Hundeführschein - SP-Valentin: "ÖVP ignoriert Wählerwillen weiterhin"
SPÖ setzt Hundeführschein für Kampfunde rasch um
Wien (OTS/SPW-K) - "Die wohl größtmögliche Begutachtung zum Hundeführschein wurde schon gemacht: nämlich eine Volksbefragung für alle Wienerinnen und Wiener", so kommentiert der Vorsitzende des zuständigen Gemeinderatsausschusses, SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin die heutigen Aussagen der ÖVP zum Hundeführschein. "89 Prozent der Wienerinnen und Wiener haben sich für die Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins ausgesprochen, nun wird rasch umgesetzt, mit 1. Juli tritt das Gesetz in Kraft", sagt Valentin. Die ÖVP hingegen wolle verschleppen. "Die ÖVP ignoriert den Wählerwillen weiterhin. Aber das verwundert nicht, hat doch VP-Walter schon mit seiner Zerreißaktion des Volksbefragungszettels gezeigt, was die ÖVP von Mitbestimmung der Bevölkerung hält", erinnert Valentin.
Der SPÖ geht es um das rasche Umsetzen der Themen der Volksbefragung, der Zeitplan steht: am Freitag steht das Gesetz auf der Tagesordnung im Landtag, mit 1.Juli tritt das Gesetz in Kraft, demnach für gewisse Hunde ein Hundeführschein verpflichtend wird. Es wurden übrigens alle Fraktionen im Rathaus zu Gesprächen eingeladen und mit ExpertInnen breit diskutiert. Auch mit der Polizei wird in der Causa Hundeführschein - wie auch in der Vergangenheit sehr erfolgreich - eng zusammengearbeitet.
"Die neuerliche ÖVP-Forderung nach einem Unterausschuss zum Hundeführschein ist der Versuch, die neuen Regelungen auf den Sankt-Nimmerleinstag zu verschleppen. Denn damit würde das Gesetz vor der Wahl nicht mehr in Kraft treten können", erläutert Valentin. Die SPÖ stehe dafür nicht zur Verfügung. Der Führschein wird künftig für gewisse Hunde verpflichtend.
"Rund 5 Prozent aller Hund in Wien sind sogenannte Kampfhunde. Sie verursachen rund 25 Prozent aller Bisse", erläutert Valentin. Deren Bisse verursachen oft schwerwiegende Verletzungen. Der Führschein betrifft jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Vorfällen vermehrt in den Tierheimen landen. Die im Gesetz definierte Altersgrenze mit 16 Jahren mache durchaus Sinn: "Es ist unverantwortlich, wenn Kinder mit Kampfhunden spazieren gehen. Mit 16 kann der Führschein gemacht werden, bei dem es darum geht zu zeigen, dass der Hundebesitzer seinen Hund in Griff hat", sagt Valentin.
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