Das Arbeitslosengeld liegt im Durchschnitt unter der Armutsgrenze und zwingt die Betroffenen zu starken Einschränkungen. Die Notstandshilfe wird häufig gekürzt oder ganz gestrichen. Ein Partnereinkommen über dem Freibetrag von 488 Euro reduziert die Notstandshilfe. Das bedeutet: Sobald das Partereinkommen abzüglich Freibetrag höher als die Notstandshilfe ist, wird diese nicht bezahlt. In den betroffenen Haushalten fällt daher nach dem Arbeitslosengeldbezug ein Einkommen zur Gänze weg. Zu 90 Prozent führt die Partnereinkommens-Anrechnung dazu, dass Frauen die Notstandshilfe weggekürzt wird.

Die AK fordert:
+ Anhebung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf das europäische Niveau, als ersten Schritt auf 60 Prozent
+ Erhöhung der Mindestbezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 30 Wochen
+ Entfall der Partereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe.
+ Erhöhung bzw. Valorisierung der Familienzuschläge, die 2001 gekürzt wurden
+ Anhebung der beschlossenen Mindestsicherung über die Armutsgrenze

Sozialpolitiker mit Vision
Ferdinand Hanusch richtete nicht nur das Instrument der Arbeitslosenversicherung ein. Ihm zu verdanken sind ua auch das Krankenkassenwesen, der Ausbau der Sozialversicherung, der Urlaubsanspruch für Arbeiter, der durch Kollektivvertrag garantierte Mindestlohn, die 48-Stunden-Woche, das Betriebsrätegesetz, die sechswöchige Karenzzeit für Frauen und die Errichtung der Kammern für Arbeiter und Angestellte.

Rückfragen & Kontakt:

AK Wien Kommunikation
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
thomas.angerer@akwien.at
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