- 11.03.2010, 14:20:39
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Kickl: Bestimmungen bei Notstandshilfebezug müssen korrigiert werden
Mitberücksichtigtes Partnereinkommen bei Notstandshilfe wird auch bei Pensionszeiten vor allem für Frauen zum Problem
Wien (OTS) - "Die Bestimmungen beim Notstandshilfebezug müssen
umgehend korrigiert werden", erklärte heute FPÖ-Sozialsprecher NAbg.
Herbert Kickl zur Partnereinkommens-Diskussion im Rahmen der
Notstandshilfe. Die Koppelung der Notstandshilfe an das
Partnereinkommen sei im Grunde das gleiche, was man ja auch bei der
Diskussion um gerechte Pensionen berücksichtigen müsse. Momentan sei
es ja Usus, dass im Gegensatz zum Arbeitslosengeld bei der
Notstandshilfe auch das Einkommen des Ehepartners oder
Lebensgefährten bei der Berechnung des Leistungsanspruches
berücksichtigt werde. Dies stelle insofern schon eine Ungerechtigkeit
dar, als der Arbeitslosengeldanspruch - und in weiterer Folge der
Anspruch auf Notstandshilfe - ja eine Versicherungsleistung sei, die
ohnehin erst erworben werden müsse.
Für ältere Versicherte bis zum Jahrgang 1955 bewirke der Ausschluss
vom Notstandshilfebezug - weil der Partner ein zu hohes Einkommen
habe - nämlich überdies auch, dass keine weiteren Ersatzzeiten in der
Pensionsversicherung erworben werden können, wodurch es in der
Pension zu einem lebenslangen Verlust komme. "Weiters ist auch zu
bedenken, dass durch die derzeitige Anrechnung des Partnereinkommens
beim Arbeitsmarktservice ein hoher Verwaltungsaufwand anfällt, der
durch den Wegfall der Anrechnungsbestimmungen minimiert würde", fuhr
Kickl fort.
SPÖ-Minister Hundstorfer müsse endlich dafür sorgen, dass im Rahmen
des Arbeitslosenversicherungsgesetzes das Modell der Anrechnung des
Partnereinkommens generell überdacht werde. "Es ist nicht einzusehen,
dass tausende Menschen - vor allem Frauen - in Österreich, die jahre-
und jahrzehntelang Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet haben,
nach der Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches vom
Arbeitsmarktservice oftmals keine oder nur eine verminderte
Notstandshilfe erhalten. Die derzeitige Regelung ist nur ein weiterer
Schritt, um Armut bei den Arbeitslosen in Österreich
einzuzementieren", schloss Kickl.
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